Radio Paradiso NRW gGmbH
Selbe AdresseKirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julian Dr. Steiff seit 20.3.2026 | Geschäftsführer |
Dennis Walter seit 20.3.2026 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EVG Bethel GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ
I. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss 2023 der EVG Bethel GmbH, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 39308), wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des GmbHG einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Bewertung wird von dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Als verbundene Unternehmen werden diejenigen Gesellschaften ausgewiesen, die in den konsolidierten Abschluss der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel gemäß § 290 HGB einbezogen werden. Als Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Forderungen gegen diejenigen Gesellschaften ausgewiesen, die im konsolidierten Abschluss der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel als Beteiligung einbezogen werden. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Es wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 4 HGB (Latente Steuern) Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllen, liegen nicht vor. Die Teilstromnetze werden gemäß anwaltlicher Stellungnahme als Kundenanlagen eingestuft und unterliegen damit nicht der Regulierung. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Anlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250 € werden nicht aktiviert; geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € bis zu 1.000 € werden in einem Sammelposten einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Nutzungsdauer Sachanlagen:
Die Abschreibung erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, diese erfolgt in Anlehnung an die jeweils gültige amtliche AfA-Tabelle der Finanzverwaltung. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten bewertet. Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbare zweifelhafte Forderungen sind nach dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht einzeln wertberichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Firmen- und Privatkunden wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % Rechnung getragen. Gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter, verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden abweichend von § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten In den sonstigen Rückstellungen werden alle auf die Zeit vor dem Bilanzstichtag entfallenden, erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen und drohende Verluste auf der Basis vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung abgebildet. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag - unter Berücksichtigung angemessener künftiger Preis- und Kostensteigerungen - bewertet. Bei langfristigen sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden als Berechnungsgrundlage für den abgezinsten Erfüllungsbetrag die durchschnittlichen Zinssätze gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung der vergangenen sieben Jahre pauschal verwendet. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 1.132 T€ (Vj. 360 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von 2.070 T€ (Vj. 637 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. V. SONSTIGE ANGABEN Vollkräfte und Anzahl beschäftigter Arbeitnehmer/innen Die Gesellschaft hat kein eigenes Personal. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen mit einem Jahreswert von mehr als 2 T€ pro Einzelvertrag belaufen sich auf insgesamt 2.041 T€, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.758 T€. Gesellschafter Gesellschafterin ist die Stiftung Bethel in Bielefeld. Die Gesellschaft wird in den konsolidierten Abschluss der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld einbezogen. Mitglieder der Geschäftsführung Reinhard Röse
Bielefeld, 23. April 2024 gez.
Reinhard Röse
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02. Juli 2024 festgestellt. |
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