Fenestra-Heise GmbH
Wulften
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.597,46 |
27.350,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.295,41 |
25.173,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.302,05 |
2.177,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.597,46 |
27.350,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.262,20 |
25.113,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
737,80 |
886,59 |
| B.
Rückstellungen |
650,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.685,26 |
1.637,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.685,26 |
1.637,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.597,46 |
27.350,81 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
1. Allgemein Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Wir sind damit
nach dem HGB nicht prüfungspflichtig.
Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr
2010 erfolgte durch Herrn Dipl.-Ing. Frank Geile,
Herr Dipl.-Ing. Frank Geile ist
alleinvertretungsberechtigt und von der Beschränkung
des § 181 BGB befreit.
Da sich der Geschäftszweck als
Komplementärin für die
Hermann Heise GmbH & Co. KG
erschöpft, hängt der Geschäftsverlauf
ausschließlich von der obengenannten Firma ab.
Ereignisse, die zu einer Inanspruchnahme durch die
Gläubiger der Hermann Heise GmbH & Co. KG
geführt haben, sind bis zum heutigen Tage nicht
bekannt geworden.
2. Bilanzierung und Bewertung
Wir haben die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung nach den Bestimmungen des HGB gegliedert.
Abweichungen zum Vorjahr sind auch im Hinblick auf die
Vergleichbarkeit nicht gegeben.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr im
wesentlichen unveränderten - Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Ansatz- und Bewertungswahlrechte wurden bei der
Erstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2010
nicht ausgeübt.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr waren nicht zu vermerken.
Das
übrige Umlaufvermögen besteht aus dem
Kassenbestand und Bankguthaben. Währungsrisiken sind
nicht enthalten.
Eigenkapital
Das
Gezeichnete Kapital beträgt Euro 26.000,00 und
ist in voller Höhe eingezahlt.
Gemäß § 268 Abs. 1 HGB wird die
Bilanz zum 31. Dezember 2010 unter Berücksichtigung
der vollen Verwendung des Jahresergebnisses 2010
aufgestellt. An Stelle der Posten "Jahresüberschuss"
und "Verlustvortrag" ist der Posten "Bilanzverust"
ausgewiesen. Der vorhandene Verlustvortrag zum 31. Dezember
2010 beträgt Euro 886,59.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Eine Abzinsung hatte nicht zu erfolgen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr sind in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 in
Höhe von Euro 1.685,26 enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren waren nicht zu vermerken.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gem. § 326 HGB kann für die Offenlegung des
Jahresabschlusses von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften davon
Gebrauch gemacht werden, dass nur die Bilanz und der Anhang
zum Handelsregister einzureichen sind.
Der Anhang braucht daher die die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.
4. Lagebericht
Die Erstellung des Lageberichts ist gem. § 264
Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erforderlich.
Wulften, den 17. November 2011
Für die Fenestra-Heise GmbH, Wulften
Dipl.-Ing. Frank
Geile
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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