Balodis Real Estate GmbHLiquidiert

63303 Dreieich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45026
Eingetragen
2.9.2010
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von im Inland belegenem Grundbesitz

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Balodis Real Estate GmbH

Dreieich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 4.029.486,74 4.106.889,74
I. Sachanlagen 4.029.486,74 4.106.889,74
B. Umlaufvermögen 72.125,20 624.498,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.454,41 163.620,04
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.670,79 460.878,95
Aktiva 4.101.611,94 4.731.388,73

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen 26.751,64 26.302,17
C. Verbindlichkeiten 4.049.860,30 4.680.086,56
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.277.895,05 1.876.278,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.771.965,25 2.803.808,04
Passiva 4.101.611,94 4.731.388,73

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der Balodis Real Estate GmbH, Dreieich (Offenbach am Main, HRB 45026) zum 31.12.2022 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Vermögens.

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2022 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten für die weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht entstehen werden.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2022 ist wie folgt beschlossen worden:

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:


Gewinnvortrag
01.01.2022

EUR
0,00
+
Jahresüberschuss
2022

EUR
50.469,79
./.
Gewinnabführung an die Muttergesellschaft


EUR
50.469,79
=
Bilanzgewinn
31.12.2022

EUR
0,00
=
Vortrag
31.12.2022

EUR
0,00

3.2  Anlagevermögen

Der Anlagespiegel zum Anlagevermögen gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

3.3  Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den Restlaufzeiten wie folgt auf:


Stand am
Davon mit einer Restlaufzeit von
Art der Verbindlichkeiten
31.12.2022
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
mehr als 5 Jahre
zum 31.12.2022
EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
36.416,69
36.416,69
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
3.926.161,55
1.204.141,45
173.161,02
2.548.859,08
Sonstige Verbindlichkeiten
87.282,06
24.921,22
62.360,84
0,00
Insgesamt:
4.049.860,30
1.265.479,36
235.521,86
2.548.859,08


4.  Ergänzende Angaben

4.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Nikolaus Gormsen, Geschäftsführer ·  Hans Nolte, Geschäftsführer ·  Kirsten Rehmann, Geschäftsführerin
4.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3  Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
 gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

·  Forderungen aus lfd. Verrechnungskonto #1472-9: EUR 15,74 ·  Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung #1595-1: EUR 50.469,79 ·  Verbindlichkeiten aus Darlehen HR Grund #710-1: EUR 2.762.664,06 ·  Verbindlichkeiten aus lfd. Verrechnungskonto #1472-0: EUR 521.012,67 ·  Verbindlichkeiten aus lfd. Verrechnungskonto #1473-1: EUR 9.241,74 ·  Verbindlichkeiten aus lfd. Verrechnungskonto #1473-5: EUR 582.773,29
4.4  Muttergesellschaft gemäß § 285 Nr. 14a HGB

Muttergesellschaft gemäß § 285 Nr. 14a HGB ist die HR Grundbesitz GmbH, Dreieich mit 94 % Anteilsbesitz.

zusätzliche Angaben:
·  Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag vom 29.06.2012 mit Eintragung im Handelsregister zum 25.07.2012 ·  vollzogene Gewinnabführung für 2022 in Höhe von EUR 50.469,79 ·  vertragliche Ausgleichsleistung an außenstehende Anteilseigner in Höhe von EUR 3.260,20
4.5  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres
 gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

4.6  Haftungsverhältnisse gemäß § 251 / 268 Abs. 7 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

4.7  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 23.600,04.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
·  EUR 20.000,04: Vertrag zur Immobilienportfoliobetreuung bis 31.12.2023 ·  EUR 3.600,00: Vertrag zur Geschäftsbesorgung bis 31.12.2023

 

Dreieich, 20.03.2023

Geschäftsführung

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2023 festgestellt.

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