Avesa
GmbH
Rodewisch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
836.643,44 |
833.093,62 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
87.079,00 |
6.860,00 |
| II.
Sachanlagen |
749.564,44 |
826.233,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.749.284,32 |
4.583.695,91 |
| I.
Vorräte |
101.507,99 |
114.531,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
651.853,98 |
3.086.460,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
635.716,67 |
| III.
Wertpapiere |
54.835,68 |
113.083,40 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
941.086,67 |
1.269.620,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.509,58 |
13.117,44 |
| davon
Disagio |
475,30 |
1.066,10 |
| Aktiva |
2.595.437,34 |
5.429.906,97 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
425.411,93 |
2.928.555,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
2.260.759,93 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
642.795,24 |
| IV.
Bilanzgewinn |
400.411,93 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.071.195,44 |
1.472.183,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.090.600,52 |
1.019.586,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
965.939,65 |
836.847,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
124.896,61 |
182.739,28 |
| D.
Passive latente Steuern |
8.229,45 |
9.581,80 |
| Passiva |
2.595.437,34 |
5.429.906,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Avesa GmbH hat ihren Sitz in Rodewisch OT
Rützengrün und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz (Reg.Nr. HRB
28923).
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für der
für den Vorjahresabschluss geltenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (Software) werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und pro rata temporis
über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
und abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert
um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt.
Zugänge mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu
EUR 800,00 (sog. geringwertige bewegliche
Anlagegüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Des
Weiteren werden angemessene Teile der Kosten der
allgemeinen Verwaltung einbezogen. Soweit erforderlich
erfolgen Abschläge auf Grund des niedrigeren
beizulegenden Wertes am Bilanzstichtag.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist
durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs
am Abschlussstichtag bewertet.
Die
flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem
Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Bei Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden für die Abzinsung die
von der Bundesbank vorgegebenen Zinssätze
gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
verwendet.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt
dar:
|
Geschäftsjahr
TEUR
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
TEUR
|
Vorjahr
TEUR
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
TEUR
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
652
|
0
|
3.086
|
636
|
Unter den Forderungen sind Forderungen gegen die
Gesellschafterin in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 4)
enthalten.
Verbindlichkeiten
|
Bilanzjahr
TEUR
|
davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
TEUR
|
davon Restlaufzeit mehr
als 1 Jahr
TEUR
|
davon Restlaufzeit mehr
als 5 Jahre
TEUR
|
Verbindlichkeiten
|
1.091
|
966
|
125
|
0
|
|
Vorjahr
TEUR
|
davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
TEUR
|
davon
Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
TEUR
|
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
TEUR
|
Verbindlichkeiten
|
1.020
|
837
|
183
|
0
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von TEUR 39 (i. Vj. TEUR 116) durch
Grundschulden, in Höhe von TEUR 23 (i. Vj. TEUR 53)
durch Sicherungsübereignung sowie in Höhe von
TEUR 8 (i. Vj. TEUR 29) durch Forderungsabtretung
besichert.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 21
(i. Vj. TEU 31) die Gesellschafterin.
Den
sonstigen Verbindlichkeiten liegen in Höhe von
TEUR 219 (i. Vj. TEUR 190) jeweils
Mietkaufverträge mit Erwerb unter Eigentumsvorbehalt
bzw. Sicherungsübereignung zugrunde.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen am Bilanzstichtag folgende:
Die Avesa GmbH hat mit der Aveba GmbH, Dresden,
(zusammen Versicherungsnehmer) und der R+V Allgemeine
Versicherung AG, Wiesbaden, einen gemeinsamen Vertrag
über eine Kautionsversicherung geschlossen. Beide
Versicherungsnehmer haften daraus gesamtschuldnerisch zur
Sicherung aller bestehenden und künftigen
Ansprüche der R+V Allgemeine Versicherung AG,
Wiesbaden, aus dem geschlossenen
Kautionsversicherungsvertrag.
Die Avesa GmbH haftet aus dieser
Firmenrückbürgschaft bis zu einer Gesamthöhe
von TEUR 881.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz
ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen,
die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung
sind:
Zum 31. Dezember 2021 bestehen Verpflichtungen aus
Leasingverträgen in Höhe von TEUR 29.
IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten
Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 15 (i. Vj.
13).
Die Voraussetzungen des
§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht
vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff.,
284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte
enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht
vorgelegen.
Rodewisch, den 30. Juni 2022
gez. Andreas Reissner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2022
festgestellt.
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