trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH

Hertzstraße 10, 69469 Weinheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 719697
Eingetragen
26.5.2014
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
Die Besorgung nationaler und internationaler Transport- und Logistkdienstleistungen aller Art und hiermit zusammenhängender Nebenleistungen, insbesondere die Besorgung der Distribution (Umschlag und Zustellung) systemgeführter Sendungen und Güter im Großraum Hamburg, Bremen und Neumünster.

Historie

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Management

NameRolle
Malte Hingst
seit 30.4.2026
Prokura
Nicky Förster
seit 24.7.2025
Prokura
Geschäftsführer
Martin Hans Reder
seit 26.2.2024
Geschäftsführer
Lorenz Dr. Waibel
seit 23.10.2019
Prokura
Stefan Thömmes
seit 10.6.2016
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH

Weinheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31.12.2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.745,00 5.997,00
3.745,00 5.997,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 42.406,00 36.926,50
42.406,00 36.926,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 75.075,00 239.655,99
2. sonstige Vermögensgegenstände 816.111,99 50.340,47
891.186,99 289.996,46
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 10.127,79 1.065,15
10.127,79 1.065,15
943.720,78 327.988,11
947.465,78 333.985,11

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag (-) / Gewinnvortrag -16.187,26 2.611,14
III. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag 30.183,98 -18.798,40
38.996,72 8.812,74
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 157.474,14 0,00
2. sonstige Rückstellungen 208.310,00 115.669,03
365.784,14 115.669,03
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 490.770,65 166.782,11
2. sonstige Verbindlichkeiten 51.914,27 42.721,23
(davon aus Steuern EUR 41.452,37; Vorjahr EUR 27.258,69)
542.684,92 209.503,34
947.465,78 333.985,11

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 9.605.800,88 5.935.969,35
2. sonstige betriebliche Erträge 226.985,82 375.108,57
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfe- und Betriebsstoffe -775.718,43 -209.879,37
b) Aufwendungen für bezogene Speditionsleistungen und Transporte -1.687.898,08 -1.053.881,74
Rohertrag 7.369.170,19 5.047.316,81
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -4.412.105,66 -3.160.898,76
b) soziale Abgaben -865.539,21 -639.604,24
-5.277.644,87 -3.800.503,00
5. Abschreibungen auf Sachanlagen -3.175,31 -4.875,00
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.893.967,31 -1.255.302,35
-7.174.787,49 -5.060.680,35
Ergebnis aus Betriebstätigkeit 194.382,70 -13.363,54
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 381,59 134,98
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.106,17 -5.569,84
9. Steuern vom Einkommen und Ertrag -157.474,14 0,00
10. Ergebnis nach Steuern 30.183,98 -18.798,40
11. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag 30.183,98 -18.798,40

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 274 a, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) gegliedert. Abweichend von § 275 Abs. 2 HGB werden statt der "Aufwendungen für bezogene Leistungen" die "Aufwendungen für bezogene Speditionsleistungen und Transporte" ausgewiesen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die beiden Zwischensummen "Rohertrag" und "Ergebnis aus Betriebstätigkeit" erweitert.

Der Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 12, 266ff. HGB). Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde die "Distributions GmbH-21, Sehnde," auf die Gesellschaft verschmolzen. Es wurden folgende Vermögensgegenstände und Schulden in die Buchhaltung übernommen:

TEUR
Hilfs- und Betriebsstoffe 18
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26
sonstige Vermögensgegenstände 244
liquide Mittel 11
299
sonstige Rückstellungen 113
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 157
sonstige Verbindlichkeiten 535
805

Im Rahmen der Verschmelzung ergab sich ein Verschmelzungsverlust von TEUR 373 sowie ein zuzurechnendes laufendes Ergebnis von TEUR -133.

Durch die Auswirkungen der Verschmelzung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist der Vergleich mit den Vorjahreszahlen nur bedingt möglich.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige (lineare) Abschreibungen gemindert.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Ist der Grund der Wertminderung nicht mehr gegeben werden Zuschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250 bis EUR 800 werden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen werden grundsätzlich zu 100% einzelwertberichtigt.

Die trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH, Weinheim, ist innerhalb der deutschen trans-o-flex Gruppe in ein Cashpooling eingebunden. Cashpoolführer ist die trans-o-flex Express GmbH, Weinheim.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken ab und sind nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in der Höhe des E rfüllungsbetrages ermittelt worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2. Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt € 25.000,00 und wird von der trans-o-flex Netzwerk Group GmbH, Weinheim, gehalten.

3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen T€ 208 (Vorjahr: T€ 115) beruhen im Wesentlichen auf Prüfungskosten, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Personalverpflichtungen.

4. Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Aus der Verschmelzung mit der Distributions GmbH - 21, Sehnde, ergibt sich ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 373.

V. Sonstige Angaben

1. Rechtliche Verhältnisse

Die trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH mit Sitz in Weinheim ist unter der Handelsregisternummer HRB 719697 beim Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim geführt.

2. Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2019 bestellt:

Wolfgang P. Albeck, Vorsitzender der Geschäftsführung, trans-o-flex Express GmbH

Michael S. Schmidt, Geschäftsführer Finanzen, trans-o-flex Express GmbH (ab 15.03.2019)

Christian Althaus, Geschäftsführer Finanzen, trans-o-flex Express GmbH (bis 15.03.2019)

3. Arbeitnehmerzahl

Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt 131 Arbeitnehmer.

4. Konzernzugehörigkeit

Die trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH wird in den nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2019 der trans-o-flex Netzwerk Group GmbH, Weinheim, einbezogen. Die trans-o-flex Netzwerk Group GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der trans-o-flex Netzwerk Group GmbH erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Weinheim, den 31.01.2020

trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH

Wolfgang P. Albeck

Michael S. Schmidt

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH, Weinheim

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH, Weinheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Mannheim, den 20. März 2020

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dirk Krämer, Wirtschaftsprüfer

Michael Harst, Wirtschaftsprüfer

Hinweis: Bei dieser PDF-Datei handelt es sich lediglich um ein unverbindliches Ansichtsexemplar. Maßgeblich ist ausschließlich die in Papierform erstellte Berichterstattung.

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