EWG Shareholder GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Peter seit 4.2.2025 | Prokura |
Felix Targiano Dr. Rolli seit 14.2.2024 | Geschäftsführer |
Uwe Ohl seit 4.5.2023 | Prokura |
Oliver Karl Emil Lellek seit 29.1.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EWR Netz GmbHAlzeyJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der GesellschaftGegenstand des Unternehmens Die EWR Netz GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der EWR AG mit Sitz in Alzey. Der Unternehmensgegenstand ist die Netzführung, der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau von Strom-, Gas-, Wasser- und Straßenbeleuchtungsnetzen in der Region Rheinhessen, Pfalz und im hessischen Ried. Ergänzt wird das Portfolio durch die Verlegung und Vermietung von Lichtwellenleitern, um die Versorgung mit schnellem Internet in der Region zu gewährleisten. Abgerundet wird das Aufgabenprofil durch die Förderung und Aufbereitung von Trinkwasser im Bürstädter Wald sowie durch die mit leitungsgebundener Energieverteilung in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Konzessionen mit den Gemeinden als wesentliche Geschäftsgrundlage der Gesellschaft werden von der EWR AG und seit September 2013 ebenso von der Stromnetzgesellschaft Wörrstadt mbH & Co. KG gehalten. Durch vertragliche Regelungen werden die Rechte und Pflichten dieser Konzessionäre an die EWR Netz GmbH weitergereicht. Sie betreibt auf dieser Grundlage die Stromnetze in 124 und die Gasnetze in 76 Kommunen. EWR Netz GmbH ist Netzbetreiber im Sinne des § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und erfüllt vollständig die Vorschriften des EnWG und der nachgelagerten Verordnungen. Dies gilt insbesondere für die buchhalterische, informatorische, operationelle und gesellschaftsrechtliche Entflechtung. II. Wirtschaftsbericht1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Energieversorgung Gas Vor dem Hintergrund der im Februar 2022 begonnenen militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation sowie der nationalen Anstrengungen zur Stabilisierung der Energiewirtschaft sind die Implikationen für die Geschäftstätigkeit und die erforderlichen Maßnahmen zur Risikoeindämmung auch im Jahr 2023 in regelmäßigen Sitzungen erörtert worden. Sowohl innerhalb der EWR-Gruppe als auch innerhalb der EWR Netz GmbH wurden die Auswirkungen bewertet und bei Bedarf notwendige Maßnahmen eingeleitet. Da durch den Krieg in der Ukraine Russland seine Erdgasexporte nach Deutschland über die Nord Stream 1 Pipeline systematisch gedrosselt und Ende August 2022 vollständig eingestellt hat, setzt Deutschland seitdem auch auf Importe von Flüssiggas. Mengenmäßig stellen jedoch die Importe aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien noch den größten Anteil des gesamten Erdgasbezuges für Deutschland dar. In der Folge ist die Gasbeschaffenheit eingangsseitig bei den VNB Schwankungen unterworfen. Die EWR Netz GmbH hat sich bereits im Jahr 2022 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (EnWG) in Verbindung mit dem Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland auf eine mögliche Gasmangellage und eine eventuell notwendige Reduzierung der Gasflüsse vorbereitet. Eine externe rechtliche Prüfung der Prozesse wurde erfolgreich durchgeführt. Im Jahr 2023 hat die Bundesregierung den Notfallplan Erdgas überarbeitet um die Erfahrung seit Ausrufung der Frühwarnstufe Gas im März 2022 konkretisiert und erweitert. Die Gasversorgung war im Geschäftsjahr laut Bundesnetzagentur in Deutschland stabil, und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die Ausgangslage für den Winter 2023/24 war deutlich besser als vor einem Jahr, jedoch verbleiben Restrisiken. Deutschland befindet sich immer noch in der Alarmstufe des Notfallplans Gas. In der 2. Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Beherrschung der Lage. Energieversorgung Strom Die hohen Energiepreise in Deutschland sind ein zentrales Thema, das nicht nur die Wirtschaft, sondern auch private Haushalte betrifft. Die Energiewende spielt dabei eine zentrale Schlüsselrolle. Insbesondere der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien und die damit verbundenen Kosten wirken auf die Entwicklung des Strompreises ein. Erneuerbare Energien decken 2023 erstmals über 50 Prozent des Stromverbrauchs, die Kohleverstromung fällt auf einen historischen Tiefstand. Aufgrund der 2022 hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden die Gaskraftwerke zu den teuersten Kraftwerken im Strom-Großhandel und setzten so den Preis für alle anderen Kraftwerke. So profitierten auch die anderen Erzeugungsarten von den hohen Strompreisen, während ihre Kosten in etwa gleichblieben. Mit dem Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse (StromPBG) zur Entlastung der Letztverbraucher wurden die Netzbetreiber verpflichtet die so erzielten Übergewinne etwa bei größeren Wind- und Solaranlagen sowie Braunkohlekraftwerken abzuschöpfen und so die Strompreisbremse mitzufinanzieren. Die sogenannte Übererlösabschöpfung galt für den Abrechnungszeitraum vom 01. 12. 2022 bis zum 31.03.2023 und wurde nicht verlängert. Im Netzgebiet der EWR Netz GmbH wachsen die EE-Produktionsanlagen stetig an. Insbesondere die PV-Einspeiseanlagen sind im Netzgebiet stark steigend. Mit 6.000 neuen PV-Einspeisern setzte sich der starke Trend fort. Mengenmäßig ist allerdings die Windeinspeisung der größte Produzent von EE-Energien im Netzgebiet der EWR-Netz. 2. GeschäftsverlaufRegulatorisches Umfeld Die Umsätze der EWR Netz GmbH werden maßgeblich von den Netzentgelten der im Verfahren der Anreizregulierung regulierten Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung bestimmt. Die Zuständigkeit für die regulatorischen Verfahren der EWR Netz GmbH obliegt für die Sparte Stromverteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA), für die regulatorischen Verfahren der Tätigkeit Gasverteilung liegt die Zuständigkeit bei der Landesregulierungskammer Rheinland-Pfalz (LRegK RLP). Mit der Veröffentlichung des "Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" im Bundesgesetzblatt am 28. 12.2023 sind am 29. 12.2023 u.a. auch die Änderungen am EnWG in Kraft getreten. Nach der EnWG-Novelle zur Umsetzung des EuGH-Urteils liegt die Ausgestaltung der Netzentgeltregulierung nun in den Händen der BNetzA. Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) treten zum Ende der vierten Regulierungsperiode außer Kraft. Effizienzvergleich Gas 3. Regulierungsperiode Am 26.09.2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bundesweit durchgeführten Effizienzvergleich der Gasnetzbetreiber als rechtswidrig verworfen und die entsprechende Erlösobergrenzenfestlegung aufgehoben. Kern der Kritik an dem Effizienzvergleich ist, dass auch Netzbetreiber mit einer abweichenden Versorgungsstruktur, die regionalen Fernleitungsversorger, einbezogen worden sind. Die BNetzA wird den Effizienzvergleich nunmehr neu durchführen und neu entscheiden müssen. Der Beschluss des BGH hat über das konkrete Verfahren hinaus auch Auswirkung auf der Festlegung der Effizienzwerte für die vierte Regulierungsperiode. Anpassung im Kapitalkostenaufschlag (KKA) nach § 10 ARegV Abweichend von der bisherigen Festlegung soll der Eigenkapitalzinssatz nur für Neuinvestitionen nach dem 31.12.2023 einer höheren Kapitalverzinsung unterliegen. Bezüglich des Fremdkapitalzinssatzes für Netzbetreiber von Gas- und Stromnetzen im Kapitalkostenaufschlag hat die BNetzA am 14.08.2023 folgende Ermittlung des Zinssatzes beschlossen: Analog zur Regelung für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern ist das arithmetische Mittel aus den folgenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufrenditen und Zinsreihen anzusetzen:
und
Hinsichtlich der Eigenkapitalzinsätze hat die BNetzA im Herbst 2023 einen "Beschlussentwurf zur Neuregelung zur Bestimmung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag für Gas und Stromnetze" konsultiert. Danach ergibt sich der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen als Summe aus dem Durchschnitt der Monatswerte des jeweiligen Kalenderjahres der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere zuzüglich eines angemessenen Zuschlags zur Abdeckung netzspezifischer Wagnisse. Ausgangsniveau Gas vierte Regulierungsperiode EWR Netz GmbH Am 15.08.2023 erhielten die EWR Netz GmbH von der LRegK RLP ein zweites Anhörungsschreiben für das Ausgangsniveau vierte Regulierungsperiode Gas. Ein Beschluss liegt bis dato noch nicht vor. Effizienzwert Gas vierte Regulierungsperiode EWR Netz GmbH Am 24.05.2023 hat die LRegK RLP der EWR Netz GmbH für den Zeitraum 2023-2027 einen für das Gasnetz geltenden Effizienzwert von 96,17 % mitgeteilt. Aufgrund der als vom Bundesgerichtshof (BGH) als rechtswidrig eingeschätzten Effizienzvergleich der Gasnetzbetreiber wird die BNetzA den Effizienzvergleich nunmehr neu durchführen und neu entscheiden müssen. Ausgangsniveau Strom vierte Regulierungsperiode Am 13.03.2024 übermittelte die BNetzA der EWR Netz GmbH die Anhörung der Erlösobergrenze für die Jahre 2024 - 2028. Effizienzwert Strom vierte Regulierungsperiode Am 07.03.2024 hat die BNetzA ihr methodisches Vorgehen zur Bestimmung des Effizienzvergleichsmodells Strom und die daraus resultierenden Ergebnisse im Berichtsentwurf veröffentlicht. Für die EWR Netz GmbH wird ein Effizienzwert von 96,44 % ausgewiesen. Q-Element Strom Der Beschluss zum Qualitätselement 2024 ist am 28.02.2024 von der BNetzA eingegangen. Der beschlossene Wert führt zu einer erhöhten Erlösobergrenze für das Geschäftsjahr 2024. Offene regulatorische Verfahren Für nachfolgend aufgeführte Verfahren liegen der EWR Netz GmbH von den Behörden noch keine Beschlüsse vor:
Wesentliche Projekte im Geschäftsjahr 2023 Bestellung von sechs Großtransformatoren Aufgrund der Marktsituation und derzeitiger Lieferzeiten von über fünf Jahren wurden in 2022 ein Großtransformator und in 2023 fünf Großtransformatoren bestellt. Die Bestellung war dringend notwendig für die Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf den Bedarf zur Erneuerung bestehender Umspannanlagen aber auch zur Errichtung neuer Umspannanlagen für die Einbindung von Industrienetzen und/oder Erzeugungsanlagen wie Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Änderung der LWL-Ausbaustrategie Im Jahr 2023 wurde der im Vorjahr begonnene eigenwirtschaftliche Ausbau mit Lichtwellenleiter (LWL) - entsprechend der EWR-Umsetzungsplanung - in verschiedenen Gemeinden fortgeführt. Da die GlasfaserPlus GmbH (Tochtergesellschaft der Telekom) ebenfalls den LWL-Ausbau im Netzgebiet der EWR Netz GmbH plant und hierbei möglicherweise den Wettbewerb zur vorhandenen LWL-Infrastruktur der EWR Netz Infrastruktur intensiver werden wird, hat die EWR Netz GmbH ihre LWL-Ausbaustrategie im Einklang mit der Muttergesellschaft überarbeitet. Auf Basis der bereits durchgeführten Akquisition, bei erreichter Vorverträge-Abschlussquote > 40 %, soll der bereits geplante LWL-Netzausbau noch bis voraussichtlich 2026 fortgeführt werden. Ein wirtschaftlicher LWL-Netzausbau ist potenziell dann zu erwarten, wenn ruinöser Überbau oder ruinöse Parallelverlegung von Lichtwellenleiter durch Dritte im Trassenverlauf nicht stattfindet oder durch Kooperationen wirksam vermeiden wird. 3. Ertragslage Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr von TEUR 261.300 um TEUR 27.860 auf TEUR 289.160 gestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 wird insgesamt ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern unter Berücksichtigung der sonstigen Steuern (EBIT) in Höhe von TEUR 21.538 erzielt. Der angesetzte Planwert für das Geschäftsjahr 2023 (TEUR 23.550) konnte somit nicht erreicht werden, was im Wesentlichen auf einen Margenrückgang in der Sparte Gas zurückzuführen ist. Nachfolgend werden die Ergebnisveränderungen im Vorjahresvergleich dargestellt:
Das EBIT des Berichtsjahres (TEUR 21.538) verhält sich über Vorjahresniveau (TEUR 20.442). Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Betrachtung der Umsatzerlöse exklusive sonstiger Umsatzerlöse und der dazugehörigen Bezugsaufwendungen (exklusive des sonstigen Materialaufwandes) kommt es im Vorjahresvergleich zu einem Anstieg (TEUR 2.569). Dieser resultiert im Wesentlichen aus einem deutlichen Anstieg der Netznutzungserträge in der Stromverteilung. Die Gas- sowie die Wasserverteilung haben hingegen einen Margenrückgang (TEUR 4.194) zu verzeichnen. Innerhalb der Sparte Stromverteilung führen im Berichtsjahr trotz um 94,2 GWh gesunkenen Durchleitungsmengen im Wesentlichen der deutliche Anstieg der EEG Vergütung und gestiegene Umsatzerlöse aus Mehr- und Mindermengen in Summe zu einer Erlöserhöhung von TEUR 29.550. Diese Erlöserhöhung führt nach Abzug der Aufwendungen für die vorgelagerte Netznutzung und den sonstigen, im Wesentlichen durchlaufenden Ab- und Umlagen, sowie einem margensteigernd wirkenden Effekt aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen (TEUR 8.282) zu einer Rohmargenerhöhung von TEUR 6.305 auf TEUR 76.553. Die Rohmarge der Gasverteilung verhält sich aufgrund eines reduzierten Abnahmeverhaltens (332 GWh) und der im Jahre 2022 gebildeten Rückstellung im Bereich des Regulierungskontos nahezu auf dem Vorjahresniveau (Auflösung in 2023: TEUR 191). Auffällig im Jahr zeigen sich die Erlöse aus Mehr- und Mindermengen Gas (Volumen in 2023: TEUR 17.583), die jedoch in Bezug auf die Rohmarge als durchlaufender Sachverhalt zu betrachten sind. Nichtsdestotrotz dient diese Position als Indikator für das beschriebene angepasste Abnahmeverhalten der Gasabnehmer. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit TEUR 4.463 im Wesentlichen aufgrund der geringeren Auflösungserträge von Rückstellungen im Vorjahresvergleich um TEUR 3.145 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die Personalaufwendungen wiesen im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von TEUR 1.054 auf TEUR 29.884 aus, was im Wesentlichen auf tariflich festgelegte Lohn- und Gehaltsanpassungen zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen inklusive Konzessionsabgaben lagen mit TEUR 46.910 leicht über dem Vorjahresniveau (TEUR 46.031), was im Wesentlichen aus einem erhöhten Dienstleistungsaufwand und gestiegenen Aufwendungen für Softwareleistungen und Versicherungen resultiert. Finanzergebnis Das negative Finanzergebnis ist geprägt durch die Zinseffekte aus den Altersversorgungsverpflichtungen sowie Zinsaufwendungen aus Cash-Pooling-Verbindlichkeiten mit der EWR AG. Das negative Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 4.761 um TEUR 929 verschlechtert. Hierbei wurde der positive Effekt aus geringerer Aufzinsung von Rückstellungen durch höhere Zinsen für das Cash-Pooling mit der Mutter überkompensiert. Seit dem 1. Januar 2011 besteht zwischen der EWR AG und der EWR Netz GmbH durch den Abschluss des Gewinnabführungsvertrages eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft. Gemäß Gewerbesteuerumlagevertrag trägt die EWR Netz GmbH den auf sie entfallenden Gewerbesteueranteil. Der Ertragssteueraufwand beträgt im Geschäftsjahr TEUR 1.241 (i. Vj. TEUR 2.976). Ergebnis nach Steuern Das Ergebnis nach Steuern (unter Berücksichtigung der Sonstigen Steuern) des Berichtsjahres betrug TEUR 14.361 (i. Vj. TEUR 12.459) und lag aufgrund der dargestellten Effekte unter dem Planniveau von TEUR 15.705. 4. FinanzlageDie Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über ein Cash-Pooling-System, welches auf Ebene der EWR AG implementiert ist. Das Finanzmanagement der Muttergesellschaft stellt durch eine laufende Liquiditätsüberwachung und -vorschau die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft sicher. Wesentliche Zahlungseingänge der EWR Netz GmbH basieren auf Einzahlungen aufgrund von Netznutzungsentgelten sowie Erstattung der Einspeisevergütung an Anlagenbetreiber gemäß EEG und KWK-G. Wesentliche Zahlungsausgänge resultieren aus Netzinstandhaltungen und -investitionen sowie der Vergütung für Einspeisungen gemäß EEG und KWK-G. Zum Stichtag wies das Cash-Pooling-Konto einen Verbindlichkeitssaldo von TEUR 66.717 aus. 5. Vermögenslage und InvestitionenVermögenslage Das langfristig gehaltene Vermögen besteht überwiegend aus Sachanlagen und Finanzanlagen und ist aufgrund planmäßiger Investitionen in Sachanlagen gestiegen. Das kurzfristige Vermögen besteht überwiegend aus Vorräten, Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen sowie Flüssigen Mitteln und liegt deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Hier haben insbesondere höhere Forderungsbestände zu einem Anstieg geführt. Kapitalmaßnahmen gab es im Geschäftsjahr keine, so dass das Eigenkapital unverändert ist. Das langfristige Fremdkapital beinhaltet die Rückstellungen für Pensionen und Jubiläen. Darüber hinaus ist als langfristiges Fremdkapital der langfristige Anteil der Verbindlichkeiten aus dem Leasing der Wassernetze sowie aus den Darlehen für die Finanzierung der Strom- und Gasnetze und des Glasfaserausbaus durch die EWR AG enthalten. Das langfristige Kapital ist nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Das kurzfristige Fremdkapital ist, insbesondere durch den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, gestiegen. Hier sind die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling von TEUR 17.553 auf TEUR 66.717 angestiegen. Investitionen (ohne Berücksichtigung der Anlagen im Bau) Die Investitionen beliefen sich im Stromnetz nach aktivischer Kürzung der Netzanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse auf TEUR 14.073. Im Gasnetz betrugen die Investitionen TEUR 3.778 und im Wassernetz TEUR 2.423. Die Höhe der Investitionen im Bereich der Glasfaser-Verteilanlagen belief sich nach aktivischer Kürzung der Investitionszuschüsse auf TEUR 4.567. Insgesamt ist das Investitionsvolumen deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 6. Personalbericht Die EWR Netz GmbH beschäftigte zum 31. Dezember 2023 324 Mitarbeiter, darunter 6 befristet Beschäftigte und 53 Teilzeitbeschäftigte. Personalentwicklung Zum 31. Dezember 2023 befinden sich in der EWR Netz GmbH 29 junge Menschen in der Ausbildung zu gewerblichen Berufen, dies entspricht einer Ausbildungsquote von 8,95 % im Verhältnis zu den Mitarbeitern ohne Auszubildende entspricht. Hierin kommt unser Selbstverständnis zum Erhalt von Ausbildungsplätzen und damit zum Aufzeigen beruflicher Perspektiven zum Ausdruck. Sechs Auszubildende schlossen 2023 ihre Ausbildung erfolgreich ab, während acht neue Auszubildende eine Ausbildung in unserem Hause begannen. Neben der Vermittlung fachlicher Qualifikationen legt die EWR Netz GmbH verstärkt Wert auf die Förderung von Sozialkompetenzen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Das Unfallgeschehen des Geschäftsjahres 2023 konnte auf gewohnt niedrigem Niveau gehalten werden. Dies werten die Gesellschaftals Beleg dafür, dass die vorgenommenen Schulungs- und Präventionsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden und sich die grundsätzliche Organisation der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes bewährt. Erneut bewährt hat sich im Berichtsjahr die Zusammenarbeit mit der arbeitsmedizinischen Betreuung BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH mit Sitz in Worms. Erwähnenswert sind vor allem auch die über die Grundbetreuung hinaus angebotenen Leistungen im Rahmen des Gesundheitsmanagements, welche von den Mitarbeitern rege in Anspruch genommen werden. III. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtDie vorliegende Planung für 2024 wurde im September des Geschäftsjahres 2023 erstellt. Der nachfolgende Prognose-, Chancen- und Risikobericht erläutert die wesentlichen Aspekte zur Geschäftstätigkeit der EWR Netz GmbH im Geschäftsjahr 2024 sowie die in dieser Geschäftstätigkeit liegenden Risiken und Chancen. Prognosebericht Ergebnisentwicklung In der Planung für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 erwarten wir im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Berichtsjahr um TEUR 7.837 auf TEUR 281.323 sinkende Umsätze. Weiterhin erwarten wir im Planjahr 2024 um TEUR 16.488 auf TEUR 166.238 sinkende Materialaufwendungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Planjahres 2024 werden mit TEUR 218 unter denen des Berichtsjahres 2023, die durch Rückstellungsauflösungen beeinflusst waren, prognostiziert. Darüber hinaus gehen wir in unserer Planung von gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 steigenden Personalaufwendungen (TEUR 31.675) aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich im Planjahr 2024 um TEUR 6.338. Verglichen mit dem Ergebnis des Berichtsjahres erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 eine Minderung des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um TEUR 4.784 auf TEUR 16.754. Nach Abzug des Finanzergebnisses und der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, rechnen wir mit einem Ergebnis vor Ergebnisabführung an die EWR AG in Höhe von TEUR 10.565. Die der dargestellten Ergebnisentwicklung zugrundeliegende Planung wurde nach dem Prinzip gebotener kaufmännischer Vorsicht erstellt. Dies impliziert, dass Risiken, soweit diese zum Zeitpunkt der Planerstellung bekannt und quantifizierbar waren, in den Planungsrechnungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vollumfänglich verarbeitet wurden. Nachfolgend werden die in der Geschäftsentwicklung liegenden Chancen und Risiken bezüglich verschiedener Aspekte der Unternehmensentwicklung dargestellt. Eine im Geschäftsjahr 2023 um ca. 17 Prozent geringere Sonneneinstrahlung im Netzgebiet der EWR Netz GmbH gegenüber einem fünf Jahresdurchschnitt führte dazu, dass die auf Basis dieser Durchschnittswerte zu hoch kalkulierten und ausgezahlten Teilbeträge bei der überwiegenden Anzahl der Netzbetreiber zu einer Rückforderung führen wird. Chancen- und Risikobericht Chancenbericht Mit Blick auf die Ergebnisentwicklung kann als wesentliche Chance der EWR Netz GmbH die positivere Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für die Erlösobergrenzen der Gas- und Stromverteilung der vierten Regulierungsperiode angesehen werden. In der Planung sind die Eingangsparameter hierfür mit kaufmännischer Vorsicht angesetzt worden. Von besonderer Bedeutung ist die noch ausstehenden Festlegung des individuellen Effizienzwertes für die Tätigkeit Strom. Der bereits mitgeteilte Effizienzwert Gas für die vierte Regulierungsperiode wird aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes zum Verfahren des Effizienzvergleich der dritten Regulierungsperiode neu berechnet werden müssen. Weiterhin sind die jährlichen Anpassungen der Eigenkapital- und Fremdkapitalzinssätze für den Kapitalkostenaufschlag - orientiert am Finanzmarkt - positiv zu bewerten. Nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle im November 2023 ist von der BNetzA der Prozess zur Neugestaltung der Regulierung gestartet. Die BNetzA hat ein Eckpunktepapier mit dem Titel "Netze.Effizient.Sicher.Transformiert" (NEST) vorgelegt. Grundsätzlich stehen zur Anpassung des Regulierungsrahmens u.a. folgende Ziele im Fokus: Schnellere Anpassung der Kosten in der Erlösobergrenze, Entbürokratisierung, Finanzielle Anreize zur Beschleunigung der Energiewende bei den Netzbetreibern. Das im Jahr 2024 gestartete Meter-to-Cash-Projekt unter Beteiligung der EWR AG mit dem Ziel die bestmögliche Abrechnungs- und Serviceinfrastruktur zu entwickeln, fördert nachhaltig eine höhere Datenqualität, ressourcensparende Prozesse und eine erhöhte Digitalisierung und Automatisierung. Risikobericht Durch den Einsatz eines Risikomanagementsystems zur Identifizierung und Steuerung von Unternehmensrisiken wird den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) Rechnung getragen. Basierend auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikoausmaß (Bruttoschadenserwartungswert) im Verhältnis zum Eigenkapital werden die Risiken in die Risikoklassen A (höchste / Verhältnis > 20%), B und C (niedrigste/ Verhältnis < 10%) aufgeteilt. Die zusammengefasste Darstellung und gesammelte Auswertung der Einzelrisiken erfolgt in einem Risikoatlas. Den operativen Risiken hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in den Netzgebieten der EWR Netz GmbH wird mittels detaillierter Arbeits- und Verfahrensrichtlinien, regelmäßigen Qualitätskontrollen sowie zyklischer Wartung und Modernisierung der technischen Betriebsanlagen begegnet. Zur Sicherstellung eines umfassenden Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagements erfolgen zudem regelmäßige und gezielte Schulungen und Fortbildungen. Additiv zu dieser Maßnahmenvielfalt bestehen adäquate Versicherungen für technische Betriebsrisiken. Derzeit sind 11 der 16 Einzelrisiken, die im aktuellen Risikoatlas der EWR Netz GmbH aufgeführt werden, der niedrigsten Risikokategorie C zugeordnet. Zwei Risiken befinden sich in der Risikoklasse B und drei Risiken in der Risikoklasse A. Für das Risiko "Datenschutz" (Risikoklasse A) fällt die Bewertung aufgrund möglicher Bußgeldforderungen in Abhängigkeit vom Umsatz und möglicher Schadensersatzansprüche hoch aus. Weiterhin tragen die fortschreitende Digitalisierung in der Energiebranche und die auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konstatierte angespannte IT-Sicherheitslage im Kontext des russischen Angriffskrieges und zunehmender Cyber-Angriffe auf Unternehmen der kritischen Infrastruktur, zum Gefährdungspotenzial in der Energiewirtschaft bei. Gegenmaßnahmen, z.B. der Betrieb eines Datenschutzmanagementsystems und Schulungen zur Mitarbeitersensibilisierung, werden aktiv umgesetzt, um die Eintrittswahrscheinlichkeit zu senken. Ein möglicher "Angriff auf das Leitsystem (OT)" (Risikoklasse A) ist als separates Risiko zu verstehen, welches sich jedoch in den Kontext der erhöhten Gefährdungslage für Betreiber kritischer Infrastruktur einbettet. Bei einem erfolgreichen Angriff besteht die Möglichkeit, dass die OT-Systeme nicht mehr zur Verfügung stehen oder der Energiefluss durch die Angreifer an den zentralen Stellen nachhaltig gestört wird, sodass Versorgungsunterbrechungen eintreten könnten. Ein stetiger Informationsaustausch mit anderen Netzbetreibern wird zur proaktiven Risikoeindämmung betrieben. Das Risiko "Krisenfall Gas" (Risikoklasse A) modelliert das mögliche Schadenspotenzial einer Gasmangellage. Gemäß §§16 ff. EnWG sind Gasnetzbetreiber dafür verantwortlich, die Sicherheit und Zuverlässigkeit in ihrem Gasnetz aufrecht zu erhalten und im Falle von Gefährdungen oder Störungen netz- oder marktbezogene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Hierzu können auch die Gasausspeisungen angepasst, also der Bezug der Letztverbraucher reduziert oder vollständig unterbrochen werden. Wirtschaftliche Risiken können dadurch entstehen, dass die Entscheidung zur Reduzierung oder Unterbrechung nicht ausreichend dokumentiert bzw. nicht diskriminierungsfrei getroffen wird, sodass Schadensersatzforderungen gestellt werden könnten. Für Letztverbraucher mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, mit denen ab dem 01.01.2024 Netznutzungsverträge abgeschlossen werden, gilt die neue Regelung des § 14a EnWG. Hierbei gibt es grundsätzlich 2 Optionen. Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung) und Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung). Die Höhe der Reduzierung berechnet sich abhängig vom Arbeitspreis. Zu Beginn des Jahres 2024 ist das Abrechnungssystem der EWR Netz GmbH (Schleupen) aufgrund der Kurzfristigkeit der Veröffentlichung der Neufassung des §14a EnWG am 27.11.2023 noch nicht in der Lage, die reduzierten Netzentgelte abzurechnen. Ein Risiko besteht sowohl hinsichtlich Kundenbeschwerden als auch hinsichtlich des notwendigen, detaillierten Ausweises der Reduzierung im Regulierungskonto gegenüber der Regulierungsbehörde. Gesamtbewertung der Risikosituation Bewertet und beurteilt nach vorgenannten Methoden und Verfahren des implementierten Risikofrüherkennungssystems, lässt die gegenwärtige Risikosituation in der Gesamtbetrachtung aller Systeme zur Risikoerkennung, Risikobewertung und Risikosteuerung keine den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden, akuten Risiken hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erkennen.
Alzey, den 23.April 2024 Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Form und Inhalt des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der EWR Netz GmbH wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Gesellschaftsvertrages in TEUR aufgestellt und veröffentlicht. Die EWR Netz GmbH, Alzey, ist beim Registergericht Mainz unter der Handelsregisternummer HRB 40373 eingetragen. Der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese werden nachfolgend aufgegliedert und erläutert. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) werden mit Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über drei Jahre abgeschrieben. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, letztere einschließlich eines Gemeinkostenzuschlags sowie angemessener Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die von den Anschlussnehmern gezahlten Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die Abschreibungen sind teils nach der linearen, teils nach der degressiven Methode mit späterem Übergang zur linearen Abschreibung bemessen. Seit dem 1. Januar 2008 werden alle Zugänge linear abgeschrieben. Die Ortsnetze Strom werden jeweils als einheitlicher Anlagegegenstand behandelt und über 25 Jahre abgeschrieben. Bei den Ortsnetzen Gas und Wasser liegen die Abschreibungsdauern zwischen 25 und 40 Jahren. Für Zugänge bei gleichartigen Investitionen werden Jahressammelposten angelegt und als ein Anlagegegenstand behandelt (Vereinfachungsregel). Geringwertige Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000 liegen, werden im Zugangsjahr in einem Sammelposten erfasst und linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder zum am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Ausleihungen wurden zum Nominalwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Flüssige Mittel, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Für erkennbare Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen sind angemessene Wertberichtigungen gebildet. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sorgfältig ermittelte Schätzbeträge für die erst mit der Durchführung der Jahresabrechnung abrechnungsfähigen Entgelte angesetzt. Erhaltene Abschlagszahlungen, verringert um die darin enthaltene Umsatzsteuer, sind damit verrechnet. Bei Vorliegen einer Aufrechnungsgrundlage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin und verbundenen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, miteinander saldiert. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit-Credit-Methode mit dem Zinssatz nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Bewertung zum 31. Dezember 2023 erfolgte unter Verwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,82 % (i. Vj. 1,78 %), eines Gehaltstrends von 2,6 % (i. Vj. 2,6 %), eines Karrieretrends von 1,0 % (i. Vj. 0,8 %) sowie eines Rententrends von 2,1 % (i. Vj. 2,1 %). Es wurden dabei die von Prof. Dr. Klaus Heubeck veröffentlichten Sterbetafeln 2018 G (RT2018G) berücksichtigt. Bei dem Zinssatz handelt es sich um den für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,73 % würde sich der Erfüllungsbetrag um TEUR 745 erhöhen. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit-Credit-Methode und unter Beachtung der Sterbetafeln 2018 G (RT2018G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bei der Ermittlung wurde ein Rechnungszinssatz von 1,73 % (i. Vj. 1,44 %) sowie ein Anwartschaftstrend von 3,6 % angesetzt. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Sie sind zu ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Künftige Kosten- und Preissteigerungen wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens sind in einer gesonderten Übersicht (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die unter dem Posten Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Beteiligungen betreffen die Beteiligungen an der Stromnetzgesellschaft Wörrstadt mbH & Co. KG, Saulheim, und deren Komplementärin Stromnetzgesellschaft Wörrstadt Verwaltung mbH, Saulheim. Nachfolgende Tabelle stellt die Anteile an Beteiligungen der EWR Netz GmbH zum 31. Dezember 2023 dar:
(2) Vorräte Die Vorräte (TEUR 3.109) betreffen in Höhe von TEUR 2.715 Hilfs- und Betriebsstoffe (i. Vj. TEUR 2.608), unfertige Erzeugnisse TEUR 393 (i. Vj. TEUR 0) sowie mit TEUR 1 Waren (i. Vj. TEUR 1).
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Forderungen gegen die Gesellschafterin mit Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aufgerechnet. Nach Saldierung ergab sich ein Verbindlichkeitenüberhang. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind folgende Posten enthalten:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der noch nicht abgerechnete Verbrauch wurden mit den Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Verbrauch verrechnet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Forderungen gegen die EWR Neue Energien GmbH auf Grundlage des Leasingvertrages der Umspannanlage Dorn-Dürkheim. Da es sich hierbei um ein Vollamortisationsleasing handelt und alle anderen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Zurechnung auf Ebene der EWR Neue Energien GmbH erfüllt sind, wurde seitens der EWR Netz GmbH eine Kaufpreisforderung in Höhe von TEUR 1.188 aktiviert. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Mehrmengenabrechnungen mit Bilanzkreisnetzbetreibern und Vertrieben aus Strom und Gas in Höhe von TEUR 11.073, Rückerstattungen aus EEG und KWKG von TEUR 9.169 und debitorische Kreditoren in Höhe von TEUR 5.011 enthalten. (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel in Höhe von TEUR 5 umfassen Bankguthaben und Kassenbestände (i. Vj. TEUR 160). Mit der EWR Aktiengesellschaft, Worms, besteht ein Cash-Pooling-Vertrag, welcher die Liquidität der EWR Netz GmbH sicherstellt. (5) Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital der EWR Netz GmbH beträgt TEUR 100.
Der hier ausgewiesene Investitionszuschuss wurde für Umlegungsmaßnahmen im Rahmen von Straßenbauarbeiten gewährt. Der Investitionszuschuss wird linear über 30 Jahre aufgelöst.
In den Pensionsrückstellungen ist ein Anteil für Sachleistungen (Deputate) in Höhe von TEUR 863 (i. Vj. TEUR 1.547) enthalten. Der Posten Sonstige Rückstellungen umfasst:
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt TEUR 61.359 (i. Vj. TEUR 63.971) über einem Jahr fällig. Alle Verbindlichkeiten sind bis auf die üblichen Eigentumsvorbehalte unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin setzen sich wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich, wie im Vorjahr, nach der Verrechnung ein Forderungsüberhang. Die Forderungen nach Aufrechnung setzen sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 11.844 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen aus Leistungen in Höhe von TEUR 5.346 zusammen. Die Darlehensverbindlichkeiten bestehen aus einem Darlehen zur Finanzierung des Glasfaserausbaus in Höhe von TEUR 13.233 und einem Darlehen zur Finanzierung des Ausbaus der Strom- und Gasnetze in Höhe von TEUR 40.000. Daneben besteht noch die Leasingverbindlichkeit bezüglich des Wassernetzes in Höhe von TEUR 10.710. (9) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestellobligo beträgt TEUR 19.421. Für die Mitarbeiter der EWR Netz GmbH werden Umlagen für die Ruhestandszeiten an die Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Hessen (ZVK), Darmstadt, entrichtet. Die gezahlten Beiträge dienen der Finanzierung der laufenden Versorgungsleistungen. Wegen der bestehenden Finanzierungsregelung erreicht das auf die EWR Netz GmbH entfallende Deckungskapital der ZVK nicht die bestehenden anteiligen Verpflichtungen. Die im laufenden Geschäftsjahr gezahlten Beträge beliefen sich auf TEUR 938. Zum 1. Januar 2007 wurde ein Pachtvertrag zwischen der EWR AG und der Gesellschaft bezüglich der Wassergewinnungs- und -versorgungsanlagen abgeschlossen. Entsprechend der vertraglichen Gestaltung ist das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögensgegenständen und Schulden auf die Gesellschaft übergegangen. Die EWR AG hat nach Ende der Vertragslaufzeit einen Anspruch auf Rückgabe der Sachgesamtheit in gleicher Qualität. Die saldierten Buchwerte der Sachgesamtheit betragen TEUR 32.301. Die laufende Annuität der Pacht beträgt TEUR 2.386. Der Pachtvertrag ist mit einer Mindestvertragslaufzeit von 20 Jahren ausgestattet und beinhaltet eine Verlängerungsoption, die von der EWR Netz GmbH in Anspruch genommen werden kann. Auch wurden in den Vorjahren diverse Verträge zwischen der EWR AG und der EWR Netz GmbH abgeschlossen, welche u. a. die Bereiche Energielieferungen und Dienstleistung für beispielsweise Rechnungswesen, Netzabrechnung, Marktkommunikation und IT betreffen. Die Vergütungen sind leistungsabhängig gestaltet. Im Berichtsjahr resultierten aus diesen Beziehungen Aufwendungen in Höhe von TEUR 70.415. In den Vorjahren wurden Unterkonzessionsverträge mit der EWR AG abgeschlossen. Danach hat die EWR Netz GmbH alle Rechte und Pflichten, die aus den Konzessionsverträgen der EWR AG mit diversen Gemeinden erwachsen, wahrzunehmen. Aus dem mit der Stromnetzgesellschaft Wörrstadt mbH & Co. KG begründeten Pachtmodell besteht u.a. die Verpflichtung zur Übernahme von Konzessionsabgaben für die Laufzeit von 20 Jahren. Die Konzessionsabgabe hierfür betrug im Geschäftsjahr TEUR 728. Die Laufzeiten der Unterkonzessionsverträge richten sich nach denen der Konzessionsverträge zwischen der EWR AG (inkl. der auf der im Rahmen der Verschmelzung übergegangenen Verträge) und den Gemeinden. Diese haben eine Laufzeit von 20 Jahren und enden je nach Beginn des Vertrages bis zum Jahr 2036. Die Konzessionsabgaben betrugen im Geschäftsjahr TEUR 12.760 Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 106.648 (i. Vj. TEUR 84.829). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die periodenfremden Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Anlageabgängen in Höhe von TEUR 41 (i. Vj. TEUR 79) und aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 2.148 (i. Vj. TEUR 6.279). Darüber hinaus ergaben sich aperiodische Gutschriften im Wesentlichen für Kostenerstattungen in Höhe von TEUR 1.103. zu (11) und (12) In den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Berechnungen für Wasserlieferungen, Netznutzungsentgelte, Erträge aus Straßenbeleuchtungspauschalen und sonstige Leistungserbringungen im Sinne des § 6b EnWG von insgesamt TEUR 117.068 (i. Vj. TEUR 114.248) mit verbundenen Unternehmen enthalten. Alle Umsatzerlöse werden im Inland erzielt.
zu (13) und (16) Im Materialaufwand und den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gruppeninterne Leistungserbringungen für Pachtaufwand, Shared-Service-Dienstleistungen und sonstige Leistungserbringungen im Sinne des §6B EnWG in Höhe von TEUR 70.953 (i. Vj. TEUR 53.786) enthalten.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 955 (i. Vj. TEUR 2.543) enthalten.
Aufgrund der seit 1. Januar 2011 geltenden gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft mit der EWR AG fällt kein Körperschaftsteueraufwand auf Ebene der EWR Netz GmbH an. Der Gewerbesteueraufwand gemäß Gewerbesteuerumlagevertrag mit der EWR AG beträgt für das Berichtsjahr TEUR 1.241 (i. Vj. TEUR 2.976). (19) Ergebnisabführung Seit dem 1. Januar 2011 besteht zwischen der EWR AG und der EWR Netz GmbH ein Gewinnabführungsvertrag. Gemäß diesem ist der Jahresüberschuss an die Muttergesellschaft zu übertragen.
Für die Angabe der Wirtschaftsprüferhonorare verweisen wir auf die Angabe im Konzernabschluss der EWR Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Worms, in den die EWR Netz GmbH, Alzey, einbezogen wird. Am Stammkapital der Gesellschaft war am 31. Dezember 2023 die EWR AG, Worms, zu 100 % beteiligt. Die Muttergesellschaft der EWR AG, die EWR Dienstleistungen GmbH & Co. KG, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf, in den unsere Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger (zukünftig Unternehmensregister) veröffentlicht. Nachtragsbericht Es traten keine Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hätten. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung
Die Berufsbezeichnung ergibt sich aus der Organstellung. Von der Inanspruchnahme der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Aufsichtsrat Ein Aufsichtsrat besteht für die EWR Netz GmbH nicht. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 14.361 wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die EWR Aktiengesellschaft, Worms, abgeführt.
Alzey, den 23. April 2024 Die Geschäftsführung Oliver K. E. Lellek Dr. Felix Rolli Entwicklung des Anlagevermögens
Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - 1 TEUR können durch das Berechnungsprogramm entstehen
Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - 1 TEUR können durch das Berechnungsprogramm entstehen
Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den im § 6b Abs. 3 EnWG genannten Bereichen zu führen: 1. Elektrizitätsübertragung 2. Elektrizitätsverteilung 3. Gasfernleitung 4. Gasverteilung 5. Gasspeicherung 6. Betrieb von LNG-Anlagen 7. Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2. Zur Einhaltung der Entflechtungsvorschriften gemäß § 10 EnWG a. F. ist die EWR Netz GmbH im Jahr 2007 aus dem bis dahin integrierten Unternehmen EWR AG als Netzbetreiber hervorgegangen. Seit diesem Zeitpunkt werden in der EWR Netz GmbH verursachungsgerechte Zuordnungen von Konten für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" sowie für die "Sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- bzw. Gassektors" geführt. Zur Einhaltung des § 6 Abs. 3 S. 5 EnWG werden den Tätigkeiten die jeweiligen Bilanz- und GuV-Konten, soweit möglich, direkt zugewiesen. Sollte eine direkte Zuordnung der Konten nicht möglich oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden sein, erfolgt eine Zuordnung der Konten über sachgerechte und nachvollziehbare Schlüsselung auf die jeweils betroffenen Tätigkeiten. Zur Einhaltung des § 3 Abs. 4 S.2 MSbG i. V. m. § 6b EnWG erstellt die EWR Netz GmbH eine gesonderte Tätigkeit "Grundzuständiger Messstellenbetreiber" im Tätigkeitsabschluss. Erläuterungen zur Tätigkeitsbilanz(1) Anlagevermögen Anlagevermögen entfällt mit einem Betrag i. H. v. TEUR 124.462 auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und mit einem Betrag i. H. v. TEUR 51.715 auf die Tätigkeit Gasverteilung. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die entsprechenden Verteilnetzanlagen. Auf die Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber entfällt ein Betrag i. H. v. TEUR 3.007. Eine genaue Gliederung ist dem Tätigkeitsanlagenspiegel zu entnehmen. (2) Vorräte Die Vorräte betreffen ausschließlich Hilfs- und Betriebsstoffe. Hiervon werden im Wesentlichen direkt TEUR 1.613 auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und TEUR 344 auf die Tätigkeit Gasverteilung zugeordnet. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen entfallen TEUR 30.320 auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und TEUR 13.407 auf die Tätigkeit Gasverteilung. Auf die Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber entfällt ein Betrag i. H. v. TEUR 99. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel i. H. v. TEUR 4 in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und TEUR 1 in der Tätigkeit Gasverteilung umfassen ausschließlich Bestände der Bankkonten. Mit der EWR Aktiengesellschaft besteht ein Cash-Pooling-Vertrag, welcher die Liquidität der EWR Netz GmbH sicherstellt. (5) Kapitalausgleichsposten Im Berichtsjahr 2023 wird der Kapitalausgleichsposten für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung i. H. v. TEUR 5.684 auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf der Passivseite unter der Bilanzposition "zugeordnetes Eigenkapital" entfällt für die Tätigkeit Gasverteilung ein Betrag i. H. v. TEUR 2.085, und für die die Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber ein Betrag i. H. v. TEUR 1.075. (6) Eigenkapital Das Eigenkapital der EWR Netz GmbH verteilt sich zu TEUR 10.085 auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und zu TEUR 11.610 auf die Tätigkeit Gasverteilung. Auf die Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber entfällt ein Betrag i. H. v. TEUR 2.126. Die genaue Zusammensetzung ist der Tätigkeitsbilanz zu entnehmen. (7) Sonderposten für Investitionszuschüsse Der ausgewiesene Investitionszuschuss wurde für Umlegungsmaßnahmen im Rahmen von Straßenbauarbeiten gewährt. Der Investitionszuschuss wird linear über 30 Jahre aufgelöst und ist nicht von den Übergangsregelungen des BilMoG betroffen. Hiervon entfällt ein Betrag i. H. v. TEUR 196 auf die Tätigkeit Gasverteilung. (8) Rückstellungen Die Zusammensetzung der Rückstellungen auf die Bilanzpositionen kann der folgenden Tabelle 1 entnommen werden:
Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - 1 TEUR können durch das Berechnungsprogramm entstehen Tabelle 1: Übersicht Rückstellungen (9) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie in der folgenden Tabelle 2 auf die Bilanzpositionen auf:
Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - 1 TEUR können durch das Berechnungsprogramm entstehen Tabelle 2: Übersicht Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten innerhalb der Elektrizitätsverteilung i. H. v. TEUR 82.693, Verbindlichkeiten innerhalb der Gasverteilung i. H. v. TEUR 29.048 und Verbindlichkeiten innerhalb des Grundzuständigen Messstellenbetreibers i. H. v. TEUR 917 besitzen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten innerhalb der Elektrizitätsverteilung i. H. v. TEUR 30.000 und in der Gasverteilung i. H. v. TEUR 10.000 mit einer Laufzeit von über fünf Jahren. Die Verteilung der Verbindlichkeiten erfolgt wie in den Vorjahren durch sachgerechte Schlüsselung der einzelnen Konten, sofern nicht direkt zuordenbar. Erläuterungen zur Tätigkeits Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse Aus den Umsatzerlösen sind der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung Erlöse i. H. v. TEUR 231.138, der Tätigkeit Gasverteilung i. H. v. TEUR 33.264 und der Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber Erlöse i. H. v. TEUR 1.419 direkt zuzuordnen. (2) Andere aktivierte Eigenleistungen Für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung entfallen aktivierten Eigenleistungen i. H. v. TEUR 2.566 und auf die Tätigkeit Gasverteilung aktivierte Eigenleistungen i. H. v. TEUR 509. Auf die Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber entfällt ein Betrag i. H. v. TEUR 455. (3) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge verteilen sich mit TEUR 3.825 auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und mit TEUR 436 auf die Tätigkeit Gasverteilung. Auf die Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber entfällt ein Betrag i. H. v. TEUR 9. (4) Materialaufwand Der Materialaufwand weist in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung Aufwendungen i. H. v. TEUR 157.539 und in der Tätigkeit Gasverteilung Aufwendungen i. H. v. TEUR 16.768 aus. Der Grundzuständige Messstellenbetreiber weist einen Betrag i. H. v. TEUR 165 aus. (5) Personalaufwand Der Personalaufwand entfällt mit TEUR 20.024 auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung und mit TEUR 5.166 auf die Tätigkeit Gasverteilung. Dem Grundzuständigen Messstellenbetreiber sind Personalaufwendungen i. H. v. TEUR 993 zugeordnet. (6) Abschreibungen Die wesentlichen Anteile des Sachanlagevermögens können direkt der jeweiligen Tätigkeit zugeordnet werden. Eine dezidierte Darstellung des Sachanlagevermögens ist dem Tätigkeitsanlagenspiegel zu entnehmen. (7) Sonstiger betrieblicher Aufwand Der sonstige betriebliche Aufwand der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung beträgt im Berichtsjahr 2023 TEUR 36.989. Der sonstige betriebliche Aufwand der Gasverteilung beträgt TEUR 5.052. Auf die Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber entfällt ein Betrag i. H. v. TEUR 512. Der sonstige betriebliche Aufwand besteht im Wesentlichen aus den konzerninternen Aufwendungen für Konzessionsabgaben, Pacht und Dienstleistungen. (8) Finanzergebnis Das Finanzergebnis der EWR Netz GmbH im Berichtsjahr 2023 wird im Wesentlichen von Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beeinflusst. Hierbei entfällt ein Anteil i. H. v. TEUR 2.534 auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung, ein Anteil i. H. v. TEUR 1.063 auf die Tätigkeit Gasverteilung und ein Anteil i. H. v. TEUR 33 auf den Grundzuständigen Messstellenbetreiber. (9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / sonstige Steuern Der Steueraufwand wird verursachungsgerecht i. H. v. TEUR 862 der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung belastet, ein Anteil i. H. v. TEUR 260 entfällt auf die Tätigkeit Gasverteilung und ein Anteil i. H. v. TEUR 2 auf den Grundzuständigen Messstellenbetreiber. Im Berichtsjahr 2023 besteht der Steueraufwand nahezu vollständig aus der Gewerbesteuerumlage. Sämtliche Parameter des Tätigkeitsabschlusses basieren auf den jeweiligen Werten des Gesamtabschlusses der EWR Netz GmbH. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind identisch. Es kommt zu keinerlei Verschiebungen von Kosten- oder Erlöspositionen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EWR Netz GmbH, Alzey VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EWR Netz GmbH, Alzey, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EWR Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetreiber" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass die Tätigkeitsabschlüsse kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeiten zu vermitteln brauchen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Mannheim, den 23. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dirk Wolfgang Fischer, Wirtschaftsprüfer Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 18. Juni 2024 festgestellt. |
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