Büger
GmbH
Vreden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.986,00 |
14.528,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.986,00 |
14.528,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
462.182,07 |
482.626,75 |
| I.
Vorräte |
124.365,59 |
118.788,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.070,77 |
47.910,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
285.745,71 |
315.928,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
472.168,07 |
497.154,75 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
211.737,95 |
238.426,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
163.426,37 |
213.179,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.311,58 |
247,23 |
| B.
Rückstellungen |
131.107,44 |
109.377,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.322,68 |
149.351,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
129.322,68 |
149.351,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
472.168,07 |
497.154,75 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Büger GmbH
Firmensitz laut Registergericht: 48691 Vreden
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Coesfeld
Register-Nr.: 3296
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Aufgrund des versicherungsmathematischen Gutachten
der HEUBECK AG beträgt der Verpflichtungsumfang
zum 31.12.2018 mindestens 264.945,00 Euro. Dabei wurde der
Unterschiedsbetrag zum 01.01.2010 in Höhe von
21.697,00 Euro auf 15 Jahre verteilt.
(Übergangsregelung in Art. 67 Abs. 1 Satz 1
EGHGB 1.446,00 Euro) Der Unterschiedsbetrag
beträgt zum 31.12.2018 8.673,00 Euro.
Der Verpflichtungsumfang nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes des vergangenen sieben
Jahre beträgt zum Stichtag 31.12.2018
insgesamt 313.237,00 EUR.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des
siebenjährigen und des zehnjährigen
Durchschnittszinssatzes beläuft sich daher auf
39.619,00 EUR.
Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß
§ 253 Abs. 6 HBG einer Ausschüttungssperre.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
aus Gewährleistungsverträgen und sonstige
783,30 EUR
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 7 inkl. Aushilfen
Unterschrift der Geschäftsführung
Die Unterzeichnung des Jahresabschlusses erfolgte am
15.07.2019 durch den Geschäftsführer
Herrn Hubert Büger.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2019 festgestellt.
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