Burwig
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.389,00 |
17.106,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.389,00 |
17.106,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.537,57 |
16.770,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.880,80 |
8.783,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.656,77 |
7.987,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
381,30 |
824,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.307,87 |
34.701,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.105,45 |
14.119,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.880,42 |
-7.618,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.014,13 |
18.498,60 |
| B.
Rückstellungen |
684,00 |
95,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.518,42 |
20.486,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
120,51 |
313,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.307,87 |
34.701,31 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Burwig GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Von dem Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Absatz
8 Satz 1 EGHGB wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten,
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde in der
Gesellschafterversammlung am 18. Februar 2011 mit einer
Bilanzsumme von Euro 24.307,87 festgestellt und gebilligt.
In der vorgenannten Gesellschafterversammlung wurde
dem Geschäftsführer Entlastung erteilt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der im vorliegenden Jahresabschluss ausgewiesene
Jahresfehlbetrag wird vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 18. Februar 2011
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
VFE-Lage
- entfällt -
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Herr Markus Burwig
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Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name
|
Retouching de Luxe GmbH
& Co. KG
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Sitz
|
Berlin
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Rechtsform
|
Kommanditgesellschaft
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Handelsregister
|
Amtsgericht
Charlottenburg
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HR-Nummer
|
HRA 40633 B
|
Finanzamt
|
für
Körperschaften IV
|
Steuer-Nr.
|
1130/139/05297
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Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Euro
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Forderungen
|
2.094,11
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Euro
|
Es handelt sich ausschließlich um eine
Gehaltsüberzahlung sowie fortgezahlte
Versicherungsbeiträge. Die Forderung wurde mit
durchschnittlich 5 % verzinst. Im Berichtszeitraum fielen
Zinsen in Höhe von Euro 85,43 an.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2011 festgestellt.
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