Baylan
Industrieservice GmbH
Dannstadt-Schauernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.903,42 |
61.984,42 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.744,00 |
61.825,00 |
| III.
Finanzanlagen |
154,42 |
154,42 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.317.640,28 |
1.349.541,35 |
| I.
Vorräte |
11.000,00 |
11.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.253.157,91 |
1.298.301,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
444.299,92 |
454.749,03 |
| davon
gegen Gesellschafter |
108.900,00 |
64.300,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.482,37 |
40.239,81 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.270,82 |
|
| Aktiva |
1.352.814,52 |
1.411.525,77 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
97.828,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
72.828,76 |
123.885,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
99.099,58 |
51.056,77 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.270,82 |
|
| B.
Rückstellungen |
708.778,67 |
597.444,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
644.035,85 |
716.252,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
406.350,88 |
443.259,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
237.684,97 |
272.992,35 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
32.140,11 |
32.140,11 |
| Passiva |
1.352.814,52 |
1.411.525,77 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft wird unter HRB 63006
beim Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein geführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
der Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz:
Die Rückstellung für Pensionen wurde
gemäß den handelsrechtlichen Grundsätzen
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nach der
"projected unit credit method" durchgeführt. Die
Ausschüttungssperre i.S.d. § 253 Abs. 6 HGB
beträgt 48.658 €.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Es bestehen Forderungen gegenüber den
Gesellschaftern von € 264.231,85 (Vorjahr €
274.231,85) und Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter von € 0,00 (Vorjahr € 0,00) sowie
Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer
von € 220.810,16 (Vorjahr € 220.810,16).
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen
Verbindlichkeiten aus Steuern von € 24.455,55 (Vorjahr
€ 26.338,92) und im Rahmen der sozialen Sicherheit von
€ 7.180,60 (Vorjahr € 11.367,09).
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB zu vermerken.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Özcan Demirel, Kaufmann, Hanau.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung:
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Ludwigshafen, den
29.11.2024
gez.
Özcan Demirel, Hanau
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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