MoKo
GmbH
Weilerswist
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.013.200,16 |
1.028.050,16 |
| I.
Sachanlagen |
1.013.200,16 |
1.028.050,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
213.878,06 |
225.542,59 |
| I.
Vorräte |
202.714,31 |
202.714,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.563,81 |
9.425,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
599,94 |
13.403,11 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
88.767,55 |
89.918,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.315.845,77 |
1.343.511,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
113.767,55 |
114.918,90 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
88.767,55 |
89.918,90 |
| B.
Rückstellungen |
10.949,00 |
10.949,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.304.896,77 |
1.332.562,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
55.841,99 |
41.369,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.315.845,77 |
1.343.511,65 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Moko GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in
Höhe von EUR 88.767,55 ist durch persönliche
Sicherheitsleistungen der Gesellschafterin für die
bestehenden Bankverbindlichkeiten gedeckt. Die Gesellschaft
sieht damit zurzeit eine tatsächliche
Überschuldung als nicht gegeben an.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
des Geschäftsjahres der Gesellschaft stellen sich wie
folgt dar:
Das Sachanlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Skonti aktiviert und, soweit abnutzbar,
planmäßig abgeschrieben. Planmäßige
Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich
höchstzulässigen Sätzen vorgenommen.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit
Einzelanschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR
410,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Geschäftsjahr 2010 voll abgeschrieben; ihr sofortiger
Abgang wird unterstellt. Bewegliche Wirtschaftsgüter
mit Einzelanschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen
EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die in den Vorjahren
angeschafft wurden, werden gemäß § 6 Abs.
2a EStG als Sammelposten über einen Zeitraum von
fünf Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte in
Höhe der entstandenen Aufwendungen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Wertberichtigungen wurden keine vorgenommen.
Die Rückstellungen decken alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend
ab.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
C. Angaben zur Bilanz
Das satzungsmäßige gezeichnete Kapital der
Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen
beinhalten in Höhe eines Betrages von EUR 6.015,94
(Vorjahr: EUR 6.470,64) Forderungen gegenüber der
Gesellschafterin. Weitere Forderungen oder
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin
bestehen nicht.
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten bestehen Sicherheiten durch
Grundpfandrechte auf das Immobilienvermögen der
Gesellschaft und das der Gesellschafterin. Des Weiteren
bestehen selbstschuldnerische Bürgschaften der
Gesellschafterin.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind weder durch
Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte im
Geschäftsjahr 2010 besichert gewesen.
D. Sonstige Angaben
Gesellschaftsorgane
Zur alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführerin ist Frau Marion
Motzko-Korthals, Kauffrau, bestellt. Sie ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Weilerswist, den 27.01.2012
gez. Marion Motzko-Korthals
- Geschäftsführerin -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2012 festgestellt.
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