URANOS
Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Schwarzheide
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.234.066,86 |
15.091.257,96 |
| I.
Sachanlagen |
14.620.322,77 |
14.487.113,87 |
| II.
Finanzanlagen |
613.744,09 |
604.144,09 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.399.360,19 |
1.758.063,27 |
| I.
Vorräte |
303.053,13 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
648.133,54 |
715.572,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
604.839,93 |
490.636,22 |
| davon
gegen Gesellschafter |
121.211,90 |
130.238,98 |
| III.
Wertpapiere |
106.360,17 |
96.346,19 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
341.813,35 |
946.144,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.176,88 |
9.442,95 |
| Aktiva |
16.644.603,93 |
16.858.764,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.134.104,02 |
3.291.093,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.991.391,59 |
2.933.928,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
117.712,43 |
332.164,86 |
| B.
Rückstellungen |
145.116,29 |
100.530,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.365.383,62 |
13.467.140,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
124.958,93 |
172.724,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.240.424,69 |
13.294.416,10 |
| Passiva |
16.644.603,93 |
16.858.764,18 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
URANOS Projektentwicklungsges. mbH
für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend der
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der
Darstellung des Jahresabschlusses liegt nicht vor.
Ein Lagebericht wurde gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB zulässigerweise nicht aufgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter
der Prämisse der Fortführung des Unternehmens
(Going - Concern) aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Anwendung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes sowie unter zusätzlicher Beachtung
gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Auf den Ausweis der latenten Steuern gemäß
§ 274 HGB wurde gemäß §§ 267,
274a HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind aus der Bilanz
ersichtlich.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr sind aus der Bilanz ersichtlich.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
vertraglichen Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
ist aus der Bilanz ersichtlich.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch
Grundschuld gesichert ist, beläuft sich auf Euro
13,21Mio (Vorjahr: EUR 13,24 Mio).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (3275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
voller Höhe den Jahresüberschuss, nicht aber das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Stefan Flach geführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von EUR 117.712,43 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2023
|
2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Ausleihungen
|
121.211,9
|
130.239,0
|
Verbindlichkeiten
|
0,0
|
0,0
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Unterschrift der Geschäftsführung
Schwarzheide, den
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Schwarzheide, den
14.10.2024,
gez.
Stefan Flach
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2024
festgestellt.
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