DSV IT Service GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Reinhard Plaza-Bartsch Combe seit 15.1.2025 | Geschäftsführer |
Bernd Damm seit 1.10.2024 | Prokura |
Jochen Ade seit 27.12.2023 | Prokura |
Britta Christina Fromm seit 9.5.2023 | Prokura |
Robert Beer seit 10.1.2022 | Prokura |
Frank Büttner seit 21.10.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Deutscher Sparkassen Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S-Payment GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht 2020Unternehmensgrundlagen Die S-Payment GmbH (S-Payment) ist das Kompetenzcenter Payment der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit ihren verschiedenen Angeboten werden ganzheitliche, zielgruppenspezifische und omnikanalfähige Paymentlösungen für Privat- und Firmenkunden der Sparkassen entwickelt und vermarktet-sowohl für den Point-of-Sale (Pos) als auch für E- und M-Commerce. Wesentliche Leistungsfelder der S-Payment sind:
Neben ihren operativen Tätigkeiten hält die S-Payment GmbH wesentliche Tochter- und Beteiligungsunternehmen um moderne Zahlungssystem für ihre Kunden zu entwickeln:
Die S-Payment gehört als 100%-iges Tochterunternehmen zur DSV-Gruppe, die als spezialisierter Lösungsanbieter den Sparkassen, sowie den Verbundunternehmen und Verbänden der Sparkassen-Finanzgruppe (SFG) Produkte und Dienstleistungen oder umfassende Kombinationen aus beidem anbietet. Mit ihren Leistungen ist die S-Payment Impulsgeber für digitale und mobile Zahl verfahren. Sie ist damit der wesentliche Anbieter im Kompetenzbereich Payment der DSV-Gruppe. Die Umsätze werden nahezu vollständig mit Kunden aus der Sparkassen-Finanzgruppe und im Inland erzielt. Neben dem Sitz in Stuttgart unterhält die S-Payment Standorte in Frankfurt am Main und Hamburg. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Das Leistungsangebot der S-Payment ist dezidiert auf die Sparkassen und deren Privat- und Firmenkunden ausgerichtet. Deren Entwicklung und Herausforderungen prägen die Geschäfts- und Rahmenbedingungen der S-Payment. Nach wie vor wird das Geschäftsumfeld der Sparkassen durch die Niedrigzinsphase, die Anforderungen aus der Regulierung, steigende Ansprüche der Kunden und nicht zuletzt durch zunehmende Investitionsnotwendigkeiten geprägt. Die Digitalisierung im Finanzsektor ist dabei ein wesentlicher Investitionstreiber. Diese genannten Entwicklungen führen bei Sparkassen, Landesbanken und indirekt auch bei den Verbänden zu einem stetigen und wachsenden Ertrags-, Kosten- und Wettbewerbsdruck. Dies spürt die S-Payment nicht nur bei der Nachfrage der Institute nach einzelnen Services, sondern eben auch bei Erwartungen, die an die Qualität und Aktualität ihrer Lösungsangebote und an deren Preise gestellt werden. Entwicklung und Innovation Die Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte mit hohen Nutzenpotenzialen für die Sparkassen und deren Kunden ist ein Ziel aller im DSV und bei seinen Tochterunternehmen laufenden Innovations- und Entwicklungsaktivitäten. Die digitale Transformation der Bankenwelt blieb auch 2020 eines der wesentlichen Themen für alle Finanzdienstleister, welche durch die Corona-Pandemie noch einmal nachhaltig beschleunigt wurde. Vor diesem Hintergrund formuliert die Sparkassen-Finanzgruppe ihre Erwartungen an die DSV-Gruppe als zentralen Dienstleister und Lösungsanbieter. Ein wesentlicher Baustein stellt in diesem Zusammenhang das kontaktlose Bezahlen mit Karten und Smartphones dar. So wurden im Geschäftsjahr 2020 die in den letzten beiden Jahren eingeführten Apps "Mobiles Bezahlen" für Android sowie Apple Pay mit der Sparkasse stetig weiterentwickelt und nachhaltig im Markt etabliert. Darauf aufbauend sollen neue Angebote und digitale Services für das Girokonto sowie die Etablierung dieser Payment-Lösungen in neuen Märkten (z.B. E-Mobilität, Connected Cars, Digitaler PoS) den Schwerpunkt der Entwicklungsleistungen bilden. Die S-Payment nimmt wie die anderen Konzerngesellschaften der DSV-Gruppe das Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände nicht wahr. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 0,6 Mio. € aktiviert, geleistete Anzahlungen auf Programme in Entwicklung in Höhe von 2,6 Mio. €. Geschäftsverlauf sowie Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Wesentliche Leistungsindikatoren sind bei der S-Payment GmbH die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern. Entwicklung der Umsatzerlöse
Der Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Einführung von Apple Pay mit der Sparkasse Ende 2019. Damit erzielte Umsatzerlöse sind daher erstmalig für ein ganzes Geschäftsjahr enthalten. Diesem Umsatzanstieg stehen geringere Umsätze in der Durchführung der operativen Payment-Aufgaben in der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber. Dies ist vor all en Dingen auf vermindert durchgeführte Projekte in der Vermarktung von Privat- und Firmenkunden sowie bei Händlerkooperationen zurückzuführen, welche sich auch in einer geringen Planunterschreitung bemerkbar machen. Entwicklung der Ertragslage
Die steigenden Umsatzerlöse im Bereich Entwicklung und Vermarktung von Payment-Lösungen schlugen sich auch im Rohertrag (Saldo aus Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und Materialaufwand) nieder. Der Rückgang des sonstigen betrieblichen Ertrags ist auf im Vorjahr angefallene Auflösungen für in der Vergangenheit gebildete Rückstellungen zurückzuführen. Die gestiegenen Personalkosten sind im Wesentlichen durch einen entsprechenden Personalaufbau begründet. Die S-Payment beschäftige im abgelaufenen Geschäftsjahr im Durchschnitt 84 Ganztageskräfte und damit im Durchschnitt 17 Mitarbeiter mehr als im Vorjahr (67). Höhere Beratungs- und Fremdleistungsaufwendungen für Projekte und künftige Produkte stehen geringeren Reise- und Marketingaufwendungen aufgrund der andauernden Corona-Pandemie gegenüber. Ebenfalls leicht höhere Aufwendungen für Raum- und Arbeitsplatzkosten für den beschriebenen Personalaufbau erklären den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Das Finanzergebnis ist im Wesentlichen durch die Ausschüttungen der Ingenico Payone Holding in Höhe von 6,0 Mio. € an die S-Payment geprägt. Gegenläufig wirken Zinsaufwendungen für Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung ebendieser Beteiligung. Das Ergebnis vor Steuern als wesentlicher Leistungsindikator ist deutlich über dem geplanten Ergebnis. Vermögensentwicklung und Finanzlage
* entsprechend DRS 21 (Deutscher
Rechnungslegungs Standard)
Die Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sind im Wesentlichen auf folgende Effekte zurückzuführen. Das Anlagevermögen ist im Wesentlichen durch die dort bilanzierten Finanzanlagen geprägt. Die leichte Reduzierung in den Finanzanlagen ergibt sich aus einer nachträglichen Anschaffungspreisminderung bei einer Beteiligung. Zum Stichtag gab es keine wesentlichen Veränderungen im Umlaufvermögen. Außerdem ist die S-Payment in das Cashpool-Management der DSV-Gruppe eingebunden. Diese stellte die ausreichende Versorgung von liquiden Mitteln für das operative Geschäft sicher. Aus diesem Grund weist die S-Payment keine eigenen flüssigen Mittel aus. Mit Ablauf des letzten Geschäftsjahres wurde der bis dahin bestehende Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag mit der Muttergesellschaft, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, gekündigt. Eine periodengleiche Gewinnabführung findet daher für das Geschäftsjahr 2020 nicht mehr statt, das Jahresergebnis erhöht entsprechend das Eigenkapital und damit einhergehend die Eigenkapitalquote der S-Payment. Verbindlichkeiten bestehen hauptsächlich gegenüber der Muttergesellschaft und wurden im Wesentlichen für die Anteilserwerbe der Finanzanlagen eingegangen. Durch die Kündigung des Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrags ist geplant diese in den kommenden Jahren sukzessive abzubauen und entsprechend zurückzuführen. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf im Vorjahr gebildete Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen zurückzuführen. Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist im Wesentlichen durch die Finanzanlagen der Gesellschaft geprägt, wobei die operativen Geschäftstätigkeiten sukzessive mehr Einfluss auf dieses Gesamtbild erlangen. Der Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres spiegelt sich allerdings nicht nur in quantitativen Größen wider. Ebenso wichtig waren im abgelaufenen Jahr eine Reihe von Erfolgen im Markt sowie der Weiterentwicklung der angebotenen Services. Zu nennen sind insoweit bundesweite Erfolge im Zusammenhang mit kontaktlosem Bezahlen mit Karten und Smartphones. So wurden im Geschäftsjahr 2020 die in den letzten beiden Jahren eingeführten Apps "Mobiles Bezahlen" für Android sowie Apple Pay mit der Sparkasse weiterentwickelt und die Akzeptanz der Marktteilnehmer deutlich erhöht. Risikomanagement Die S-Payment bietet den Kunden ein breites Lösungs- und Produktspektrum an. Dabei agiert sie auf Märkten, die sich dynamisch entwickeln. Um sich bietende Geschäftsmöglichkeiten aktiv zu nutzen, sind rasche und weitreichende Entscheidungen zu treffen. Hierbei müssen kalkulierte Risiken eingegangen werden. Die S-Payment ist in die Berichtssysteme und auch in das Risk-Managementsystem der DSV GmbH eingebunden und überprüft somit zweimal jährlich ihre Geschäftsfelder auf Risiken, sowohl finanzieller als auch qualitativer Art. Dabei werden die Risiken unter Berücksichtigung bestehender Gegenmaßnahmen hinsichtlich ihres Schadenspotenzials und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Soweit möglich, werden weitere geeignete Maßnahmen zur Eingrenzung der Risiken definiert. Um auf Planabweichungen umgehend reagieren zu können, erfolgt eine monatliche Chancen- und Risikobewertung der Markt- und Kostenentwicklungen. Das Thema Datenschutz Informationssicherheit wird durch interne Projekte und Audits weiterentwickelt. Insoweit vorliegende und nicht vermeidbare verbleibende Risiken bewegen sich im niedrigen Bereich und werden als akzeptabel betrachtet. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Die S-Payment hat sich über die vergangenen Jahre die Position erarbeitet das Kompetenzcenter Payment der Sparkassen-Finanzgruppe zu sein. Hierbei bietet die S-Payment den Sparkassen das komplette Leistungsspektrum der ganzheitlichen, zielgruppenspezifischen und omnikanalfähigen Paymentlösungen für Privat- und Firmenkunden- sowohl für den Point-of-Sale (Pos) als auch für E- und M-Commerce an. Hieraus ergibt sich mit einer entsprechend ausgerichteten Schwerpunktsetzung eine sehr gute Zukunftsperspektive. Entsprechend wird auf Grundlage der aktuellen Planungen eine überaus positive Entwicklung von Umsatz und Ergebnis für die kommenden Jahre erwartet. Wie alle Unternehmen wird auch die S-Payment durch die besondere Situation, die in Folge der Corona-Pandemie entstand, im laufenden Geschäftsjahr weiterhin vor außerordentliche Herausforderungen gestellt. Die Auswirkungen und insbesondere die Länge der Maßnahmen seitens der Bundesregierung stellen ein zusätzliches Risiko dar, dass sich hinsichtlich seiner quantitativen Auswirkungen kaum abschätzen lässt. Die verschiedenen Bereiche der S-Payment können in unterschiedlichem Umfang und Ausmaß betroffen sein. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich guten und stabilen Vermögens- und Finanzlage geht die S-Payment aber nicht davon aus, dass sich selbst bei Berücksichtigung möglicher Risiken aus der Corona-Pandemie eine in Summe bestandsgefährdende Risikolage ergeben könnte. Daneben sind wesentliche Risiken für die weitere Geschäftsentwicklung der Kostendruck in der Sparkassenfinanzgruppe und Produktrisiken. In Folge der Corona-Pandemie entstehen bei den Instituten und Verbundunternehmen Kostendruck und Einsparungen. Wesentliche Folgen könnten insbesondere eine Reduktion von Projekten und Budgets im Rahmen der Wahrnehmung von operativen Payment-Aufgaben für die Sparkassen-Finanzgruppe sein. Bei Produkten können rechtliche Risiken zu ungeplanten Mehraufwendungen führen. Weder in der Vergangenheit noch aktuell sind diese eingetreten und sind daher als eher gering einzuschätzen. Bestandsgefährdende Risiken sind hieraus derzeit aber ebenfalls nicht erkennbar. Sehr gute Chancen stellen für die S-Payment die zunehmende Akzeptanz und Bereitschaft zur Nutzung von kontaktlosen und mobilen Zahlverfahren sowie darauf aufbauend neue Angebote und digitale Services für das Girokonto sowie die Etablierung dieser Payment-Lösungen in neuen Märkten (z.B. E-Mobilität, Connected Cars, Digitaler PoS) dar. Insgesamt ist auf dieser Basis davon auszugehen, dass die Wertschöpfung für die Sparkassen-Finanzgruppe und damit auch Umsatz und Ertrag des Unternehmens in den kommenden Jahren zunehmen werden. Ausblick und Prognose für das Geschäftsjahr 2021 Das Unternehmen hat im Herbst 2020 eine Planung für das laufende Geschäftsjahr erarbeitet, die in Folge der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie mit einer zweiten und dritten Welle, hohen Infektionszahlen und weiteren Lockdownmaßnahmen teilweise nicht mehr gültig ist. Die im Folgenden dargestellte Prognose trägt den insoweit geänderten Bedingungen und gestiegenen Unsicherheiten Rechnung. Auch unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie bei der wir von einer Rückkehr zur Normalität in 2021 ausgehen, hält die positive S-Payment-Geschäftsentwicklung an. Die erarbeite S-Payment-Planung sieht eine moderate Zunahme der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021 vor. Darauf aufbauend sollen neue Angebote und digitale Services für das Girokonto sowie die Etablierung dieser Payment-Lösungen in neuen Märkten (z.B. E-Mobilität, Connected Cars, Digitaler Pos) den Schwerpunkt im kommenden Geschäftsjahr 2021 bilden. Hierfür sind entsprechende Projektanlaufkosten geplant, die zunächst das operative Ergebnis belasten, die S-Payment aber unterstützen ein ganzheitliches, zielgruppenspezifisches und omnikanal-fähiges Paymentlösungsangebot- sowohl für den PoS als auch für E- und M-Commerce am Markt auszubauen. Dieses wird allerdings durch das erwartet hohe Finanzergebnis, welches durch Ausschüttungen aus dem Beteiligungsunternehmen Ingenico Payone Holding GmbH zustande kommt, überkompensiert und dadurch wird das Ergebnis vor Steuern im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 nur moderat geringer ausfallen.
Stuttgart, den 19.Mai 2021 Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 3815 Anhang für das Geschäftsjahr 2020Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft hat mit Datum vom 31. Juli 2000 (letzte Änderung am 24. Juli 2014) mit ihrer alleinigen Gesellschafterin einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag entsprechend §301 AktG abgeschlossen. Dieser wurde mit Ablauf des 31.12.2019 gekündigt, die Gewinnabführung erfolgte letztmalig für das Geschäftsjahr 2019. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden um planmäßige lineare und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen bei immateriellen Vermögensgegenständen im Allgemeinen drei bis fünf Jahre und bei anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung vier bis fünfzehn Jahre. Anlagegüter werden bis zu einem Wert von 800,00 € im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben; ihr Abgang wird mit Ablauf des Zugangsjahres unterstellt. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Entsprechend § 253 Abs. 5 HGB wird der niedrigere Bilanzansatz bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung maximal auf die Anschaffungskosten zugeschrieben. Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Bei der Bewertung der Vorräte wird das strenge Niederstwertprinzip berücksichtigt. Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen werden zu ihren Herstellungskosten i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (handelsrechtliche Wertuntergrenze) bzw. ihren niedrigeren Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern werden nach Maßgabe des § 274 HGB ermittelt. Es wurde von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht, die aktiven und passiven latenten Steuern saldiert darzustellen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Zur Ermittlung der Pensions- und Jubiläumsrückstellungen wurden versicherungsmathematische Gutachten angefordert und diese gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der Projected Unit Credit-Methode sowie den Heubeck-Richttafeln 2018 G mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschaftsentwicklung (Gehaltstrend 2,25 % bei Jubiläumsverpflichtungen und 2,00 % bei Pensionsverpflichtungen) ermittelt. Als Rechnungszinssatz wurde entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei den Pensionsverpflichtungen wurde ein Zinssatz von 2,30 % und bei den Jubiläumsverpflichtungen von 1,60 % p. a. zugrunde gelegt. Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Altersteilzeit wurden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten und gemäß IDW RS HFA 3 sowie den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit ihrem vollen Barwert angesetzt. Eine Abzinsung erfolgte gem. § 277 Absatz 5 Satz 1 HGB nicht, da es sich um eine Erstbewertung handelt. Künftig zu erwartende Steigerungen der Altersteilzeitverpflichtungen wurden durch den Gehaltstrend in Höhe von 2,25 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 222 T€ und ist ausschüttungsgesperrt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank ermittelten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sicherheiten für Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1 HGB wurden von der Gesellschaft nicht gewährt. Erläuterungen zu Posten des Jahresabschlusses Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Aufstellung am Ende des Anhangs dargestellt. Die Anteilsbesitzliste ist in einer gesonderten Aufstellung am Ende des Anhangs dargestellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, da die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen saldiert dargestellt werden. Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen Gegenüber Beteiligungsunternehmen bestehen Forderungen in Höhe von 764 T€ (Vj. keine Forderungen). Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen auf Steuererstattungsansprüche in Höhe von 505 T€ (Vj. 201 T€). Aktive latente Steuern Als Saldo zukünftiger Steuerbe- und entlastungen aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft wurden aktive latente Steuern gesondert ausgewiesen. Die Berechnung der Steuerabgrenzung erfolgt auf Basis des Steuersatzes von 30,63 % für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und 15,83 % für den Sonderfall GIZS. Durch den Wegfall der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Muttergesellschaft wurden gemäß § 274 HGB erstmals aktive latente Steuern in Höhe von 1.724 T€ gebildet. Die den latenten Steuern zugrundeliegenden temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergaben sich im Wesentlichen aus Bewertungs- und Bilanzierungsunterschieden bei Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) sowie Bewertungsunterschieden im Finanzanlagevermögen. Sonstige Rückstellungen Der Bilanzausweis betrifft insbesondere Rückstellungen für Personalaufwendungen (Einmalzahlungen, Urlaubsansprüche, Zeitguthaben, Altersteilzeit) in Höhe von 1.251 T€ (Vj. 1.148 T€) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 2.277 T€ (Vj. 7.531 T€). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 20.057 T€ (Vj. 23.759 T€), davon entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.389 T€ (Vj. 13.164 T€), die übrigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Vorgänge aus der umsatzsteuerlichen Organschaft und die Darlehenszinsen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen in Höhe von 2.575 T€ (Vj. 1.699 T€) saldiert dargestellt. Innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 15.794 T€ (Vj. 21.851 T€) enthalten. Gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, belaufen sich die Verbindlichkeiten auf 1.494 T€ (Vj. 1.214 T€). Dabei handelt es sich vollumfänglich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Restlaufzeiten ergeben sich aus folgender Übersicht:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Serviceverträgen betragen 1.498 T€ (Vj. 981 T€), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.149 T€ (Vj. 765 T€). Für ein Tochterunternehmen besteht bis zum 31.12.2021 die Verpflichtung bei entsprechendem Abruf bis zu 1.000 T€ in die Kapitalrücklage einzubringen. Gesamtbetrag der Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB Der Gesamtbetrag der Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB der ausschüttungsgesperrten Beträge resultiert aus der Aktivierung von aktiven latenten Steuern und beträgt zum Bilanzstichtag 1.724 T€. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Zwischen dem Geschäftsbereich Entwicklung und Vermarktung von Payment-Lösungen und Sonstiges wurde 2020 teilweise die Zuordnung geändert. Dementsprechend wurde auch der Wert aus 2019 angepasst. Entsprechend der Aufgabenstellung im Rahmen der Sparkassenorganisation betätigt sich die Gesellschaft nahezu ausschließlich im Inland. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine periodenfremden Erträge (Vj. 3.733 T€) enthalten. Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von 5 T€ (Vj. 0 T€) angefallen. Personalaufwand Der Personalaufwand beträgt 8.290 T€ (Vj. 6.543 T€), darin enthalten sind 153 T€ (Vj. 139 T€) für Altersversorgung. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Im Jahresdurchschnitt waren insgesamt 84 (Vj. 67) Mitarbeiter als Ganztageskräfte beschäftigt. Ohne die bei der Ermittlung der Ganztageskräfte anteilige Berücksichtigung von Teilzeitkräften waren im Jahresdurchschnitt 84 (Vj. 70) Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren 40 männlich und 44 weiblich. Ruhende Arbeitsverhältnisse wurden hierbei nicht berücksichtigt. Zinsergebnis Im Zinsergebnis sind gegenüber verbundenen Unternehmen Erträge aus dem Cash Pooling in Höhe von 95 T€ (Vj. 188 T€) und Aufwendungen aus Darlehenszinsen in Höhe von 714 T€ (Vj. 919 T€) enthalten. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen 153 T€ (Vj. 168 T€). Der Aufwand aus dem Cash Pooling beträgt 112 T€. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in Höhe von 546 T€ das laufende Geschäftsjahr. Im Vorjahr sind durch die bis dahin bestehende Gewinnabführung an die DSV GmbH bei der S-Payment GmbH keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. Im Steuerertrag von 1.178 T€ sind 1.724 T€ aktive latente Steuern enthalten. Sonstige Angaben Geschäftsführung Ottmar Bloching, Hochheim am Main - Vorsitzender der Geschäftsführung - Zuständigkeiten bei der S-Payment: Unternehmensentwicklung Frank Büttner, Jettingen - Geschäftsführer - Zuständigkeiten bei der S-Payment: Business Development girocard Market Management Projektmanagement Markt & Lösungen Vertrieb und Data-Services Payment Consulting Erik Meierhoff, Hallstadt (seit 25.08.2020) -Geschäftsführer- Zuständigkeiten bei der S-Payment: Innovations- und Produktmanagement Scheme Management Dr. Rüdiger Mock-Hecker, Hattenhofen (bis 17.02.2021) - Geschäftsführer - Zuständigkeiten bei der S-Payment: Innovations- und Produktmanagement Scheme Management Von den Geschäftsführern erhielt ein Geschäftsführer keine Bezüge von der Berichtsgesellschaft. Die Schutzvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen. Konzernzugehörigkeit Die Alleingesellschafterin, die Deutscher Sparkassen Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss gem. §§290 ff. HGB für den sowohl kleinsten als auch größten Konsolidierungskreis auf. Der Jahresabschluss der S-Payment GmbH wird in den Konzernabschluss der Deutscher Sparkassen Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die S-Payment GmbH ist daher von der Verpflichtung einen Konzernabschluss zu erstellen nach § 291 HGB befreit und verzichtet auf die Angaben § 285 Nr. 17. HGB. Nachtragsbericht Mit Wirkung zum 01.03.2021 hat die Worldline S.A. ihr Händlerdienstleistungsgeschäft in Deutschland und Österreich in die PAYONE GmbH eingebracht und zugleich das Händlerdienstleistungsgeschäft der PAYONE GmbH in der Schweiz übernommen. Dies ist eine Teiltransaktion des Zusammenschlusses von Worldline S.A. und Ingenico Group S.A. vom 28.10.2020. Als Folge davon wird sich der Anteil, den die DSV-Gruppe durch die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH und S-Payment GmbH an der Ingenico PAYONE Holding hält, im Geschäftsjahr 2021 reduzieren. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss in Höhe von 9.038.781,17 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 19. Mai 2021 Die Geschäftsführung Ottmar Bloching Frank Büttner Erik Meierhoff Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2020 bis 31.12.2020Entwicklung des Anlagevermögens
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31.12.2020
1.) Werte aus Jahresabschluss 2020
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die S-Payment GmbH, Stuttgart Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der S-Payment GmbH, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der S-Payment GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für dies Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lagerberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 21. Mai 2021 KPMG
AG
Mayran, Wirtschaftsprüferin Bauer, Wirtschaftsprüferin Feststellung Jahresabschluss In der Gesellschafterversammlung vom 24. Mai 2021 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festgestellt. |
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Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Allgemeine Gebäudereinigung
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen