Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 60839
Eingetragen
28.11.1979
Branche
Herstellung von Drahtwaren, Ketten und FedernHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Herstellung technischer Federn.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Baer
seit 6.12.2005
Geschäftsführer
Dieter Baer
seit 13.11.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
98.08%
D***** B**
1.92%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Aying
25.500 €
98.08%
D***** B***
500 €
1.92%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Baer techn. Federn GmbH

Faistenhaar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 26.492,50 32.161,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 143,00
II. Sachanlagen 26.492,00 32.018,50
B. Umlaufvermögen 86.393,67 69.978,90
I. Vorräte 49.075,13 47.937,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.959,65 14.644,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.358,89 7.397,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.638,12
D. Aktive latente Steuern 7.455,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 120.341,17 103.778,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 51.303,78 31.396,74
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 13.412,00 0,00
III. Gewinnvortrag 5.396,74 42.733,38
IV. Jahresüberschuss 6.495,04 -37.336,64
B. Rückstellungen 60.984,00 50.199,00
C. Verbindlichkeiten 8.053,39 22.182,78
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.053,39 22.182,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 120.341,17 103.778,52

Anhang


Baer techn. Federn GmbH

für das Geschäftsjahr 2010
(01.01. - 31.12.)


A. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss 2010 wurde nach den Vorschriften des HGB unter Beachtung gesellschaftsvertraglicher Regelungen aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der bisherigen Form der Darstellung sowie der bisher angewandten Bewertungsmethoden war nicht erforderlich. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis (Aufwand) in Höhe von € 7.388,00 bilanziert.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert im Vergleich zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt grundsätzlich nach der linearen Methode.

Unter den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird der seit 01.01.2008 steuerlich zu bildende Sammelposten ausgewiesen. In diesem Sammelposten sind Wirtschaftsgüter aufzunehmen, deren Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 betragen. Diese Wirtschaftsgüter werden pauschal über 5 Jahre abgeschrieben. Vom ab 01.01.2010 geltenden steuerlichen Wahlrecht, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 410,00 im Zugangsjahr vollständig abzuschreiben wurde im Berichtsjahr Gebrauch gemacht.

Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren werden mit An­schaffungs- bzw. Herstellkosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bewertet.

Für mögliche Forderungsausfälle werden angemessene Wertberichtigungen gebildet.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Gewerbesteuer-Misch-Hebesatz beträgt hierbei 435%.

Zum 31.12.2010 sind im Eigenkapital ausschüttungsgesperrte Beträgein Höhe von insgesamt € 7.455,00 (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die erstmalige Aktivierung von aktiven latenten Steuern entfallen, enthalten.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (253 Abs. 2 S.1 HGB)

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

1. Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
  

durchschnittlicher Marktzinsvon 5,16%für eine Laufzeit von15 Jahren, der von der  Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"


Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 7.388,00 der den Pensionsrückstellungen zum 01.01.2010 zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen wurde. Von der Anwendung der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.

D. Sonstige Angaben


1. Geschäftsführer

Im Berichtsjahr waren Herr Dieter Baer und Herr Andreas Baer zu Geschäftsführern bestellt. 

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2011 festgestellt.

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