trans-o-flex Express Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Malte Hingst seit 30.4.2026 | Prokura |
Nicky Förster seit 24.7.2025 | Prokura |
Michael Werner Löckener seit 23.9.2024 | Geschäftsführer |
Martin Hans Reder seit 26.2.2024 | Geschäftsführer |
Lorenz Dr. Waibel seit 23.10.2019 | Prokura |
Stefan Thömmes seit 10.6.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
trans-o-flex Netzwerk zwei GmbHWeinheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31.12.2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 274 a, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) gegliedert. Abweichend von § 275 Abs. 2 HGB werden statt der "Aufwendungen für bezogene Leistungen" die "Aufwendungen für bezogene Speditionsleistungen und Transporte" ausgewiesen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die beiden Zwischensummen "Rohertrag" und "Ergebnis aus Betriebstätigkeit" erweitert. Der Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 12, 266ff. HGB). Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde die "Distributions GmbH-21, Sehnde," auf die Gesellschaft verschmolzen. Es wurden folgende Vermögensgegenstände und Schulden in die Buchhaltung übernommen:
Im Rahmen der Verschmelzung ergab sich ein Verschmelzungsverlust von TEUR 373 sowie ein zuzurechnendes laufendes Ergebnis von TEUR -133. Durch die Auswirkungen der Verschmelzung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist der Vergleich mit den Vorjahreszahlen nur bedingt möglich. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige (lineare) Abschreibungen gemindert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Ist der Grund der Wertminderung nicht mehr gegeben werden Zuschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250 bis EUR 800 werden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen mit einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen werden grundsätzlich zu 100% einzelwertberichtigt. Die trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH, Weinheim, ist innerhalb der deutschen trans-o-flex Gruppe in ein Cashpooling eingebunden. Cashpoolführer ist die trans-o-flex Express GmbH, Weinheim. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken ab und sind nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in der Höhe des E rfüllungsbetrages ermittelt worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt € 25.000,00 und wird von der trans-o-flex Netzwerk Group GmbH, Weinheim, gehalten. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen T€ 208 (Vorjahr: T€ 115) beruhen im Wesentlichen auf Prüfungskosten, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Personalverpflichtungen. 4. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aus der Verschmelzung mit der Distributions GmbH - 21, Sehnde, ergibt sich ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 373. V. Sonstige Angaben 1. Rechtliche Verhältnisse Die trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH mit Sitz in Weinheim ist unter der Handelsregisternummer HRB 719697 beim Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim geführt. 2. Geschäftsführung Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2019 bestellt:
3. Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt 131 Arbeitnehmer. 4. Konzernzugehörigkeit Die trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH wird in den nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2019 der trans-o-flex Netzwerk Group GmbH, Weinheim, einbezogen. Die trans-o-flex Netzwerk Group GmbH stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der trans-o-flex Netzwerk Group GmbH erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weinheim, den 31.01.2020 trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH Wolfgang P. Albeck Michael S. Schmidt BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH, Weinheim Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der trans-o-flex Netzwerk zwei GmbH, Weinheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 20. März 2020 Deloitte
GmbH
Dirk Krämer, Wirtschaftsprüfer Michael Harst, Wirtschaftsprüfer Hinweis: Bei dieser PDF-Datei handelt es sich lediglich um ein unverbindliches Ansichtsexemplar. Maßgeblich ist ausschließlich die in Papierform erstellte Berichterstattung. |
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