Röll
GmbH
Mosbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
164.613,69 |
169.994,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
108.220,28 |
121.747,81 |
| II.
Sachanlagen |
56.393,41 |
48.247,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
110.425,96 |
145.516,69 |
| I.
Vorräte |
52.536,57 |
68.278,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.791,32 |
61.799,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.098,07 |
15.438,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
637,75 |
192,02 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
79.078,71 |
14.896,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
354.756,11 |
330.600,18 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
104.078,71 |
39.896,63 |
| davon
Verlustvortrag |
39.896,63 |
-10.744,30 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
79.078,71 |
14.896,63 |
| B.
Rückstellungen |
6.896,00 |
9.648,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
347.860,11 |
320.952,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
354.756,11 |
330.600,18 |
Anhang
I. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Röll GmbH, Mosbach,
Amtsgericht Mannheim, HRB 713 276, zum 31. Dezember 2018
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie
nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke"
nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
sondern im Anhang vorgenommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag" in Höhe von 79 T€ aus. Zur
Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft hat die
Gesellschafterin eine Patronatserklärung abgegeben, so
dass die Geschäftsführung der Auffassung ist,
dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme
der Unternehmensfortführung gegeben sind.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie werden
planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear
und teilweise degressiv nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Für Geringwertige Vermögensgegenstände
wird ein Sammelposten gebildet, der über fünf
Jahre aufgelöst wird.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden
zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit
niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das
allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichen laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der
Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine
Fälligkeit von unter einem Jahr.
Der Verlust-/Gewinnvortrag beträgt EUR 39.896,63
(Vj: EUR 10.744,30).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 251.397,96 (Vj: EUR
199.264,01), die unter den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen ausgewiesen wurden.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 294.635,11
(Vj: EUR 239.947,18).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
EUR 53.225,00 (Vj: EUR 81.005,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in
Höhe von EUR 2.454,98 Steuern (Vj: EUR 2.566,07).
IV. Ergänzende Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 11 Arbeitnehmer.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
Herr Walter Röll, Schwetzingen, Dipl.
Betriebswirt (BA)
Herr Heiko Zelch, Hockenheim, Automobilkaufmann (ab
11.1.2018)
Unterschrift der Geschäftsführung
Mosbach, den 5. Juli 2019
Gez. Walter
Röll
Gez. Heiko Zelch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2019 festgestellt.
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