L & L Schmuckstück GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von Uhren und Schmuck
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Józef Kapitanczyk seit 30.8.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KAN DE GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der KAN DE GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung gemäß § 266 Abs. 1, § 274a, § 276 S. 2 und § 288 HGB und bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB wurden in Anspruch genommen. Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgenden Posten und Sachverhalt: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Bilanz mit Euro 1.836.808,17. Darin sind enthalten: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Euro 595.995,70. Gemäß § 266 Abs. 3 Buchstabe C Nr. 6 HGB gehören zu den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, unabhängig vom zugrundeliegenden Rechtsgeschäft. Ein Ausweis unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt daher nicht, § 266 Abs. 3 Buchstabe C Nr. 4 HGB. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs. 1 S. 1 HGB). Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 Abs. 1 HGB beachtet. Von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB wurde ausgegangen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet und angesetzt. Dabei wurde die Inventurvereinfachung im Sinne des § 241 Abs. 2 HGB (permanente Inventur) in Anspruch genommen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Im vorliegenden Jahresabschluss ist ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H.v.Euro 1.320.894,18 ausgewiesen. Die Finanzierung der Investitionen und der Anlaufkosten für die einzelnen Shops erfolgte aus Gesellschafterdarlehen der KAN Sp. z o.o., Wiaczynska Str. 8A, 92-760 Lódz / Polen, die 100%ige Gesellschafterin der KAN DE GmbH ist. Der KAN Sp. z o.o., Wiaczynska Str. 8A, 92-760 Lódz / Polen stehen darüber hinaus Forderungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen über Geschäfts- und Ladenausstattung und aus Warenlieferungen zu. Es wurde zu diesen Verbindlichkeiten ein entsprechender Rangrücktritt i.H.v. 1.355.086,54 EUR vereinbart, in der Weise, dass von einer Überschuldung der Gesellschaft nicht auszugehen ist. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro -376.091,98. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung die folgende Ergebnisverwendung vorschlagen: Das Ergebnis i.H.v. Euro -376.091,98 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Josef Kapitanczyk Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Konzernzugehörigkeit Die KAN DE GmbH wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft KAN Spólka z.o.o. in Polen bezeichnet als "Grupa Kapitalowa KAN Spólka z o.o.", Lodz, Polen einbezogen. Die Grupa Kapitalowa KAN Spólka z o.o., Lodz, POLAND stellt den Konzernabschluss für den Konzernkreis auf. Der offen gelegte Konzernabschluss ist im "polnischen Bundesanzeiger" namens "Monitor Polski B" (www.monitorb.pl) erhältlich.
Berlin, 6. Mai 2009 Josef Kapitanczyk |
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