Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
José Jamil Zaide seit 9.1.2026 | Prokura |
Rene Weberskirch seit 25.7.2025 | Prokura |
Christian Tressel seit 20.2.2025 | Geschäftsführer |
Bianchi Sandrine seit 20.12.2023 | Prokura |
Michael Betke-Hornfeck seit 21.2.2019 | Prokura |
Christjan Knudsen seit 21.2.2019 | Prokura |
Michael Thomas Schmelmer seit 4.8.2017 | Geschäftsführer |
Martin Josef Dr. Schwarz seit 4.8.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
C. H. Boehringer Sohn AG & Co. KG | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BI X GmbHIngelheim am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS BILANZ ZUM 31.12.2023 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 01.01. - 31.12.2023 ANHANG I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden II. Erläuterungen zur Bilanz III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung IV. Entwicklung des Anlagevermögens V. Ergänzende Angaben LAGEBERICHT BILANZ ZUM 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 01.01. - 31.12.2023
ANHANGI. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist unter der Firma BI X GmbH mit Sitz in Ingelheim am Rhein im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 47550 eingetragen. Wir haben den Jahresabschluss der BI X GmbH zum 31.12.2023 nach den Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB wurden teilweise beachtet. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang entsprechend den gesetzlichen Postenbezeichnungen und den Davon-Vermerken gesondert ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Posten
erweitert. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung Anlagevermögen Die Gegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert, sofern eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Transaktionen in Bezug auf das Finanzanlagevermögen im Finanzergebnis dargestellt. Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Die Forderungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB beinhaltet im Voraus geleistete Ausgaben, die zu Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag führen. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde gemäß § 272 HGB bilanziert. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Ausschüttungssperre Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB bestehen zum 31.12.2023 in Höhe des Aktivüberhangs latenter Steuern in Höhe von 613 TEUR. Daneben liegen ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB aus der unterschiedlichen Abzinsung der Altersversorgungsverpflichtungen (7- bzw. 10-Jahres-Durchschnittszins) in Höhe von 73 TEUR vor. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (modifizierte Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Verpflichtungsumfanges berücksichtigt. Für die Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren verwendet.
Für den Rechnungszins auf Basis des 10-Jahresdurchschnitts wurde ein auf den 31.12.2023 prognostizierter Zinssatz benutzt, der nur unwesentlich (+ 0,01 %-Punkte) von dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz zum Bilanzstichtag abweicht. Im Zinsaufwand aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sind auch die Erfolgswirkungen aus der Änderung des Abzinsungszinssatzes enthalten. Die zugrunde gelegte Fluktuation liegt alters- und geschlechtsabhängig zwischen 0,50 % und 2,00 %. Unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen sind ebenfalls Verpflichtungen aus der mitarbeiterfinanzierten Altersversorgung, die ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt sind. Der Unterschiedsbetrag der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen zwischen dem Ansatz mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins (1,83 %) und dem Ansatz mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins (1,75 %) nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 73 TEUR. Bei den Berechnungen wurde für den 7-Jahres-Durchschnittszins ein auf den 31.12.2023 prognostizierter Zinssatz benutzt, der nur unwesentlich (+ 0,01 %-Punkte) von dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz zum Bilanzstichtag abweicht. Die Steuerrückstellungen resultieren aus ungewissen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurden mit den laufzeitadäquaten durchschnittlichen Zinssätzen der letzten sieben Jahre entsprechend der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18.11.2009 diskontiert. Die ausschließlich der Erfüllung der wertpapiergebundenen Versorgungszusage aus Wertguthaben (Langzeitkonto) dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugehörigen Verpflichtungen verrechnet. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände beliefen sich zum 31.12.2023 auf 307 TEUR. Der beizulegende Zeitwert (Marktwert am Bilanzstichtag) beträgt 309 TEUR. Dem Vermögen steht ein Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden in Höhe von 310 TEUR gegenüber. Die laufenden Erträge aus dem Deckungsvermögen und die Zuschreibung auf den Marktwert in Höhe von insgesamt 6 TEUR entsprechen den Aufwendungen aus der Erhöhung der Verpflichtungen. Das Finanzergebnis ist in Höhe von 13 TEUR positiv beeinflusst. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgte versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (modifizierte Richttafeln Heubeck 2018 G) mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren und unter Verwendung der Parameter der Pensionsbewertung. Allerdings wurde hier der auf den 31.12.2023 prognostizierte Durchschnittszinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet, der nur unwesentlich (+ 0,01 %-Punkte) von dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz zum Bilanzstichtag abweicht. Die Bewertung der Rückstellungen für Mehrarbeitsguthaben der Mitarbeiter erfolgt auf Vollkostenbasis. Bei den hier enthaltenen Rückstellungen für Zeitguthaben auf dem längerfristig angelegten Urlaubsausgleichskonto wurden angemessene Gehaltssteigerungen in Höhe von 3,00 % p.a. unterstellt und ein Zinssatz von 1,65 % für die durchschnittliche Restlaufzeit von 12 Jahren zugrunde gelegt, der nur unwesentlich (+ 0,03 %-Punkte) von dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz zum Bilanzstichtag abweicht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Fremdwährung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen und Ausleihungen werden zum Devisenkassamittelkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten und Rückstellungen werden zum Devisenkassamittelkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten und Rückstellungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehren. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich umkehren werden. Die Bewertung der Bilanzdifferenzen zum Bilanzstichtag erfolgte mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 26,6 % (Vorjahr 26,6 %). Dieser setzt sich zusammen aus 15,0 % Körperschaftsteuer (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) sowie 10,8 % Gewerbesteuer. Der Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz erfolgt unsaldiert (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Soweit sich eine Steuerentlastung ergibt, wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Eine sich ergebende künftige Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen. Die Veränderung der latenten Steuern ist unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" gesondert ausgewiesen. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Das Jahresergebnis ist durch periodenfremde Erträge in Höhe von 808 TEUR positiv beeinflusst. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Die periodenfremden Aufwendungen liegen bei 117 TEUR, die vor allem auf Personalaufwendungen zurückzuführen sind. Die Steuern der Gesellschaft beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 23 TEUR. Im Vorjahr waren im Jahresergebnis periodenfremde Erträge in Höhe von 526 TEUR und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1 TEUR enthalten. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IV. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSin TEUR
V. ERGÄNZENDE ANGABEN Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars wird aufgrund der Befreiung gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Nachtragsbericht Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind nach unserem Kenntnisstand keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten. Geschäftsführung
* gemäß Aufsichtsratsbeschluss der
Boehringer AG vom 7. September 2023
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird unter Berücksichtigung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Beschäftigte
Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft C.H. Boehringer Sohn AG & Co. KG, Ingelheim am Rhein (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden an die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 633.296,39 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Ingelheim am Rhein, den 23. Februar 2024 Michael Schmelmer Markus Schümmelfeder LAGEBERICHTGRUNDLAGEN Die BI X GmbH (im Folgenden kurz "BIX" genannt) bietet als internes digitales Labor Dienstleistungen zu digitalen Initiativen und Lösungen für den Unternehmensverbund Boehringer Ingelheim an. Die Dienstleistungen beinhalten alle notwendigen Schritte, von der Untersuchung von Kundenwünschen und der Entwicklung von Ideen, über Konzeptstudien und die Entwicklung von Prototypen, bis hin zur Programmierung der Software. Im Jahr 2023 wurde die Entwicklung und Zulassung von Software-Medizinprodukten weiter ausgebaut. Weiterhin war das Jahr geprägt durch Innovationen und Durchbrüche, in dem wir zahlreiche Neuentwicklungen und Machbarkeitsstudien durchgeführt haben, allen voran basierend auf Generativer Künstlicher Intelligenz. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 wurde die globale Wirtschaft erneut mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Nach einer starken wirtschaftlichen Erholung zu Beginn des Jahres, begünstigt durch sinkende Energiepreise sowie gelockerte COVID-19 Regulierungen in China, reduzierten sich die Wachstumserwartungen zur Jahresmitte auf ein moderates Niveau. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verringerte sich das globale Wirtschaftswachstum von + 3,5 % im Jahr 2022 auf + 3,1 % im Jahr 2023. Der Rückgang im Wirtschaftswachstum und die schleppende Erholung resultieren aus verschiedenen Faktoren. Positiv wirkte, dass die direkt mit der COVID-19 Pandemie verbundenen Auswirkungen weitestgehend überwunden wurden. Im Mai 2023 hob die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den weltweiten Corona Gesundheitsnotstand auf. Nach den Auswertungen des IWF haben sich die stark beeinträchtigten Lieferketten weitestgehend wieder normalisiert - sowohl die Lieferkosten als auch die Lieferzeiten konnten das Niveau vor der Pandemie wieder erreichen. Belastend wirkten dagegen die noch vorhandenen Langzeitfolgen der COVID-19 Pandemie und die andauernden Kriege in der Ukraine und in Israel. Zudem beeinflussten konjunkturelle Maßnahmen, wie die Straffung der Geldpolitik zur Eindämmung der Inflation und die Rücknahme von steuerlichen Unterstützungen, die globale Wirtschaftsleistung. Darüber hinaus sorgten steigende geopolitische Spannungen und Konflikte für eine größere Unsicherheit. Das reale Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) in der Europäischen Union (EU) fiel in den ersten drei Quartalen 2023 ernüchternd aus, da die zwar rückläufige, jedoch immer noch hohe Inflation, eine straffere Geldpolitik und eine schwache Auslandsnachfrage dies begünstigen. Aufgrund eines unsicheren Konsumklimas ist nicht von einer Steigerung im vierten Quartal auszugehen. Für das Jahr 2023 wird aktuell ein BIP-Wachstum von 0,6 % (2024 voraussichtlich 1,3 %) erwartet. Das reale BIP der deutschen Wirtschaft gab im Geschäftsjahr 2023 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr nach. Dies geschah ebenfalls aufgrund der im vorherigen Absatz für die EU genannten Gründe sowie bedingt durch rückläufige Konsumausgaben. Der globale Pharmamarkt wuchs im vergangenen Jahr auf über 1,28 Billionen EUR, was einer durchschnittlichen Wachstumsrate von + 8 % über die letzten fünf Jahre entspricht (Quelle: IQVIA). Im Vergleich zu anderen Branchen ist der Pharmamarkt langfristig von der Leistungskraft der Volkswirtschaft und insbesondere den Demografien der Gesellschaften geprägt. Dementsprechend erwartet IQVIA in den kommenden Jahren bis 2027 das stärkste Wachstum des Gesamtvolumens an Medikamenten in den Gebieten Lateinamerika, Asien und Afrika. Dies ist auf das vergleichsweise höhere Bevölkerungswachstum sowie den verbesserten Zugang zu medizinischer Versorgung in diesen Ländern zurückzuführen. In Nordamerika und Europa wird hingegen ein moderateres Wachstum des Medikamentenvolumens prognostiziert. Geschäftsverlauf Die Auftragslage der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr positiv entwickelt. Aufgrund des Anstiegs des Geschäftes mit verbundenen Unternehmen in der Entwicklung von Medical Device Software konnte der Umsatz von 28,7 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 30,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 gesteigert werden, womit die Erwartungen aus dem Vorjahr übertroffen werden konnten. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme beläuft sich auf 12,0 Mio. EUR (Vorjahr: 12,8 Mio. EUR). Der leichte Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert wird insbesondere verursacht durch niedrigere Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Aufgrund des Rückgangs der Bilanzsumme hat sich die Eigenkapitalquote von 16,1 % auf 22,4 % erhöht. Die Erhöhung des Eigenkapitals um 0,6 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR ist ausschließlich auf den Jahresüberschuss des Berichtsjahres zurückzuführen. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die kurzfristig zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Cash- Pool mit der Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH gesichert. Der Finanzmittelbestand der Gesellschaft besteht aus kurzfristigen Cash-Pool-Forderungen in Höhe von 7,6 Mio. EUR, denen kurzfristige Cash-Pool-Verbindlichkeiten in Höhe von 0,5 Mio. EUR gegenüber stehen. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. Mit einem Anstieg um 2,1 Mio. EUR auf 30,9 Mio. EUR haben sich die betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2023 leicht überproportional zu den Erlösen entwickelt. Die Materialaufwendungen liegen mit 17,1 Mio. EUR um 0,8 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 4,0 Mio. EUR um 1,0 Mio. EUR höher als in 2022. Hierfür hauptsächlich verantwortlich ist ein gestiegener Zukauf von Fremdleistungen. Die Personalaufwandsquote erhöhte sich von 27,5 % auf 31,9 %, da die Personalaufwendungen stärker angestiegen sind als die Umsatzerlöse. Aufgrund der höheren Umsatzerlöse und trotz des leicht überproportionalen Anstiegs der Betriebsaufwendungen liegt das Betriebsergebnis mit 0,7 Mio. EUR leicht über dem Vorjahreswert von 0,6 Mio. EUR und leicht unterhalb der Prognose. Auch der Jahresüberschuss fällt mit 0,6 Mio. EUR durch höhere Zinserträge und trotz leicht gestiegener Steueraufwendungen höher aus als der Vorjahreswert (0,4 Mio. EUR). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich die BIX im Geschäftsjahr erfolgreich entwickelt hat. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Es ist das Bestreben des Unternehmensverbundes Boehringer Ingelheim, im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements bei der Betrachtung der Risiken auch die ihnen gegenüberstehenden Chancen zu berücksichtigen. Das Chancenmanagement beruht auf den Strategien und Zielen des Unternehmensverbundes sowie der einzelnen Geschäfte und operativen Geschäftseinheiten; es ist integraler Bestandteil der konzernweiten Planungs- und Steuerungssysteme. Die Geschäfts- und Funktionsverantwortlichen tragen hierbei die direkte Verantwortung für die frühzeitige und systematische Identifizierung, Analyse und Nutzung von Chancen. Der Unternehmensverbund Boehringer Ingelheim hat ein Risikomanagementsystem implementiert, in das die BIX integriert ist. Dessen Zielsetzung ist es, Risiken so früh wie möglich aufzudecken, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Die Verantwortungsträger der wesentlichen Geschäfte und Funktionen sind auch in den Prozess der Risikoermittlung und -beurteilung eingebunden. Das konzernweite Risiko- und Informationssystem gewährleistet, dass sämtliche identifizierte Risiken sorgfältig analysiert und bewertet werden. Nach einer entsprechenden Kategorisierung erfolgt die Einleitung von Maßnahmen zum Risikomanagement, deren Umsetzung einer konsequenten Überwachung unterliegt. Die wesentlichen Risiken für die BIX werden im Folgenden nach Sachkategorien gegliedert einzeln dargestellt. Dabei werden Risiken als "konkret" bezeichnet, wenn sie durch gezieltes Management kontrollierbar erscheinen. Bei den Risiken, die unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit selbst durch gezieltes Management nicht vollständig zu kontrollieren sind, wird die Bezeichnung "abstrakt" verwendet. Chancen und Risiken der Informationstechnologie Für die BIX als internes digitales Labor werden die vielen laufenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Unternehmensverbund naturgemäß als Chance betrachtet. Denn in diesem Rahmen besteht in besonderer Weise die Möglichkeit, das in der BIX vorhandene Know-How aus der Entwicklung digitaler Lösungen einzubringen. Eine weitere Chance sehen wir in der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen, auf deren Grundlage Technologien der BIX auch in der Begleitung des Patienten während der Therapie eingesetzt werden können. Der Unternehmensverbund Boehringer Ingelheim und somit auch die BIX nutzt globale, vernetzte IT-Systeme in elementaren Bereichen zur Ausführung von Geschäfts- und Produktionsprozessen sowie zur internen und externen Kommunikation. Dabei kommen auch cloudbasierte Systeme sowie Dienstleistungen durch Dritte zur Anwendung. Mit Hilfe dieser Systeme werden vertrauliche sowie persönliche Daten verarbeitet, gespeichert und übermittelt. Daher kommen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Systeme sowie der verarbeiteten Daten eine hohe Bedeutung zu. Externe Cyber-Attacken oder Manipulation von Systemen können zum Verlust von Informationen und Know-how sowie zu vorübergehenden Unterbrechungen von Geschäfts- und Produktionsprozessen führen. Durch sich stetig verändernde globale Bedingungen sowie sich häufende Cyber-Angriffe wird dieses Risiko als konkret und hoch eingestuft. In den letzten Jahren ist das Risiko solcher Bedrohungen und Attacken gestiegen, da das virtuelle Arbeiten von zu Hause zunehmend genutzt wird, und die Mitarbeitenden so in weniger sichereren IT- Umgebungen auf sensible Daten zugreifen können. Boehringer Ingelheim begegnet diesem Risiko durch kontinuierliche IT-Prozessanalyse und -verbesserung sowie durch weitere präventive und reaktive Maßnahmen. Dies dient dazu, aktuelle Bedrohungen zu erkennen, abzuwehren und potenzielle Schäden zu minimieren. Personalrisiken Der Unternehmensverbund Boehringer Ingelheim und somit auch die BIX ist wie andere Unternehmen dem demografischen Wandel und dem daraus resultierenden Risiko des Fachkräftemangels ausgesetzt. Dieses potenzielle Risiko kann erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Es ist daher seit Längerem in die langfristige Planung einbezogen und hat dadurch eine strategische Bedeutung. Boehringer Ingelheim begegnet dem Risiko durch ein vielfältiges Personalkonzept, welches im Kontext des weltweiten Personalmanagements auch Chancen für den Konzern bietet. Allen Mitarbeitenden räumen wir unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion Entwicklungsmöglichkeiten gemäß ihren beruflichen Fähigkeiten, sozialen Kompetenzen, persönlichen Neigungen und ihrer Bereitschaft zu Verantwortung entsprechend den Erfordernissen des Unternehmens ein. Das Risiko wird infolge der beschriebenen Maßnahmen als konkretes und mittleres Risiko angesehen. Gesamtaussage zur Risikolage Aus heutiger Sicht sind uns keine Risiken bekannt, die einzeln oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken zu einer dauerhaften und bestandsgefährdenden Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft führen könnten. PROGNOSEBERICHT Für das Jahr 2024 erwarten wir eine Veränderung in unserem Geschäftsumfeld. Die Entwicklung unserer MDS-Produkte wird aufgrund einer Entscheidung des Board of Managing Directors bis auf weiteres ausgesetzt. Diese Entscheidung wurde nicht aufgrund der Qualität der MDS-Produkte getroffen, sondern ist eine strategische Ausrichtung, um sich auf die bevorstehenden Markteinführungen neuer Medikamente zu konzentrieren. Diese strategische Neuausrichtung wird voraussichtlich Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. Im Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit einer Verschlechterung der Auftragslage und einem damit einhergehenden Rückgang der bezogenen Leistungen. Daraus resultiert ein entsprechender Rückgang der Umsatzerlöse als signifikanten finanziellen Leistungsindikator für 2024 um etwa 7,0 Mio. EUR auf 23,6 Mio. EUR. Für das Betriebsergebnis gehen wir von einem Rückgang in Höhe von etwa 0,1 Mio. EUR auf 0,6 Mio. EUR aus. Die finanzielle Stabilität der BI X GmbH ist weiterhin gewährleistet. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BI X GmbH, Ingelheim am Rhein Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BI X GmbH, Ingelheim am Rhein, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BI X GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 23. Februar 2024 KPMG
AG
Bernau, Wirtschaftsprüferin Kulisch, Wirtschaftsprüfer Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH, Ingelheim am Rhein, als alleinige Gesellschafterin der Firma BI X GmbH, Ingelheim am Rheinfasst durch Abgabe ihrer Unterschrift (§ 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz) schriftlich folgenden Beschluss:
Ingelheim am Rhein, 21. März 2024 Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH ppa. F. Hübler C. Grupp |
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