Energetische Verwertung von Abfällen
H.E.R.T.Z Elektronik GmbH
Strausberger Straße 8H, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Diana, geb. Finder Schoch seit 4.7.2011 | Prokura |
Detlef Finder seit 14.10.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H.E.R.T.Z Elektronik GmbHRüdersdorf bei BerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz zum 30.06.2023H.E.R.T.Z Elektronik GmbH HerzfeldeAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht ANHANG zum 30.06.2023H.E.R.T.Z Elektronik GmbH, Herzfelde1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungkosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, ist für Zugänge zu den beweglichen Anlagegütern bis zum Ende des Geschäftsjahres 2007 die degressive Abschreibungsmethode angewandt worden. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Ab dem Jahr 2008 werden Zugänge linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffung bis 31.12.2017 erfolgte, wurden bis zu einem Wert von € 410,00 voll abgeschrieben; ab Anschaffung 01.01.2018 wurden geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von € 800,00 voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch Pauschalwertberichtigungen auf die Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Gesamtsumme der Wertberichtigungen hat im Berichtsjahr T€ 2,3 betragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angestzt. In der Position der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die periodengemäß abgegrenzten Aufwendungen eingestellt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Pensionsrückstellung wurde zum 01.11.2022 gem. § 4e EStG auf einen Pensionsfonds ausgegliedert und ist folglich nicht mehr in der Bilanz anzusetzen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sofern erforderlich, erfolgt die Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre. Darüberhinaus wurde gegebenenfalls eine Kostensteigerung in Anlehnung an das Inflationsziel der EZB in Höhe von 2% berücksichtigt. Bei der Rückstellung für Gewährleistungsaufwand fand die Bewertung mit dem Erfahrungswert des vergangenen Jahres in Höhe von 0,3098% statt, um den Anpassungen an die aktuelle Entwicklung ausreichend Rechnung zu tragen. Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Erläuterungen zur Bilanz a) Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Anhangs. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert wird über 5 Jahre abgeschrieben. Kriterien für die Schätzung dieser Nutzungsdauer war die durchschnittliche Restlaufzeit der im Zeitpunkt des Erwerbs vorhandenen Kundenaufträge. b) Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB. c) Latente Steuern Für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurden aktive latente Steuern in Höhe von T€ 16,6 gebildet. Die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern setzen sich aus Differenzen in den Wertansätzen der handels- und steuerrechtlichen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. Auf die weitere Erläuterung der latenten Steuern i. S. d. § 285 Nr. 29 HGB wird in Anwendung der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. d) Ausschüttungsgesperrte Beträge Hinsichtlich der aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 16,6 besteht gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre. 4. Sonstige Angaben a) Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch: Herrn Detlef Finder, Eggersdorf b) Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2021/2022 im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter ergibt sich wie folgt:
Herzfelde, den 05. Juli 2024 H.E.R.T.Z Elektronik GmbH, Herzfelde gez. Detlef Finder |
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