MB Werbung
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.948,40 |
57.821,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
33.176,40 |
29.390,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.772,00 |
28.431,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.055,38 |
98.147,70 |
| I.
Vorräte |
39.628,00 |
41.062,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.142,36 |
17.322,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.285,02 |
39.762,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
141.003,78 |
155.968,70 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
130.678,62 |
127.597,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
102.033,30 |
90.570,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.080,73 |
11.463,09 |
| B.
Verbindlichkeiten |
10.325,16 |
28.370,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.325,16 |
28.370,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
141.003,78 |
155.968,70 |
Anhang
MB WERBUNG GmbH
Anhang
für das Geschäftsjahr
2018
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§238ff.) unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§264 ff. HGB) aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
i.S.v. § 267a Abs. 1 HGB.
Größenabhängige Erläuterungen
bei der Offenlegung werden genutzt.
Die Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden gem. §6 Abs. 2 EStG im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Der Bestand des Vorratsvermögens wird mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Von Vereinfachungsverfahren nach den
§§240 Abs.3 und 4 sowie 256 HGB wird Gebrauch
gemacht.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bewertung der
Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II.ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Der Anlagespiegel gem. § 268 Abs. 2 HGB ist
Bestandteil des Jahresabschlusses.
III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Alleiniger Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2018: Herr Manfred Brosch
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 22. Januar 2020
gez. Manfred Brosch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2020 festgestellt.
|