Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Alna-Bioscience AG & Co. KG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
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Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alna-Bioscience AG & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Alna-Bioscience AG 6 Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (Reg.Nr. HRA100049]. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG] und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Aktiengesellschaften [AktG] sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB] und bei der Offenlegung (§ 326 HGB] des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:> Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf das Abschreibungsverzeichnis verwiesen. > Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. > Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. > Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden so fort abgeschrieben. > Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. > Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Sämtliche Forderungen aus Lieferung und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 135.702,29 € haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 6.000,00 € von 1 bis 5 Jahren. > Die geleisteten Privateinlagen werden zunächst mit den Privatentnahmen verrechnet und dann der gesamthänderisch gebundenen Rücklage zugeschrieben. Daher erfolgt der Ausweis im Eigenkapital. > Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. > Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. > Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen gegenüber Herrn Ali Nahavandi in Höhe von jährlich 66.965,60 €. B. Ergänzende AngabenI. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Persönlich haftende Gesellschafterin
(2] Vorstand der Komplementärin
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. II. Arbeitnehmer Es wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 09.10.2023 Alna Holding AG vertreten durch Ali Nahavandi Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2023 festgestellt. |
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