Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
KLM-Technik GmbH
Eichenweg 5, 96215 Lichtenfels, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Beyer seit 13.1.2020 | Geschäftsführer |
Jürgen Beyer seit 10.4.2014 | Geschäftsführer |
Joachim Beyer seit 16.3.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KLM-Technik GmbHLichtenfelsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGBei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der
§§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit 268 Abs. 4
und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie
bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der
Bilanz gesondert ausgewiesen.
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach
Änderung durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 17. Juli 2015 und unter zusätzlicher Beachtung der
steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge
wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und
Bewertung angepasst.
Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit
entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten
bewertet, die um planmäßige Abschreibungen
vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände
wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. In
die Herstellungskosten werden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für
Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR
800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden
zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig
verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.
Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit
erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das
strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren
sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen
bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden
zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem
Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten
die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen
für Fremdkapital werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde
verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den
voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für
noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert unter Abzug von
Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken
und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des
allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens
wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach
§ 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich
aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben,
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des
Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste
bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der
Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs.
2 Nr. 2 HGB).
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben, sind nicht gegeben
. (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw.
Bewertungsstetigkeit§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs.
2 HGB).
Bad Staffelstein, den 12. Dezember 2024 gez. Beyer Jürgen, Beyer Daniel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Dezember 2024 |
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