Stadtwerke Ettlingen GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Walter Neumeister seit 18.1.2023 | Geschäftsführer |
Iris Höhne seit 16.2.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Ettlingen | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbHEttlingenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1.2023 bis 31.12.2023scroll
AnhangAllgemeine Grundlagen Der Jahresabschluss der Gasversorgung Malsch-Durmersheim (GVMD oder Gesellschaft) für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 11 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Hertzstraße 33, 76275 Ettlingen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister unter der Nummer HRB 360145 geführt. Die Stadtwerke Ettlingen GmbH (SWE) halten 100 % der Geschäftsanteile. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss ist in Euro (€) aufgestellt und die Beträge sind in Euro und Cent ausgewiesen. Die Gesellschaft gehört zum ertragsteuerlichen Organkreis der Stadtwerke Ettlingen GmbH (SWE). Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der SWE. Der Vertrag ist auf mindestens fünf Jahre und im Anschluss auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Stadtwerke Ettlingen GmbH, Ettlingen, SWE einbezogen. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Allgemeine Angaben Die GVMD agiert als reine Netzgesellschaft am Markt. Bilanzierung und Bewertung der Bilanzposten Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 250 Euro werden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 Euro und bis zu 1.000 Euro betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Für Leitungsnetze werden Jahressammelposten gebildet und einheitlich zum 1. Juli eines Jahres aktiviert. Die Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält ausschließlich die ab dem Jahr 2003 empfangenen Ertragszuschüsse. Diese werden über die Nutzungsdauer der entsprechenden Anlage als Sonderposten für Investitionszuschüsse des Anlagevermögens bilanziert und entsprechend der Abschreibung der Anlage erfolgswirksam aufgelöst. Bei den sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind alle erkennbaren Risiken auf Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Außerdem wurden für die Ermittlung der notwendigen Erfüllungsbeträge erwartete Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erläuterungen zur Bilanz 1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Investitionen wurden in Malsch und Durmersheim in die Ortsnetze in den drei Netzbereichen Hoch-, Mittel- und Niederdruck durchgeführt. 2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3 Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten. 4 Eigenkapital Das Stammkapital über 315 T€ ist voll einbezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die SWE mit 100 %. 5 Rückstellungen Die Veränderungen im Rückstellungsbereich sind im Wesentlichen durch eine Auflösung der sonstigen Rückstellungen für Mehrerlöse gemäß § 5 Abs. 1 ARegV in Höhe von 36 T€ begründet. Es bestehen noch sonstige Rückstellungen für Abrechnungsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten. 6 Verbindlichkeiten scroll
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Im Geschäftsjahr wurde ein Darlehen in Höhe von 1.000 T€ zur Finanzierung der laufenden Investitionen aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 3.846 T€ (Vorjahr 3.463 T€) mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Konzessionsabgabe wurde in Höhe von 100 T€ (Vorjahr 96 T€) an die Gemeinden Malsch und Durmersheim abgeführt. 1 Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen / außerbilanzielle Geschäfte Zum 31. Dezember 2023 lagen keine wesentlichen offenen Bestellobligos und keine Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 2 Umsatzerlöse Die höhere Erlösobergrenze im Vergleich zum Vorjahr konnte nicht vollumfänglich erwirtschaftet werden. Die vorläufig berechneten Mindererlöse gemäß § 5 Abs. 1 ARegV belaufen sich auf ca. 147 T€ (Vorjahr 149 T€ Mehrerlöse). Die daraus resultierend rückläufigen Umsatzerlöse konnten durch die Auflösung der Rückstellung gemäß § 5 Abs. 1 ARegV über 36 T€ etwas abgemildert werden. Die vorgelagerten Netzkosten bewegen sich deutlich über denen des Vorjahres. Der betragsmäßige Rückgang der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 beruht im Wesentlichen auf der niedrigeren erfolgsneutralen Mehr/Mindermengenabrechnung. Die Umsätze daraus haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. 3 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Anpassungen aus der Einzelwertberichtigung, Auflösungen von Rückstellungen sowie Zuschüsse enthalten. 4 Materialaufwand Vorgelagerte Netzentgelte sind in Höhe von 404 T€ (Vorjahr 287 T€) enthalten. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen weiterberechnete Leistungen der SWE, SWN sowie Drittrechnungen von Fremdfirmen enthalten. Die weiterverrechneten Leistungen der SWN beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen für Meister und Monteure. Die Aufwandsbeträge aus der erfolgsneutralen Mehr/Mindermengenabrechnung sind mit 404 T€ (Vorjahr 833 T€) preisbedingt deutlich rückläufig. 5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für weiterberechnete Leistungen der SWE für Planungsleistungen, die allgemeine Betriebsführung, Versicherungsbeiträge, Prüfungs- und Beratungsaufwendungen und EDV-Services. Sonstige Angaben und Anlagen Angaben § 6b EnWG Die Angaben zu § 6b EnWG sind in einer separaten Anlage dargestellt. Latente Steuern Durch einen Ergebnisabführungsvertrag ist die GVMD Organgesellschaft der SWE. Das steuerliche Einkommen der Gesellschaft ist daher der SWE zuzurechnen. Die GVMD berichtet deshalb nicht über die Belastung mit latenten Steuern. Aufsichtsrat Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat. Geschäftsführung Steffen Neumeister, Geschäftsführer Für die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird § 286 Abs. 4 HGB angewandt. Belegschaft: Die Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH hat kein eigenes Personal. Honorare des Abschlussprüfers Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der SWE dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag sind nicht eingetreten.
Ettlingen, den 31. Mai 2024 Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH Geschäftsführung Steffen Neumeister Anlagevermögen zum 31.12.2023 in Euroder Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbHscroll
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Lagebericht1 Allgemeine Angaben Die Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH (GVMD) gehört zum Konzern der Stadtwerke Ettlingen GmbH (SWE) und wird in deren Konzernabschluss konsolidiert. Die SWE ist alleinige Gesellschafterin. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft betätigt sich auf folgenden Geschäftsfeldern: Bau und Betrieb von Gasversorgungsanlagen in den Gemeinden Malsch und Durmersheim sowie weitere energiewirtschaftliche Dienstleistungen. 2 Geschäftsverlauf Wesentlich beeinflusst wurde das Geschäftsjahr 2023 weiterhin durch den Ukrainekrieg mit der dadurch veranlassten Einstellung der Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland, durch die hohen Preise im Energiesektor sowie die öffentliche Diskussion über eine mögliche Gasmangellage in Deutschland in den Wintermonaten. Der Aufruf der Politik an die Bevölkerung und die Industrie zum Energiesparen wurde umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die höheren Temperaturen in den Heizmonaten in einer geringeren Gasnetzmenge niedergeschlagen. Die Netzmenge liegt unter den prognostizierten Werten, so dass im Geschäftsjahr 2023 Mindererlöse zu verzeichnen sind, die sich ein einem deutlich geringeren Jahresergebnis wiederspiegeln. Im Geschäftsjahr mussten überdurchschnittlich viele Gasleckstellen repariert bzw. größere Gasleitungsnetze ausgetauscht werden, was sich ebenfalls negativ auf das Ergebnis ausgewirkt hat. Zum 31.12.2023 erwirtschaftete die Gesellschaft einen Ertrag vor Ergebnisabführung in Höhe von 5 T€ (Vorjahr Ertrag in Höhe von 108 T€). 2.1 Entwicklung der Branche Nach vorläufigen Berechnungen liegt der Primärenergieverbrauch laut AG Energiebilanzen (AGEB) in Deutschland im Jahr 2023 um 8,1 % unter dem Wert des Vorjahres. Insgesamt erreichte der Primärenergieverbrauch ein Niveau von 10.735 Petajoule (PJ) beziehungsweise 366,3 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten (Mio. t SKE). Für die Veränderung des Primärenergieverbrauchs sind mehrere Faktoren verantwortlich. Zum einen sind die energiepolitischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu nennen, zum anderen auch demografische Faktoren sowie Energiepreise und der Witterungsverlauf. Die Sorge aus dem Vorjahr, dass es zu einer Unterbrechung der Energieversorgung aufgrund einer Gasmangellage kommen könnte, ist nicht eingetreten. Verbrauchsmindernd wirkten sich nach wie vor die über dem Vorkrisenniveau liegenden hohen Energieeinfuhrpreise sowie der deutliche Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland. Im Euroraum lag das Wirtschaftswachstum bei 0,5% im Vergleich zum Vorjahr, in Deutschland ist das BIP mit 0,3% rückläufig und damit in eine Rezession gerutscht. Vor allem die energieintensiven Industriesektoren sehen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet und haben kräftige Produktionsrückgänge hinnehmen müssen. Von 11 Wirtschaftszweigen kam es nur bei 3 Sektoren gegenüber dem Vorjahr zu Steigerungen. Die Energiepreise spielen für das Verbrauchsverhalten eine wichtige Rolle. Im Jahr 2023 gingen die Einfuhrpreise für Rohöl, Erdgas und Steinkohle im Durchschnitt spürbar zwischen 20 % bis 48 % zurück. Im Vorjahr waren überproportionale Preisspitzen zu sehen. Die nach wie vor über dem Vorkrisenniveau liegenden Energieeinfuhrpreise können beim inländischen Verbraucher jedoch in unterschiedlichem Ausmaß ankommen. Hier spielen neben den Importpreisen auch staatliche Steuern und Abgaben, Verteilungs- und Vertriebskosten sowie vertragliche Bindungen eine Rolle. Die Verbraucherpreise nahmen im Jahr 2023 für leichtes Heizöl um 22 % ab, für Erdgas und Strom gab es jedoch Preissteigerungen um 14 % bzw. 12 %. Aufgrund der Nettozuwanderung nahm die Bevölkerung um ca. 300.000 Menschen zu. Das statistische Bundesamt weist demnach eine Bevölkerungszahl von ca. 84,7 Mio. Menschen (Einwohnern) in Deutschland aus. Dies führt zu einem Anstieg der privaten Haushalte was einen steigernden Einfluss auf den Energieverbrauch hat. Im Vergleich zum langjährigen Mittel war das Jahr 2023 erheblich wärmer und ist laut Deutschem Wetterdienst das wärmste Jahr seit den Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 in Deutschland mit einer Mitteltemperatur von 10,6 Grad Celsius (Vj. 10,5 Grad Celsius). Dieser Wärmerekord wurde auch global aufgestellt. Somit liegen neun der zehn wärmsten Jahre in diesem Jahrhundert. Im Jahr 2023 ist der Sommer nicht durch besondere Hitzewellen aufgefallen, sondern durch einen extrem milden Winter sowie einem überdurchschnittlich warmen Herbst. Der absolute Rückgang im Vergleich mit dem Jahr 2022 beträgt 941 PJ oder 32,1 Mio. t SKE. Der witterungsbedingt bereinigte Primärenergieverbrauch (- 7,9 %) lag demnach deutlich unter dem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung im Jahr 2023 (- 0,3 %). 2.2 Entwicklung der Ertragslage Der deutliche Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die erfolgsneutrale Mehr/Mindermengenabrechnung zurückzuführen welche sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert hat. Mindererlöse gemäß § 5 Abs. 1 ARegV in Höhe von ca. 147 T€ (Vorjahr 149 T€ Mindererlöse) konnten durch die Auflösung der Rückstellung gemäß § 5 Abs. 1 ARegV über 36 T€ etwas ausgeglichen werden. Die Erlösobergrenze ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 13 % angestiegen. Die Netzmenge ist im Geschäftsjahr deutlich um 7,8 % zurückgegangen; wobei die für die EOG Berechnung herangezogene Planmenge deutlich um ca. 13 % unterschritten wurde. Der deutliche Rückgang der Materialaufwendungen ist im Wesentlichen auf die erfolgsneutralen Mehr/Mindermengen zurückzuführen. Gegenläufig sind die vorgelagerten Netzkosten sowie die Fremdleistungen deutlich angestiegen. 2.3 Investitionen Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in Höhe von 1.300 T€ (Vorjahr 914 T€) durchgeführt. Bei den Investitionen handelt es sich im Wesentlichen um Sanierungen im vorhandenen Gasverteilnetz. 2.4 Finanzierung Die Investitionen wurden überwiegend durch Bankdarlehen und den laufenden Cashflow finanziert. Ein Darlehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.000 T€ wurde im Geschäftsjahr 2023 aufgenommen. 2.5 Personal Zum Stichtag beschäftigte die Gesellschaft, wie schon in den Vorjahren, keine eigenen Mitarbeiter. Die Betriebsführung erfolgt durch die SWE und SWN. 2.6 Angaben nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG Die Gesellschaft ist als Energieversorgungsunternehmen innerhalb und außerhalb des Gassektors tätig. Zum 31.12.2016 hat die GVMD den Gasvertrieb eingestellt und tritt ab dem 1. Januar 2017 als reine Netzgesellschaft am Markt auf. Dadurch wurde für das Jahr 2017 erstmals kein Spartenabschluss mehr notwendig, da der Jahresabschluss an sich der gesamten Sparte „Gasverteilung“ entspricht. 3 Lage 3.1 Vermögenslage Eine Darstellung der Vermögenslage des Jahres 2023 zeigt die nach finanzwirtschaftlichen Grundsätzen aufbereitete Bilanz: scroll
Die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten enthalten überwiegend Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung bereits im Wesentlichen beglichen waren. 3.2 Finanzlage Die Cashflow Rechnung informiert über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft: scroll
Die Zahlungsfähigkeit war und ist jederzeit gewährleistet. 3.3 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenHinsichtlich der finanziellen Steuerungskennzahlen liegt unser Fokus auf der kontinuierlichen Überwachung und Optimierung des Geschäftsergebnisses. Die Darstellung und Analyse der Steuerungsgröße erfolgt innerhalb der Berichterstattung über den Geschäftsverlauf an den jeweiligen relevanten Stellen. Als wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden die Kundenzufriedenheit, die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie Netzausfallzeiten angesehen. GesamtaussageDie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden als gut eingeschätzt. 4 Chancen und Risiken, voraussichtliche Entwicklung Am 24. Februar 2022 hat die Russische Föderation den Angriffskrieg auf die Ukraine gestartet. Die sich daraus einhergehenden Auswirkungen auf die globale Wirtschaft, Energieversorgungssicherheit, Energiepreisentwicklung und die Zahlungsmoral sind nicht absehbar und sehr schwer vorhersagbar. Ein Ende dieses Konflikts ist nicht zu erkennen. Es werden erhebliche Risiken gesehen. Die aktuell politisch geführte Diskussion in Deutschland über die Art der Energieerzeugung, die Verwendung von Energieträgern, über die Wärmewende und damit auch über die Zukunft von Erdgas als Primärenergielieferant stellen den Teil des Geschäftsmodels der GVMD als Gasnetzgesellschaft in Frage. In wie weit und in welcher Form Gasnetze in Zukunft noch benötigt werden ist aktuell sehr schwer einzuschätzen. Die Regulierung der Netzentgelte und die Liberalisierung des Gasmarktes führen weiterhin zu steigenden Belastungen und steigendem Wettbewerb bei den Energieversorgungsunternehmen. Das betrifft sowohl die umfangreichen Berichts- und Meldepflichten als auch den Druck auf die Netzentgelte, welcher sich mit der gültigen Anreizregulierung noch verschärft hat. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 enthält Umsatzerlöse in Höhe von 1.955 T€ und einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung von 62 T€. Er sieht Investitionen in Höhe von 1.375 T€ für Netzerweiterungen, Ringschlüsse und Erneuerungen sowie eine Darlehenstilgung von 580 T€ vor. Der Finanzierungsbedarf soll unter anderem durch Abschreibungen (451 T€) und durch Darlehensaufnahme (1.375 T€) bestritten werden. Die Darlehensaufnahme soll festverzinslich von einem Kreditinstitut erfolgen. Die Wirtschaftspläne basieren auf Annahmen und Einschätzungen für die Zukunft. Es besteht eine grundsätzliche Unsicherheit bei Prognosen in Bezug auf die tatsächlichen Ergebnisse.
Ettlingen, den 31. Mai 2024 Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH Steffen Neumeister BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH , Ettlingen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH , Ettlingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG " weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Stuttgart, 14. Juni 2024 BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Thomas Straßer, Wirtschaftsprüfer Jürgen Beck, Wirtschaftsprüfer Angaben gemäß § 6b EnWG und TätigkeitsabschlüsseZum 31.12.2016 hat die GVMD den Gasvertrieb eingestellt und tritt ab dem 1. Januar 2017 als reine Netzgesellschaft am Markt auf. Dadurch wurde für das Jahr 2017 erstmals kein Spartenabschluss mehr notwendig, da der Jahresabschluss an sich der gesamten Sparte „Gasverteilung“ entspricht. Daher wendet die Gesellschaft keine Verteilungsschlüssel mehr an, so dass auch deren Erläuterung an dieser Stelle entfallen. Folgende Geschäfte größeren Umfangs im Sinne des § 6b Abs. 2 EnWG sind mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Rahmen folgender Verträge getätigt worden: • Verträge über die kaufmännische und technische Betriebsführung durch die SWE und SWN. |
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