BIA Forst
GmbH
Forst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
376.767,00 |
763.157,00 |
| I.
Sachanlagen |
376.767,00 |
763.157,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.504.341,77 |
2.447.426,67 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
987.275,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.095.416,69 |
942.370,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
408.925,08 |
517.780,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.521,01 |
0,00 |
| Aktiva |
1.907.629,78 |
3.210.583,67 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
205.037,20 |
1.569.765,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
81.721,07 |
81.721,07 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.437.043,97 |
4.040.307,82 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.364.727,84 |
2.603.263,85 |
| B.
Rückstellungen |
564.727,14 |
616.546,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.137.865,44 |
1.024.272,38 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
500.305,56 |
|
| Passiva |
1.907.629,78 |
3.210.583,67 |
Anhang
I. Rechnungslegungsgrundsätze
Die
BIA Forst GmbH hat Ihren Sitz in Forst und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Mannheim ( Reg.Nr. HRB 232309 ).
Die Erstellung des Jahresabschluss erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG). Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Im
September 2022 wurde die Schließung der BIA Forst
GmbH bekannt gegeben, so dass bereits eine Erstellung des
Jahresabschlusses 2021 unter der Annahme der
Unternehmensfortführung nach § 252 Abs. 1 Ziff. 2
HGB nicht gegeben war. Die Vermögensgegenstände
und Schulden wurden demzufolge nicht zu
Fortführungswerten sondern zu Zerschlagungswerten
bewertet. Die Zerschlagungswerte des Anlagevermögens
basieren auf einem durch die Geschäftsführung
beauftragten Gutachten der Angermann Machinery &
Equipment GmbH & Co. KG aus dem September 2022.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
30.06.2023 wurde die Auflösung der Gesellschaft zum
30.06.2023 beschlossen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Personalaufwendungen beinhalten in der Position
Löhne und Gehälter Aufwendungen für
Arbeitskräfte fremder Firmen (Personalleasing) in
Höhe von TEUR 65 (Vj. TEUR 164). Diese Aufwendungen
sind den sonstigen Aufwendungen (§ 275 II Nr. 8 HGB)
zuzuordnen.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind nicht zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen sondern zu Zerschlagungswerten
bewertet. Auf Grund des Alters und der Verwertbarkeit der
jeweiligen Vermögensgegenstände wurden diese
jeweils mit einem Wert von 0,00 € angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen ist nicht mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bilanziert. Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens
erfolgte unter Berücksichtigung der
Liquidations-/Zerschlagungswerte gem. des Gutachtens der
Angermann Machinery & Equipment GmbH & Co. KG aus
dem September 2022.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 wurden
aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Die
liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Das
Eigenkapital ist zu Nennwerten bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe
von TEUR 1.000 eine Restlaufzeit > 1 Jahr. Alle weiteren
Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen branchenübliche
Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
III. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Jörg Püttbach geführt.
Von der Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde
Gebrauch gemacht. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Forst, den 07. Oktober
2024
____________________
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Jörg Püttbach
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-Geschäftsführer-
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.10.2024
festgestellt.
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