Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 16564
Eingetragen
10.9.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenPraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Lohn- und Finanzbuchhaltung gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (nämlich die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, das Buchen laufender Geschäftsvorgänge, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen), der Unternehmensberatung, Unternehmenssteuerung und der Unternehmensentwicklung sowie Bürodienstleistungen sämtlicher Arten für andere Unternehmen. Klargestellt wird: Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Reiner Liederer
seit 2.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Reiner Liederer
Postbauer-Heng
76.00%
K**** L****************
24.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cognitech GmbH

Neumarkt i.d. OPf.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

58.964

25.101

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

293

600

II. Sachanlagen

58.671

24.501

B. Umlaufvermögen

58.982

40.921

I. Vorräte

13.250

7.400

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

42.196

27.308

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.536

6.213

Summe Aktiva

117.946

66.022



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

75.277

53.430

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

50.277

28.430

B. Rückstellungen

6.000

0

C. Verbindlichkeiten

36.669

12.592

Summe Passiva

117.946

66.022

ANHANG

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches n. F. (§252 HGB n. F. ff.) unter erstmaliger Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. §288 HGB, die für kleine Gesellschaften i. S. d. §267 Abs. 1 HGB anzuwenden sind, wurde gebrauch gemacht.

Die allgemeinen Grundsätze zur Gliederung erfolgte gem. §265 HGB unter Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §266ff. in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend.


Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt
(§253 Abs. 1 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um die planmäßige Abschreibung.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinn mindernd aufgelöst.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernder Wert-
minderung, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt (§253 Abs. 3 HGB).

Außerplanmäßige Abschreibungen i. S. des § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Dies betrifft vor allem Unfertige Leistungen, die am Bilanzstichtag
nicht abgerechnet waren.


Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und soweit diese nach kaufmännischer Beurteilung (gem. § 253 Abs. 4 HGB) zulässig waren, bewertet.
Forderungsverluste waren nicht zu verzeichnen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert (§ 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB) bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu ihrer Erfüllung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Eine Abzinsung war nicht erforderlich (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB wurden beachtet.
Dabei wurde gemäß § 252 Abs. 2 Nr. 1 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses:

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet
vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage "Entwicklung
des Anlagevermögens zum 31.12.2010" ersichtlich (§268 Abs. 2 HGB).

Angabe zu größenabhängige Erleichterungen (§274a HGB):

Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. § 274a HGB wurden, sofern keine
freiwillige Angaben erfolgen, in Anspruch genommen.


Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB):


Mitzugehörigkeitsvermerke

Unter der Bilanzposition AKTIVA, B., II.2 Sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen in Höhe von 34.160,49€ enthalten, die gleichzeitig Forderungen gegenüber Gesellschaftern darstellen.


IV. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

Angabe der Namen und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates (§285 Nr. 10 HGB):

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens
durch folgende Personen geführt:


HerrReiner Liederer, Neumarkt

Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen €):

- Darlehensforderung über 13.405€ für betriebliche Investitionen
(Laufzeit bis 31.12.2012, Verzinsung 3,00% p. a.)
- Darlehensforderung über 20.000€ für Immobilienerwerb und Instandhaltungen
(Laufzeit bis 31.12.2013, Verzinsung 3,00% p. a.)
- Gesellschafterverrechnungskonto (Verzinsung 1,5% p. a.)

Sämtliche Darlehen wurden üblich besichert.


Zugunsten der Mitglieder des Organs wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapital-/ und Personengesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Betriebsgröße hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der

Kapitalgesellschaft. Als kleine Kapitalgesellschaften gelten diejenigen, die mindestens
zwei der drei nachfolgend bezeichneten Merkmale nicht überschreiten:

1. Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite aus-

gewiesenen Fehlbetrags, betrug weniger als 4.840.000 Euro.

2. Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
betrugen weniger als 9.680.000 Euro (gemäß § 329 Abs. 2 HGB).

3. Die Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine

Gesellschaft einzustufen.

 

Reiner Liederer, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011

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