AFI Systeme
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
765.320,61 |
1.157.064,67 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
399.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
516.048,35 |
353.556,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
249.272,26 |
404.507,99 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.600,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
765.320,61 |
1.158.664,67 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
243.176,87 |
166.519,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-124.800,00 |
-124.800,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
125.200,00 |
125.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
41.319,12 |
-32.491,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
76.657,75 |
73.810,18 |
| B.
Rückstellungen |
53.306,92 |
18.967,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
468.836,82 |
973.178,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
468.836,82 |
973.178,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
765.320,61 |
1.158.664,67 |
Anhang
für
das Geschäftsjahr 2018
AFI Systeme
GmbH,
Hamburg
I.
Allgemeine Angaben
Firma:AFI Systeme GmbH
Sitz: Dusiplatz, 21035 Hamburg
Registergericht:Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 131577
Der Jahresabschluss der AFI Systeme GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Angaben und
Erläuterungen im Anhang werden in dem für kleine
Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Umfang gegeben. Von
den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und
flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB)
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 I S.2 HGB). Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II S.1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbaren Risiken durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung
getragen.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses und die Kosten der Aufbewahrung.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
|
Restlaufzeit
|
|
|
gesamt
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
|
Vorjahr
|
Vorjahr
|
Vorjahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
285.460,73
|
285.460,73
|
0,00
|
|
313.594,75
|
313.594,75
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
183.376,09
|
183.376,09
|
0,00
|
|
34.183,80
|
34.183,80
|
0,00
|
|
468.836,82
|
468.836,82
|
0,00
|
|
347.778,55
|
347.778,55
|
0,00
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen das
Geschäftsjahr 2018.
V.
Sonstige Pflichtangaben
§ 285 Nr. 7 HGB
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.
§ 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Xiujie Hu.
Von der Schutzklausel gemäß § 286
Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Bilanzergebnis resultierend aus dem Jahresüberschuss
des Geschäftsjahres und des Gewinnvortrages auf neue
Rechnung vorzutragen.
Berlin, 09.04.2020
gez.
Xiujie Hu
Geschäftsführerin
AFI Systeme GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2020 festgestellt.
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