Epping Hermann Fischer Patentanwaltsgesellschaft mbH

Schloßschmidstraße 5, 80639 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 148733
Eingetragen
11.8.2003
Branche
PatentanwaltskanzleienErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für PatenteRechtsanwaltskanzleien und Notariate
Gegenstand
Besorgung von Angelegenheiten im Sinne des § 3 der Patentanwaltsordnung durch Übernahme entsprechender Aufträge, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Patentanwälten und Rechtsanwälten, unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt. Hierfür schafft die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Stieglitz
seit 3.12.2024
Geschäftsführer
Florian Much
seit 16.1.2017
Geschäftsführer
Martin Brand
seit 5.1.2016
Geschäftsführer
Christoph Aufhauser
seit 5.1.2016
Geschäftsführer
Alexander Dr. Fuchs
seit 5.1.2016
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Richard Schachtner
seit 11.8.2003
Geschäftsführer
Alwin Rietzler
seit 11.8.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Epping Hermann Fischer GbR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Epping Hermann Fischer GbR
Germany
60.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Epping Hermann Fischer Patentanwaltsgesellschaft mbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Geschäftslagebericht 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Epping Hermann Fischer Patentanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt sich mit der Beratung von Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dies umfasst die Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen, deren Verfahrensführung bis zur Schutzrechtserteilung, die Vertretung von Mandanten vor Ämtern und Gerichten und die Einschaltung von Vertretern in Schutzrechtsangelegenheiten im Ausland. Weiterhin berät die Kanzlei bei der Durchsetzung von und der Verteidigung gegen Schutzrechte sowie der Lizenzierung von Schutzrechten sowie in allen anderen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich des Erfinderrechts. Die Kanzlei wird von inländischen sowie ausländischen Mandanten beauftragt.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der allgemeine Bedarf an Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ist im Berichtsjahr weiter angestiegen. Bei deutschen Unternehmen auf Basis der Anmeldezahlen bei Patentanmeldungen ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen.

Beim Europäischen Patentamt gingen im Berichtszeitraum 2,9 % mehr europäische Patentanmeldungen (direkte und Euro-PCT-Anmeldungen) ein als im Vorjahreszeitraum. Von den eingegangenen Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt waren im Berichtszeitraum 43 % aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patent Übereinkommens, 24,2 % aus den USA, 10,8 % aus Japan, 10,4 % aus China und 6,3 % aus Süd-Korea. Die Anzahl der Anmeldungen aus Deutschland verzeichnete einen Anstieg um 1,4 %. Bei Anmeldungen aus den USA war ein Anstieg um 0,4 % zu verzeichnen. Bei den Anmeldungen aus China war ein Anstieg von 8,8 % zu verzeichnen.

Der Anteil der Euro-PCT Anmeldungen betrug im Berichtszeitraum circa 61,5 %. Der Anteil direkter europäischer Anmeldungen betrug im Berichtszeitraum 38,5 %.

Bei internationalen Patentanmeldungen nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) (Zahlen liegen nur bis zum Jahr 2022 vor) war weltweit ein Anstieg von 0,3 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Die meisten internationalen Patentanmeldungen kamen aus China mit einem Anteil von 25,2 %. In der Rangliste der Länder mit den meisten internationalen Patentanmeldungen folgten auf China die USA mit einem Anteil von 21,2 %, Japan mit einem Anteil von 18,1 %, Südkorea mit einem Anteil von 7,9 % und Deutschland mit einem Anteil von 6,3 %. Die internationalen Patentanmeldungen mit Anmeldern aus USA, Japan, China, Südkorea und Deutschland machten 78,7 % aller internationalen Patentanmeldungen aus.

Der Bedarf an Beratung im Zusammenhang mit Aktivitäten für Lizenzierung und Verfolgung von Schutzrechtsinteressen gegenüber Dritten ist nach unserer Einschätzung tendenziell angestiegen. Dies trifft auch für den Beratungsbedarf beim Verkauf und Kauf von Unternehmen und Unternehmensteilen zu. Bei solchen M&A Aktivitäten kommt der Bewertung der zugehörigen Schutzrechte eine hohe Bedeutung zu. Nach unserer Einschätzung betrifft dies im Allgemeinen auch das Gebiet der Marken und der Designs. Das Bewusstsein bei Industrieunternehmen für die Bedeutung gewerblicher Schutzrechte ist sowohl im Inland als auch im Ausland grundsätzlich gegeben.

2. Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2023 zeichnete sich durch einen moderaten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr aus. Es konnten einige neue Mandanten gewonnen werden mit Potenzial für wachsendes Volumen für die Zeit nach dem Berichtsjahr. Ferner ergab sich bei einigen bestehenden großen und mittelgroßen Mandanten ein leicht bis deutlich wachsender Beratungsbedarf. Dem standen jedoch auch Rückgänge im Beratungsbedarf bei einigen sowohl großen als auch mittelgroßen Mandanten gegenüber. Der Mandantenstamm konnte insgesamt weiter diversifiziert werden.

Der Jahresüberschuss 2023 betrug TEUR 193 und verringerte sich somit gegenüber dem Vorjahresergebnis. Die Umsatzerlöse verringerten sich um TEUR 325 auf TEUR 17.969. Davon fallen auf Inlandsumsätze TEUR 8.892 = 49,5 % und TEUR 9.076 = 50,5 % auf Auslandsumsätze.

Die Investitionen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 127 (ohne Finanzanlagen). Die Summe der Abschreibungen belief sich auf TEUR 265.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Rohertrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr, auch aufgrund reduzierter bezogener Leistungen, um TEUR 589 auf TEUR 13.425 erhöht. Das ordentliche Betriebsergebnis erhöhte sich um TEUR 145 auf TEUR 342.

Der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen liegt um TEUR 969 unter dem Stand des Vorjahres. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich um TEUR 40. Die liquiden Mittel erhöhten sich um TEUR 27. Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen blieb bei 85 %.

Das Eigenkapital steht zum 31. Dezember 2023 mit TEUR 593 zu Buche. Die Verringerung im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Verringerung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 und die Erhöhung der Gewinnrücklage zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich dennoch um 0,3 Prozentpunkte.

Die Finanzlage ist wie in den Vorjahren stabil.

4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Kostenentwicklung

Die Kosten sind wie bisher äußerst überwiegend durch Personalkosten bedingt. Im Berichtszeitraum waren die Kosten für Personalaufwendungen etwas höher im Vergleich zum Vorjahr. Gründe dafür sind, dass aufgrund der hohen Inflation Gehälter angehoben wurden und die variablen Gehaltsbestandsanteile höher ausgefallen sind. Der Aufwand für Mieten am Standort in München hat leicht zugenommen. Die Abschreibungen haben geringfügig zugenommen. Der Aufwand für die Bereitstellung an Datenverarbeitung hat gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen. Die Betreuung der Kontakte ins Inland und Ausland stieg im Hinblick auf Reise- und Repräsentationskosten weiter an.

Personal

Die Kontinuität im Mitarbeiterstamm konnte sichergestellt werden. Patentanwaltskandidaten, die ihre Ausbildung zum Deutschen Patentanwalt und European Patent Attorney in der Kanzlei begannen, haben ihre Ausbildung abgeschlossen und kehren mit anwaltlicher Qualifikation in die Kanzlei zurück. Die Qualität in der anwaltlichen Beratung, die Attraktivität zur Übernahme umfangreicher und anspruchsvoller Projekte und schließlich das Potenzial zur Ausbildung neuer Mitarbeitender sind dadurch gegeben. Die Kanzlei bildet eine Reihe von Mitarbeitende im Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellte(r) aus.

Neu eintretende Mitarbeitende werden nach bewährten Ausbildungsplänen eingearbeitet. Alle Mitarbeitende werden regelmäßig intern geschult und in gesetzlichen Änderungen oder bei sonstigen Neuerungen unterwiesen. Mitarbeitende im anwaltlichen und im administrativen Bereich werden außerdem regelmäßig interne oder externe Schulungen angeboten.

Obwohl im Berichtsjahr 2023 bei gesteigertem Rohertrag eine Verringerung der Umsatzerlöse zu verzeichnen war, hat die Kanzlei die Strategie verfolgt, den Personalstamm weitestgehend konstant zu halten. Dies erfolgt in der Erwartung, dass hochqualifiziertes Personal zunehmend schwierig zu gewinnen sein wird, was allerdings Voraussetzung für einen möglichen Ausbau bestehender Mandatsbeziehungen und das Wahrnehmen von Akquisitionschancen ist.

Beratungsportfolio

Neben der eingangs genannten klassischen Anmeldetätigkeit für technische Schutzrechte, Designs und Marken wird die Kanzlei auch im Umfeld unternehmerischer und strategischer Beratung beauftragt. Die unternehmerische und strategische Beratung umfasst Beratung bei Due Diligence, die Beratung bei Lizenzierung, die Erstellung anwaltlicher Gutachten und die Beratung in Kollisionsfällen. Die Kanzlei besitzt geeignete Datenbankzugänge und entsprechend geschulte Mitarbeiter, um Patentrecherchen zum Stand der Technik oder für Portfoliothemen anzubieten. Die Mandanten nehmen die von der Kanzlei erworbene hohe technische und rechtliche Kompetenz in Anspruch.

Die Beratung umfasst im patentrechtlichen Bereich sämtliche technische Gebiete. Die hauptsächliche Tätigkeit liegt im Bereich der Physik und der Elektrotechnik, bei optoelektronischen Halbleiterprodukten, elektronischen aktiven und passiven Komponenten, Halbleiter-Sensoren, der Kommunikations- und Computertechnik sowie der Software, der Medizintechnik, der Automobiltechnik, der Prozesstechnik und im Maschinenbau. Ferner umfasst die Beratung im patentrechtlichen Bereich auch die Chemie und Biotechnologie.

Kanzleiausstattung

Die Kanzlei arbeitet mit aktueller Netz- und Businesssoftware auf Basis von allgemein anerkannten Standardprodukten. Im Berichtsjahr wurden die Office-Produkte auf aktuelle M365 Produkte umgestellt. Die Kanzleiverwaltungssoftware wurde an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst und die Integration in die Ablauforganisation der Kanzlei wurde fortgesetzt. Die elektronische Akte wurde im Berichtsjahr weiterentwickelt, wobei insbesondere weitere Funktionen und Schnittstellen zu bestehenden Anwendungen implementiert wurden. Außerdem lag ein Fokus auf der Steigerung der Performance der elektronischen Akte. Generell wird auf hohe Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit des Kanzleinetzes und der Server besonderer Wert gelegt. Dies gilt im Speziellen auch für den Datenschutz.

5. Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Gesamtumsatz einschließlich Verauslagungen ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-8,71%). Der Honorarumsatz (ohne Verauslagungen) ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen (3,35 %). Er belief sich im Geschäftsjahr auf 13,195 Mio €, gegenüber 12,769 Mio.€ im Vorjahr.

Die bestehenden Mandatsbeziehungen haben sich in der überwiegenden Mehrzahl gefestigt und sich in einzelnen Fällen auch besser entwickelt als zu Beginn des Berichtszeitraums erwartet wurde. Insofern wurde auf anwaltlicher und administrativer Ebene abgehendes Personal ersetzt.

Wie bisher wird die Auslastung der Bearbeitungskapazität überwiegend durch größere Mandanten sichergestellt. Die Kooperationen mit Korrespondenzkanzleien im Ausland konnten weiter gefestigt werden. Dadurch ist die Basis für die Betreuung von Auslandsinteressen inländischer Mandanten sichergestellt. Die bestehenden Kontakte zu Kanzleien und Schutzrechtsinhabern im US-amerikanischen und asiatischen Raum konnten weiter gefestigt werden. Die Kanzlei wurde auch von größeren asiatischen und US-amerikanischen Konzernen zur Einreichung und Verfahrensführung von Patentanmeldungen vor dem Deutschen und dem Europäischen Patentamt sowie zu anderweitiger Beratung beauftragt.

II. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Entgegen unserer Prognose ist aufgrund der geänderten Strategie einiger größerer Mandanten unser Fremdleistungsanteil, den wir bislang an die Mandanten weiterbelastet haben, und damit der Gesamtumsatz weiter gesunken, und zwar um etwa 8,7 %. Allerdings hat der wichtige Honorarumsatz um 3,35 % zugenommen. Dies liegt genau im Bereich der letztjährigen Prognose. Auch der Rohertrag konnte gesteigert werden, und zwar um 4,36%, was sogar leicht über der letztjährigen Prognose liegt. Demgegenüber hat sich der Bilanzgewinn verringert, und zwar um 35,9 %, was allerdings auf einen einmaligen Sondereffekt im Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen ist.

Eine weitere Verringerung der durch Epping Hermann Fischer Patentanwaltsges. mbH selbst genutzten Mietfläche im Jahr 2023, insbesondere durch Untervermietung und so die Verringerung der effektiven Belastung durch die Miete, konnte im Geschäftsjahr 2023 noch nicht umgesetzt werden.

III. Prognosebericht

Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht geplant.

Aufgrund des hohen Bestands an Akten, bei denen die Gesellschaft die Mandanten entweder vor den jeweiligen Ämtern vertritt oder die Verfahren vor den jeweiligen Ämtern koordiniert, und andererseits durch eine schwer zu prognostizierende Anzahl an Neuaufträgen bei einigen Mandanten und einer schwer zu prognostizierenden Entwicklung der Personalkosten wird mit einem im Vergleich zu dem Vorjahr nur leicht schwankenden Gesamtumsatz (+/-2%) und einem leicht verringerten Jahresüberschuss bei leicht steigendem Rohergebnis gerechnet.

Weiter angedacht ist, die durch Epping Hermann Fischer Patentanwaltsges. mbH selbst genutzte Mietfläche im Jahr 2024 weiter durch Untervermietung zu verringern und so die effektive Belastung durch die Miete zu verringern. Wie zügig dies im Jahr 2024 umsetzbar ist, unterliegt einer hohen Prognoseunsicherheit. Durch die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der hohen Inflationsraten ist die Prognosefähigkeit weiter beeinträchtigt.

Wir erwarten, dass sich der Gesamtumsatz im Jahr 2024 in einem Bereich von -2 bis +2 % im Vergleich zum Vorjahr entwickelt. Zugleich erwarten wirein leicht steigendes Rohergebnis mit einem leicht geringeren Jahresüberschuss . Dies unter der Voraussetzung, dass sich aus den im nächsten Abschnitt beschriebenen globalen Risiken keine signifikanten Auswirkungen auf unser Geschäft ergeben und auch die Untervermietung so umsetzbar ist, dass sie auf das Ergebnis von 2024 einen spürbaren Einfluss hat.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Branchenspezifische Risiken:

Geopolitische Lage

Die stark veränderte geopolitische Lage stellt aufgrund der Folgen des Kriegs in der Ukraine eine deutliche Unsicherheit bezüglich der weiteren Nachfrage nach unseren Dienstleistungen dar. Hier sehen wir als maßgeblich an, wie sich diese Veränderungen auf die wirtschaftliche Situation unserer Kunden auswirken und dann entsprechende Auswirkungen auf die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen haben. Auch der sich abzeichnende Technologiewandel im Automobilbereich für davon tangierte Unternehmen stellt hohe Herausforderungen dar. Bei einer Verschärfung der Lage kann bei denjenigen Unternehmen, die von oben genannten Risiken betroffenen sind, die wirtschaftliche Lage negativ beeinflusst werden. Bei einer solchen negativen Entwicklung ist zu erwarten, dass diese Unternehmen ihr Investitionsvolumen in den Erwerb gewerblicher Schutzrechte zurückfahren.

Daraus sind für uns gewisse Umsatz- und Ergebnisrisiken nicht ausgeschlossen.

Ertragsorientierte Risiken:

Projekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte und Projekte im Umfeld unternehmerischer und strategischer Beratung erfordern eine ggf. kurzfristige Bereitstellung von Bearbeitungskapazität in hohem Umfang und von sehr qualifizierten Mitarbeitern. Andererseits ist die Dauer derartiger Projekte häufig auch sehr stark durch Management-Entscheidungen der Auftraggeber beeinflusst, die in vielen Fällen wenig vorhersehbar sind. Ferner können Umstrukturierungen bei größeren Mandanten, wie zum Beispiel der Verkauf von Unternehmensteilen, zu einer deutlichen Verringerung der IP-Portfolien führen. Daher wird es eine Herausforderung sein auf derartige Situationen reagieren zu können im Sinne einer hohen Flexibilität beim kurzfristigen Bereitstellen von Bearbeitungskapazität und andererseits ggf. durch kurzfristiges Reduzieren der Personalkosten. In diesem Zusammenhang wird im anwaltlichen Bereich zunehmend ein Arbeitsvertragsmodell mit einem die jeweilige persönlich zuzuordnende Leistung berücksichtigenden variablen Gehaltsanteil eingesetzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken:

Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken, auch unter Einbeziehung der geopolitischen Risiken auf unsere Gesellschaft, derzeit nicht erkennbar. Die Liquidität wird durch langfristige Darlehen der Gesellschafter und Kontokorrentkreditlinien mit den Hausbanken ausreichend sichergestellt.

Währungsrisiken werden größtenteils über Devisentermingeschäfte abgesichert.

Für die Umsatzerwartung wird die Planung regelmäßig überprüft und mit den aktuellen Ist-Werten abgeglichen.

Die Liquiditätslage wird regelmäßig auch unter Einsatz eines Tools zur Liquiditätsplanung überwacht, um so möglichen kurzfristigen Liquiditätsengpässen entgegenwirken zu können.

2. Chancenbericht

Grundsätzlich und langfristig wird erwartet, dass sich allgemein der Bedarf an patentanwaltlicher Beratung im In- und Ausland positiv entwickeln wird. Eine präzise Vorhersage aufgrund der starken geopolitischen Veränderungen scheint aktuell nicht möglich.

Die im europäischen Vergleich wirtschaftlich und politisch stabile Situation in Deutschland, die hohe Professionalität der Patentanwaltsausbildung und die hohe Attraktivität Deutschlands für Patentangelegenheit scheint weiter ein Wettbewerbsvorteil für deutsche Patentanwaltskanzleien im Vergleich zu anderen europäischen Patentanwaltskanzleien zu sein, insbesondere für außereuropäische Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in Europa benötigen.

Es wird erwartet, dass die Kanzlei von namhaften Unternehmen, die im Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Auftraggeber sind, weiter zunehmend als Dienstleister mit hoher technischer, rechtlicher und organisatorischer Kompetenz wahrgenommen wird. Daraus ergeben sich Chancen für die Akquisition weiterer neuer und größerer Mandate. Die Kanzlei wird sich durch die Bereitstellung von hoher technischer und rechtlicher Kompetenz ihrer Mitarbeiter darauf einstellen.

Das Einheitliche Patentgericht hat zum 1.6.2023 seine Arbeit aufgenommen, so dass die neue in einigen maßgeblichen Mitgliedsstaaten der EU anwendbare Gerichtsbarkeit zur Durchsetzung von Europäischen Patenten nun auch grundsätzlich von unseren Mandanten genutzt werden kann. Ferner ist parallel dazu die Möglichkeit hinzugekommen, für erteilte EP-Patente eine sogenannte einheitliche Wirkung zu beantragen für die entsprechenden Mitgliedsstaaten. Dies kann zu einem erhöhten Beratungsbedarf bei unseren Mandanten führen. Eine zweistellige Zahl unserer Patentanwälte ist bereits vor dem neuen Patentgericht vertretungsberechtigt und es wurden für unsere Mandanten bereits zahlreiche Einheitspatente eingereicht.

Die sich nun ebenfalls deutlich abzeichnende Transformation im Bereich der Energieerzeugung bedarf nach unserer Einschätzung noch vieler Innovationen, was bei diesen Unternehmen die Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhöhen könnte.

Da in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Patentanwaltsbewerbern in der Ausbildung zum Deutschen Patentanwalt und European Patent Attorney begleitet wurden und diese nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in die Kanzlei zurückgekehrt sind, ist die Grundlage für Bearbeitungskapazität auf damit verbundenem hohem fachlichem und wissenschaftlichem Niveau vorhanden. Für eine mittelfristig erwartete Zunahme an Bedarf an Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes muss die Kanzlei jedoch weiterhin Patentanwaltsbewerber in der Ausbildung zum Deutschen Patentanwalt und European Patent Attorney begleiten.

Der attraktive Standort der Kanzlei in München bietet eine moderne Büroinfrastruktur. Dies zusammen mit der nun grundsätzlich allen Mitarbeitern angebotenen Möglichkeit auch nach der Pandemie mobil zu arbeiten, ermöglicht auch den weiteren Aufbau an Personal unter Nutzung der bestehenden Mietfläche. Zudem eröffnen sich durch das mobile Arbeiten Möglichkeiten zur Kostenreduzierung, da weniger Bürofläche benötigt wird.

Mit dem Ziel, nach der Pandemie am wirtschaftlichen Aufschwung zu partizipieren, hat die Kanzlei ihr Marketing- und Vertriebsteam personell auf dem im Vergleich zu der Vergangenheit erhöhtem Niveau belassen.

Das Thema Digitalisierung hat die Kanzlei als strategisches Thema identifiziert und im Berichtszeitraum eine spezielle Digitalisierungsstrategie entwickelt, die sich an dem verstärkten mobilen Arbeiten und der papierlosen Akte orientiert. Die Umsetzung ist schon weit fortgeschritten. Unseren diesbezüglichen Wettbewerbsvorteil wollen wir damit weiter ausbauen.

Unsere hohen Qualitätsansprüche setzen wir durch interne Ablauf- und Qualitätskontrollen durch. Die Kanzlei ist hinsichtlich ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Kontinuität der zertifizierten Qualitätssicherung wird durch laufende Maßnahmen, wie beispielsweise interne Audits, gewährleistet.

Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin durch Erfahrung, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen.

3. Gesamtaussage

Die Kanzlei sieht sich im Hinblick auf die Personalausstattung, die Kanzleiorganisation und die Kanzleiausstattung gut gerüstet, um auf Veränderungen der Nachfrage nach Beratungsleistung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes reagieren zu können und insbesondere die Herausforderungen der geopolitischen Veränderungen weiterhin angemessen bewältigen zu können.

V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Gesellschaft verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Mandantenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Mandanten.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird regelmäßig ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt.

Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über eine regelmäßige Überwachung der Debitorenpositionen und ein Erinnerungsmanagement gegenüber säumigen Debitoren.

Devisentermingeschäfte werden zur Kurssicherung ohne spekulative Elemente eingesetzt.

VI. Bericht über Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft hat keine Zweigstelle.

 

München, den 11.07.2024

EPPING HERMANN FISCHER
Patentanwaltsgesellschaft mbH

Christoph Aufhauser

Martin Brand

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 702.544,00 842.305,46
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 482.125,00 555.370,46
II. Sachanlagen 220.419,00 286.935,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5,00 6.536,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 220.414,00 280.399,00
B. Umlaufvermögen 5.168.418,31 6.124.156,17
I. Vorräte 92.600,00 66.850,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.747.050,93 5.756.005,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 328.767,38 301.300,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 190.098,41 227.938,84
Aktiva 6.061.060,72 7.194.400,47

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 593.098,49 682.942,66
I. Gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Kapitalrücklage 40.000,00 40.000,00
III. Gewinnvortrag 300.189,00 282.118,00
IV. Jahresüberschuss 192.909,49 300.824,66
B. Rückstellungen 2.127.339,18 2.118.960,82
C. Verbindlichkeiten 3.340.623,05 4.392.496,99
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 234.705,83 1.374.064,52
2. sonstige Verbindlichkeiten 3.105.917,22 3.018.432,47
Passiva 6.061.060,72 7.194.400,47

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 13.425.077,14 12.965.732,23
2. Personalaufwand 10.900.509,57 10.553.841,21
a) Löhne und Gehälter 9.519.311,96 9.284.947,21
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.381.197,61 1.268.894,00
davon für Altersversorgung 94.588,59 154.432,68
3. Abschreibungen 265.449,60 262.652,33
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 265.449,60 262.652,33
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.917.087,76 1.952.585,38
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 19.149,67 36.064,03
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 112.074,72 36.574,69
davon sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus Abzinsung 2.427,55
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 37.046,00 -140.746,04
7. Ergebnis nach Steuern 192.909,49 300.824,66
8. Jahresüberschuss 192.909,49 300.824,66

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Epping Hermann Fischer Patentanwalts GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 148733 eingetragen.

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Vorbemerkungen

Am 27.08.2003 wurde der Geschäftsbetrieb der Epping Hermann Fischer GbR im Wege einer Sachkapitalerhöhung gemäß Einbringungsvertrag vom selben Tage in die Gesellschaft eingebracht (URNr. V 1855/2003 Notar Dr. Vossius, München).

Die Einbringung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2003.

Im Jahr 2005 hat die Gesellschaft eine eigene betriebliche Altersversorgung installiert, indem Pensionszusagen an Geschäftsführer und Prokuristen erteilt wurden, deren Finanzierung über die Auslagerung von Gesellschaftsvermögen in den neu gegründeten EHF PENSION TRUST e.V. erfolgt, welcher das Zweckvermögen zur Bedienung der Pensionszusagen treuhänderisch für die Epping Hermann Fischer Patentanwaltsgesellschaft mbH verwaltet. Das Treuhandvermögen ist im Hinblick auf die Ausgestaltung im Treuhandvertrag wirtschaftlich der GmbH zuzuordnen und wird deshalb im Rahmen der Finanzanlagen auch dort bilanziert.

2. Gliederung

Die Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten zugerechnet, Anschaffungspreisminderungen werden abgezogen. Abschreibungen erfolgen planmäßig. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt drei bis dreizehn Jahre. Für Wirtschaftsgüter bis € 1.000,00 wurde in den früheren Geschäftsjahren ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Die als Sacheinlage mit Wirkung zum 01.01.2003 eingebrachten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Buchwerten übernommen. Die bisherigen Abschreibungen wurden in den Jahren 2003 bis 2022 fortgeführt.

Im Zuge der Installation einer betrieblichen Altersversorgung für die Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Prokuristen wurde Betriebsvermögen separiert und mittels Treuhandkonstruktion an den EHF PENSION TRUST e.V. (Treuhänder) überführt. Aufgrund der Ausgestaltung des Treuhandvertrags bleibt das wirtschaftliche Eigentum des Treuhandvermögens jedoch bei der Epping Hermann Fischer Patentanwalts GmbH und wird deshalb im Bereich Finanzanlagevermögen bilanziert. Das bisher überführte Vermögen wird gemäß der Satzung des Treuhänders und den vereinbarten Anlagerichtlinien durch den Treuhänder verwaltet und ist dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft, zumindest mittelbar, dauernd zu dienen.

Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt je nach Art des Vermögens mit dem Zeitwert (Beteiligungen, Wertpapiere), dem Nennwert zum Stichtag (Kontokorrent) bzw. einem niedrigeren beizulegenden Wert.

Aufgrund der Tatsache, dass Finanzanlagen keiner Abnutzbarkeit unterliegen, werden sie nur außerplanmäßig abgeschrieben, soweit nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ein niedriger Wert beizulegen ist. Sofern nach einer außerplanmäßigen Abschreibung Werterholungen eintreten, erfolgen Zuschreibungen auf den beizulegenden Wert. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Finanzanlagevermögen als Deckungsvermögen mit den Pensionsrückstellungen saldiert.

Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die regelmäßig ersetzt werden, nur geringen Veränderungen in der Zusammensetzung unterliegen und die von Ihrem Gesamtwert eine nachrangige Bedeutung haben, wird ein Festwert gebildet, der alle 3 Jahre neu bewertet wird.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kunden bewertet. Mögliche Ausfallrisiken werden im Bedarfsfall durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Im Rahmen der aktiven Rechnungsabgrenzung werden die jeweiligen Kosten entsprechend der Laufzeit periodengerecht abgegrenzt.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch für das abgeschlossene Geschäftsjahr nachzuzahlenden Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen tragen der erwarteten Inanspruchnahme Rechnung und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der Rückabzinsverordnung der Deutschen Bundesbank abgezinst (§ 253 II HGB).

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden gemäß dem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten von Aon Hewitt gebildet.

Da das Deckungsvermögen zum Begleichen der Pensionsverpflichtungen dem Zugriff von Gläubigern entzogen ist, kommt es gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu einer Saldierung des Deckungsvermögens mit der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gem. § 256a HGB zum Euroreferenzkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Alle Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.

II. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel:

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2023
Zugänge 2023
Abgänge 2023
Umbuchungen 2023
Stand 31.12.2023
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. EDV-Software 1.879.947,94 109.443,50 0,00 81.091,46 2.070.482,90
2. Geleistete Anzahlungen 81.091,46 0,00 0,00 -81.091,46 0,00
1.961.039,40 109.443,50 0,00 0,00 2.070.482,90
II. SACHANLAGEN
1. Einbauten in fremde Grundstücke
Mietereinbauten 184.038,50 0,00 0,00 0,00 184.038,50
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
BGA 551.997,38 0,00 5.297,35 0,00 546.700,03
Geschäftsausstattung 1.162.506,91 15.369,00 0,00 0,00 1.177.875,91
Büroeinrichtung 111.240,87 0,00 5.995,62 0,00 105.245,25
GWG 458.181,41 2.241,64 12.736,26 0,00 447.686,79
GWG Sammelposten 264.434,42 0,00 11.679,38 0,00 252.755,04
2.732.399,49 17.610,64 35.708,61 0,00 2.714.301,52
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.693.438,89 127.054,14 35.708,61 0,00 4.784.784,42
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023
Zugänge 2023
Abgänge 2023
Umbuchungen 2023
Stand 31.12.2023
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. EDV-Software 1.405.668,94 182.688,96 0,00 0,00 1.588.357,90
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.405.668,94 182.688,96 0,00 0,00 1.588.357,90
II. SACHANLAGEN
1. Einbauten in fremde Grundstücke
Mietereinbauten 177.502,50 6.531,00 0,00 0,00 184.033,50
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00
0,00
BGA 546.851,38 830,00 5.293,35 0,00 542.388,03
Geschäftsausstattung 912.523,91 67.925,00 0,00 0,00 980.448,91
Büroeinrichtung 85.970,87 5.233,00 4.633,62 0,00 86.570,25
GWG 458.181,41 2.241,64 12.736,26 0,00 447.686,79
GWG Sammelposten 264.434,42 0,00 11.679,38 0,00 252.755,04
2.445.464,49 82.760,64 34.342,61 0,00 2.493.882,52
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.851.133,43 265.449,60 34.342,61 0,00 4.082.240,42
Buchwerte
Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. EDV-Software 482.125,00 474.279,00
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 81.091,46
482.125,00 555.370,46
II. SACHANLAGEN
1. Einbauten in fremde Grundstücke
Mietereinbauten 5,00 6.536,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
BGA 4.312,00 5.146,00
Geschäftsausstattung 197.427,00 249.983,00
Büroeinrichtung 18.675,00 25.270,00
GWG 0,00 0,00
GWG Sammelposten 0,00 0,00
220.419,00 286.935,00
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00
0,00 0,00
702.544,00 842.305,46

2. Vorräte

Für die ausgewiesenen Vorräte, betreffend den Vorrat an Papier- und EDV Bedarf zum Bilanzstichtag, wurde ein Festwert gebildet (T€ 3).

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen insbesondere Steuerforderungen der Gesellschaft (T€ 139). Bei den ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Laufzeiten von mehr als einem Jahr.

4. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert T€ 60. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe einbezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt T€ 40. Die Gewinnrücklage beträgt T€ 300 und der Gewinnvortrag beträgt auf den 31.12.2023 T€ 0.

5. Pensionsrückstellungen

Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten projected unit credit-Methode (PUC-Methode) erstellen lassen. Dabei wurden ein Zinssatz von 1,82 % bzw. 1,74 %, eine erwartete Rentendynamik von 1,0 % sowie ein Bewertungsendalter von 67 Jahren zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 G verwendet.

Der Zeitwert des Deckungsvermögen zum Stichtag beträgt 4.741 T€. Der Erfüllungsbetrag, der nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten Pensionsrückstellung beträgt ebenfalls 4.741 T€, da die Pensionszusage wie eine wertpapiergebundene Zusage ausgestaltet ist und daher überschießendes Vermögen vollständig den Leistungsberechtigten zugutekommt. Die Bewertung der finanziellen Verpflichtung erfolgt gem. § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB. Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 448 T€ wurden mit den Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung stehen, in gleicher Höhe gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet.

Die Berechnung der Pensionsrückstellung gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Aon Hewitt GmbH zum 31.12.2023 weist eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 70 T€ sowie eine Zuführung in Höhe des Ertrags aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 70 T€ aus.

Die Gesellschaft hat das für die Bewertung der Pensionsrückstellungen bestehende Wahlrecht zur Anwendung des 10-Jahresdurchschnittszinssatzes angewandt (Art. 75 EGHGB).

Es ergibt sich auf den 31.12.2023 im Vergleich zur Bewertung mit dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz kein Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt.

6. Verbindlichkeiten

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen über 1.174 T€ (Vj.: 1.168 T€), Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 235 T€ (Vj.: 1.374 T€) sowie sonstige Verbindlichkeiten über 1.932 T€ (Vj.: 1.850 T€). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 1.760 T€ (Vj.: 2.859 T€). Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern über 307 T€ (Vj.: 240 T€) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit über 13 T€ (Vj: 15 T€).

III. Sonstige Ausführungen

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus abgeschlossenen Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen sind wie folgt fällig:

T€
fällig innerhalb eines Jahres 1.508
fällig in zwei bis fünf Jahren 4.058
fällig nach mehr als fünf Jahren 0
5.566

2. Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zur Begrenzung des Währungsrisikos eingesetzt.

Zum 31.12.2023 bestanden bei der Epping Hermann Fischer Patentanwalts GmbH derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften zur Wechselkurssicherung mit einem Nominalvolumen von 500.000 USD (465,9 T€). Die derivativen Finanzinstrumente haben einen Zeitwert i.H.v. -13 T€ und einen Buchwert i.H.v. 0 T€.

Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgte auf Grundlage der verfügbaren FX-Forwards / Zinskurven unter EUR-Umrechnung des aktuellen Marktwertes (Barwert der Nominalbeträge der Geschäfte) mit dem EZB-Mittelkurs des Stichtages.

3. Angabe zu den Organen der Gesellschaft

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

Herr Uwe Hermann, Patentanwalt, Schönau

Herr Richard Schachtner, Patentanwalt, Landshut

Herr Alwin Rietzler, Patentanwalt, München

Herr Dr. Michael Lettenberger, Patentanwalt, München

Herr Alexander Fuchs, Patentanwalt, Karlsfeld

Herr Frank Heidrich, Patentanwalt, Schondorf

Herr Martin Brand, Patentanwalt, München

Herr Christoph Aufhauser, Patentanwalt, Gauting

Herr Florian Much, Patentanwalt, München

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet.

4. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.456.

5. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt wurden 137 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 49 in Teilzeit.

6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2023 in voller Höhe zu thesaurieren und der Gewinnrücklage zuzuführen.

 

München, den 16. Juli 2024

Epping Hermann Fischer Patentanwaltsgesellschaft mbH, München

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Epping Herrmann Fischer Patentanwaltsgesellschaft mbH, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Epping Herrmann Fischer Patentanwaltsgesellschaft mbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Epping Herrmann Fischer Patentanwaltsgesellschaft mbH, München, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 16. Juli 2024

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