Moritz - Ost Elektro GmbH
Staupitzer Straße 8, 04861 Torgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Moritz seit 21.10.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Moritz - Ost Elektro GmbHTorgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Moritz - Ost Elektro GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 252 HGB. Die Bilanzgliederung des § 266 HGB bleibt trotz weitergehender Mitgliedsstaatenwahlrechte in der EU-Richtlinie unverändert. Lediglich in § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB neue Fassung dürfen neben neuen Posten, auch neue Zwischensummen in die Gliederung eingefügt werden. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Ab 2023 wurden die Schwellenwerte "Bilanzsumme und Umsatzerlöse" lt. § 267 HGB für Kapitalgesellschaften und § 264a HGB für Personengesellschaften angehoben. Die Schwellenwerte der sogenannten "Kleinstkapitalgesellschaft" (§ 267a HGB) wurden überschritten (2022: Bilanzsumme T€ 350, Umsatzerlöse T€ 700, Arbeitnehmer 10; 2023: Bilanzsumme T€ 450, Umsatzerlöse T€ 900, Arbeitnehmer 10). Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft nunmehr als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen. Im Rahmen der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung sind mit dem Gesamtkostenverfahren (GKV) gemäß § 275 Abs. 2 HGB sowie dem Umsatzkostenverfahren (UKV) nach § 275 Abs. 3 HGB zwei Gewinnermittlungsverfahren zulässig. Im Jahresabschluss 2023 wurde wie in den Vorjahren das Gesamtkostenverfahren verwendet. Eine Angabepflicht von periodenfremden Aufwendungen und Erträgen besteht bei kleinen Kapitalgesellschaften lt. § 285 Nr. 32 HGB nicht. Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern beträgt lt. § 285 Nr. 7 HGB im Berichtszeitraum 10 (Vorjahr 11). Der Jahresabschluss wurde gem. § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. An die Stelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" treten die Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust". Identifikationspflicht lt. § 264 Abs. 1a HGB
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Bilanz Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1 HGB). Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind selbstständig nutzbarere, bewegliche und abnutzbare Vermögensgegenstände. Betriebsmittel, die durch eine Betriebsausgabe von maximal 800 Euro erworben werden können, dürfen (Wahlrecht) im aktuellen Steuerjahr abgeschrieben werden. Das bedeutet, die kompletten Anschaffungskosten eines GWG kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die in 2023 angeschaften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden einheitlich sofort abgeschrieben. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Kleine Kapitalgesellschaften sind wie bisher von der Aufstellung eines Anlagenspiegels befreit (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Warenbestände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Die Vorräte wurden von der Belegschaft unter Aufsicht der Geschäftsführung anhand einer körperlichen Bestandsaufnahme ermittelt. Über die Bewertungsvorschriften der §§ 240, 241, 256 und 253 HGB wurde die Geschäftsführung unterrichtet. Die übergebenen Inventurwerte wurden ungeprüft übernommen. Unfertige Leistungen wurden zu Selbstkosten bewertet. Über die Bewertungsvorschriften der §§ 240, 241, 256 und 253 HGB wurde die Geschäftsführung unterrichtet. Der Bestand an unfertigen Leistungen betrug zum Bilanzstichtag 7.161,62 Euro. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand bzw. als Ertrag aufzulösen sind, lt. § 250 Abs. 1 HGB auszuweisen. Kapital Das gezeichnete Kapital der Firma "Moritz - Ost Elektro GmbH" beträgt zum 31.12.2023 25.000,00 €. Die Stammeinlage ist voll eingezahlt. Die Gesellschaftsanteile werden per Bilanzstichtag gehalten von:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. a) Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellung beinhaltet Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbeträge für das Wirtschafts- und Kalenderjahr 2022 und 2023. b) Rückstellung für latente Steuern Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente Steuerrückstellungen gebildet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 29,83%. c) sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). In Höhe der zu erwartenden Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Ausfertigung der Steuererklärungen des Berichtszeitraumes war eine Rückstellung zu bilden. Eine Rückstellungen für drohende Verluste wurde nicht gebildet, da sich keine erkennbaren Risiken abzeichneten. Zusätzliche Kosten für die Archivierung von Geschäftsunterlagen zum Bilanzstichtag 2023 (auch für Vorjahre) sind in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden nach § 253 I 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über einem Jahr betragen Euro 11.094,12 (im Vorjahr: Euro 0,00). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr betragen Euro 95.325,50 (im Vorjahr: Euro 54.373,52). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) betragen 2.263,62 Euro. In der Bilanz werden Verbindlichkeiten, aber auch Forderungen gegenüber Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern gesondert ausgewiesen und im Erläuterungsbericht gesondert vermerkt. Die Verzinsung, Darlehensauszahlung, Tilgung sowie die Bestellung von Sicherheiten wurden jeweils in einem gesonderten schriftlichen Darlehensvertrag geregelt. Nach erfolgter Bonitätsprüfung wurden keine Sicherungs- bzw. Pfandrechte (§ 285 Nr. 1b HGB), mit Ausnahme diverser Eigentumsvorbehalte bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, vereinbart. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen grundsätzlich nicht. Die bestehenden Miet- bzw. Leasingverpflichtungen sind alle kurzfristig kündbar. Gewinn- bzw. Verlustvortrag Der Jahresabschluss 2023 wird durch eine Gesellschafterversammlung festgestellt und bestätigt. In 2023 erfolgte eine Gewinnausschüttung auf den Jahresüberschuss 2021. Der vortragsfähige Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr 2024 beträgt nunmehr Euro 217.683,47. Geschäftsleitung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: 1. Geschäftsführer: Christian Moritz, wohnhaft in 04861 Torgau OT Loßwig, Langer Weg 4a sonstige Berichtsbestandteile
Torgau, den 04.06.2025 gez. Christian Moritz Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2025 festgestellt. |
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