Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Kowalski GmbH LagertechnikLiquidiert
46485 Wesel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Kowalski seit 13.1.2011 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kowalski GmbH LagertechnikWeselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz per 31.12.2009der Firma Kowalski GmbH LagertechnikA. Rechtliche Verhältnisse 1. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wesel und ist beim Amtsgericht Duisburg im Handelsregister in Abteilung B, unter Nr. 10 591 eingetragen. 2. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.564,59 € (nachrichtlich 50.000,00 DM) und ist voll eingezahlt. 3. Alleiniger Geschäftsführer im Berichtsjahr 2009 war Herr Wolfgang Kowalski, Am Schornacker 40, 46485 Wesel. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluß der Firma Kowalski Lagertechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Es wurde generell die lineare Afa-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. § 285 Abs. 2 Nr. 1 HGB 2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden 2009 gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. 3. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben. § 268 Abs. 2 HGB 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet worden, bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB 5. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. 6. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 7. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. § 249 Abs. 1 HGB 8. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
Bocholt, den 9. Dezember 2010 Gez. Wolfgang Kowalski, Geschäftsführer |
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