Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 13083 FL
Eingetragen
18.5.2018
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungWärme- und KältehandelElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Windparks und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Dippel
seit 29.12.2021
Geschäftsführer
Michael Struhalla
seit 3.8.2018
Geschäftsführer
Carsten Heckt
seit 3.8.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Köhlen Wind GmbH

Husum

Jahresabschluss 2023

Bilanz zum 30. September 2023

AKTIVA

30.09.2023 Vorjahr
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 25.978.814,00 28.813
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 415.789,72 1.257
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 121.065,35 34
3. Sonstige Vermögensgegenstände 27.122,59 1
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.215.891,05 3.809
2.779.868,71 5.101
C. Rechnungsabgrenzungsposten 104.234,40 106
28.862.917,11 34.020

PASSIVA

30.09.2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26
II. Kapitalrücklage 2.811.405,96 3.351
2.837.405,96 3.377
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 244.241,33 477
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.368.539,47 26.896
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.388,25 390
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.401.303,16 2.880
4. Sonstige Verbindlichkeiten 38,94 0
25.781.269,82 30.166
28.862.917,11 34.020

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023

Anschaffungskosten
Stand am
01.10.2022
Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am
30.09.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 45.345.000,00 0,00 0,00 0,00 45.345.000,00
45.345.000,00 0,00 0,00 0,00 45.345.000,00
Abschreibungen Buchwerte
Stand am
01.10.2022
Zugänge Stand am
30.09.2023
Stand am
30.09.2023
Stand am
30.09.2022
EUR EUR EUR EUR TEUR
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 16.532.110,00 2.834.076,00 19.366.186,00 25.978.814,00 28.813
16.532.110,00 2.834.076,00 19.366.186,00 25.978.814,00 28.813

Anhang der Köhlen Wind GmbH, Husum, eingetragen
in das Handelsregister B des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRB 13083 FL,
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB und des GmbHG angewandt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB sind teilweise in Anspruch genommen worden.

Das im. Rumpfgeschäftsjahr 2018 durch Anwachsung in analoger Anwendung des § 24 UmwG zu Buchwerten. übergegangene Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten (übernommene Buchwerte) angesetzt. Auf eine Aufteilung der Anschaffungskosten des Windparks auf verschiedene Vermögensgegenstände (z.B. Windenergieanlagen, Netzanschluss, Kabelbau, Wegebau, Übergabestation, Konzeption) wurde verzichtet. Vielmehr wurde der gesamte Windpark als ein Vermögensgegenstand angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren.

Mit Vertrag vom 24. August 2018 hat die Gesellschaft mit der AREF II Wind Germany I GmbH, Husum, einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits gezahlte, zukünftige Geschäftsjahre betreffende Aufwendungen aktiviert. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden Kostensteigerungen von 1,7 % - 8,4 % berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen. abgezinst, die von. der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben. worden sind. Der zum 30. September 2023 verwendete Zinssatz beträgt 1,59 %.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sind die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllt, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.

B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

3. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.000,00 und ist voll eingezahlt.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Kosten für den Rückbau, die Jahresabschlussprüfung und die Erstellung der Steuererklärungen sowie für technische Dienstleistungen und Pachten.

5. Verbindlichkeiten

Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.546 9.455 12.369 24.369
(2.527) (9.848) (14.520) (26.896)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11 0 0 11
(390) (0) (0) (390)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.401 0 0 1.401
(2.880) (0) (0) (2.880)
30.09.2023 3.958 9.455 12.369 25.781
(30.09.2022) (5.797) (9.848) (14.520) (30.166)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch Sicherungsübereignung, Globalzession aus allen wesentlichen Projektverträgen und Abtretung der Rechte und Ansprüche aus verschiedenen Verträgen sowie der Einspeiseerlöse.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen wie im Vorjahr in voller Höhe auf sonstige Verbindlichkeiten. Sie bestehen in Höhe von TEUR 1.401 (Vorjahr: TEUR 2.880 gegenüber der Gesellschafterin.

6. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen EUR 72 (Vorjahr: TEUR 0) sowie periodenfremde Erträge von TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 112).

7. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 62).

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen entfallen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) auf die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 3) auf Zinsen gegenüber der Gesellschafterin.

C. Sonstige Angaben

1. Allgemeine Angaben

Gesellschafter ist die AREF II Wind Germany I GmbH, Husum.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022/2023 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Michael Struhalla (Abteilungsleiter Commercial Asset Management der PNE AG, Cuxhaven),

Herr Carsten Heckt (Leiter Finanzen der WKN GmbH, Husum),

Herr Sven Dippel (Leiter Energy Production der PNE AG, Hamburg).

Die Geschäftsführer erhielten im Geschäftsjahr 2022/2023 keine Vergütung.

3. Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat

einen Zinsswap über nominal TEUR 769 mit einer Laufzeit vom 25. November 2026 bis zum 29. Dezember 2028,

einen Zinsswap über nominal TEUR 5.619 mit einer Laufzeit vom 30. Juni 2027 bis zum 30. Dezember 2033,

einen Zinsswap über nominal TEUR 6.746 mit einer Laufzeit vom 30. Juni 2026 bis zum 30. Dezember 2034,

einen Zinsswap über nominal TEUR 3.911 mit einer Laufzeit vom 30. Juni 2026 bis zum 30. Juni 2030.

mit dem Ziel abgeschlossen, die Zinsrisiken der bestehenden Finanzierung zu reduzieren. Die Zinsswaps dienen der Absicherung des Zinssatzes ab dem 25. November 2026, dem 30. Juni 2027 und dem 30. Juni 2026. Zu diesen Zeitpunkten endet die Zinsbindungsperiode der am. 26. August 2015 abgeschlossenen Projektfinanzierung aus KfW-/Hausbank-Mitteln (TEUR 4.100 bis zum. 29. Dezember 2028, TEUR 9.000 bis zum. 30. Dezember 2033, TEUR 12.500 zum 30. Dezember 2034 und TEUR 11.000 zum 30. Juni 2030). Die Zinsswaps werden grundsätzlich in einer Bewertungseinheit zu dieser Finanzierung, die nach dem 25. November 2026, dem 30. Juni 2027 bzw. dem 30. Juni 2026 mit einer variabel verzinsten Basisfinanzierung für langfristige Kredite auf Einzelkreditebene fortbestehen wird, betrachtet. Als Grundgeschäft wurden zum 30. September 2023 langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.332, TEUR 5.946, TEUR 8.929 und TEUR 6.600 einbezogen. Zum Zeitpunkt des Anfangsdatums der Zinsswaps am 25. November 2026, 30. Juni 2027 bzw. am. 30. Juni 2026 werden diese Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung vertragsgemäßer Tilgungsleistungen durch die Gesellschaft in Höhe von TEUR 769, TEUR 5.619, TEUR 6.746 und TEUR 3.911 bestehen.

Das abgesicherte Risiko ist abhängig von der Marktzinsentwicklung. Die Zinsswaps enthalten jeweils eine vertragliche Vereinbarung, bei der beide Vertragspartner beschließen, ein Derivatgeschäft zu einem vorher vereinbarten Beendigungstag zu beenden (Mandatory Break Clause). Am Beendigungstag wird das Geschäft unter Berechnung einer Ausgleichszahlung aufgelöst. Die Höhe der Ausgleichszahlung entspricht dem aktuellen Marktwert des Derivats (unabhängig zu wessen Gunsten oder Lasten) (sog. Makro-Hedge-Methode).

Zum Zeitpunkt des Auslaufs der Zinsbindung am 25. November 2026, 30. Juni 2027 und am 30. Juni 2026 kann für die Tranchen der Projektfinanzierung dann jeweils eine neue Zinsbindung mit einer Laufzeit von 2 Jahren, 6 Jahren bzw. 4 Jahren (Laufzeit 25. November 2026 bis 29. Dezember 2028, 30. Juni 2027 bis 30. Dezember 2033, 30. Juni 2026 bis 30. Dezember 2034 und 30. Juni 2026 bis 30. Juni 2030) über die Swap-Laufzeit (und damit über die Laufzeit des zu diesem Zeitpunkt gültigen KfW-/Hausbank-Festzinssatzes) erreicht werden. Mit der Ausgleichszahlung aus den Zinsswaps kann zu diesem Zeitpunkt die Zinslast auf die in den Zinsswaps vereinbarten Festsätze von 2,64 % p.a. für den Zinsswap über nominal TEUR 769, 2,44 % für den Zinsswap über nominal TEUR 5.619, 2,41 % für den Zinsswap über nominal TEUR 6.746 und 2,72 % für den Zinsswap über nominal TEUR 3.911 für den Zins annualisiert werden. Diese Annualisierung wird dann den neuen ggf. höheren KfW-/Hausbank-Festzinssatz mindern (positiver Swap-Marktwert) bzw. den neuen dann gegenüber heute ggf. niedrigeren KfW-/Hausbank-Festzinssatz erhöhen (negativer Swap-Marktwert) (sog. Micro-Hedge-Methode).

Da sich die unter der Berücksichtigung der Zinsswaps de facto ergebenden Festzinsen im Rahmen der marktüblichen Festzinskonditionen bewegen, waren keine Drohverlustrückstellungen zu bilden.

 

Husum, den 30. November 2023

Köhlen Wind GmbH

gez. Michael Struhalla
Geschäftsführer
gez. Carsten Heckt
Geschäftsführer
gez. Sven Dippel
Geschäftsführer

Nachrichten & Medien

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