Albrecht Petry GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Gerlinde Liederer-Grohmann seit 28.9.2017 | Geschäftsführer |
Reiner Liederer seit 2.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 76.00% | |
| 24.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cognitech GmbHNeumarkt i.d. OPf.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches n. F. (§252 HGB n. F. ff.) unter erstmaliger Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Von den größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften gem. §288 HGB, die für
kleine Gesellschaften i. S. d. §267 Abs. 1 HGB
anzuwenden sind, wurde gebrauch gemacht.
Die allgemeinen Grundsätze zur Gliederung erfolgte
gem. §265 HGB unter Berücksichtigung der
Erleichterungsvorschriften gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung
nach dem Gesamtkostenverfahren
Für eine klare und übersichtliche Darstellung
von allen geforderten Informationen war der
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert
um die planmäßige Abschreibung.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder,
bei voraussichtlich dauernder Wert-
Außerplanmäßige Abschreibungen i. S.
des § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Dies
betrifft vor allem Unfertige Leistungen, die am
Bilanzstichtag
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken und soweit diese nach
kaufmännischer Beurteilung (gem. § 253 Abs. 4
HGB) zulässig waren, bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert (§ 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB) bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu ihrer Erfüllung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Eine Abzinsung war nicht erforderlich (§ 253 Abs. 2 HGB). Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252
HGB wurden beachtet.
III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses: Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet
Angabe zu größenabhängige
Erleichterungen (§274a HGB):
Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 HGB):
Mitzugehörigkeitsvermerke
IV. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB Angabe der Namen und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates (§285 Nr. 10 HGB): Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen €): - Darlehensforderung über 13.405€ für
betriebliche Investitionen
Sämtliche Darlehen wurden üblich besichert.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
Die Betriebsgröße hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Als kleine Kapitalgesellschaften
gelten diejenigen, die mindestens
1. Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite aus- gewiesenen Fehlbetrags, betrug weniger als 4.840.000
Euro.
3. Die Anzahl der Arbeitnehmer betrug im
Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Gesellschaft einzustufen.
Reiner Liederer, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011 |
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