Miji Adventures GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Can Yue Maeck seit 30.6.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Miji GmbHWeilburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluß der Miji GmbH -im folgenden kurz "Gesellschaft" genannt- wurde zum 31. Dezember 2010 unter vollständiger Anwendung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB und daher nicht verpflichtet ihren Jahresabschluß gem. § 316 HGB prüfen zu lassen. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den gesetzlichen Gliederungsschemata in § 266 und § 275 HGB gegliedert. Von möglichen Zusammenfassungen gemäß § 265 Abs. 7 HGB bzw. § 276 HGB hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.
2. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge werden angepaßt, soweit dies zur Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte erforderlich ist (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB). Aufgrund erstmaliger Anwendung des BilMoG wurde die Darstellungs- und Methodenstetigkeit im Jahresabschluß zum 31.12.2010 zulässig durchbrochen (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Eine Anpassung der Vorjahresbeträge bei erstmaliger Anpassung erfolgte nicht (Art. 67 VIII 2 EGHGB). Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen. Soweit darüber hinaus der beizulegende Wert unter die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten gesunken ist, wird zu diesem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Für "Geringwertige Wirtschaftsgüter" bis € 50 erfolgt eine unmittelbare Aufwandsverrechnung. Höherwertige "Geringwertige Wirtschaftsgüter" werden unter Beachtung der jeweils gültigen steuerlichen Regelungen, soweit auch handelsrechtlich zutreffend, abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder im Falle von Wertminderungen einem niedrigeren beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und forderungsgleiche "Sonstige Vermögensgegenstände" werden mit dem Anschaffungsaufwand/Nennwert, ist gleich Rückzahlungsbetrag, angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt. Unverzinsliche oder minderverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Davon ausgenommen sind Bagatellbeträge von im Einzelfall nicht mehr als € 2.000,00. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem gesetzlich jeweils heranzuziehenden %-Satz nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und bewertet, ggf. unter Berücksichtigung der Abzinsung zu Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Davon ausgenommen bleiben Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Bagatellbeträgen bis zu einer Höhe von € 2.000,00 im Einzelfall. Soweit der Jahresabschluß Forderungen oder Verbindlichkeiten enthält, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung grundsätzlich mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles. Abweichungen von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise können den nachstehenden Angaben zu den Posten der Bilanz entnommen werden.
2.2. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen liegt generell unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 182.434,59 (i. Vj.:€ 180.359,08) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In Höhe von € 0,00 liegt ihre Restlaufzeit über fünf Jahre. Die unter den Verbindlichkeiten passivierten Gesellschafterdarlehen valutieren zum 31. Dezember 2010 mit € 180.844,09 (i. Vj.: € 180.359,08). Entsprechend den getroffenen Vereinbarungen werden die Darlehen verzinst. Zum Abschlußstichtag bestehen keine gemäß § 251 HGB zu vermerkenden Haftungsverhältnisse.
2.3. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag entfallen in voller Höhe auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Jahresabschluß auf den 31. Dezember 2010 wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Hierbei wurde davon ausgegangen, daß das Ergebnis des Geschäftsjahres in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen wird.
3. Ergänzende Angaben Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde im Berichtsjahr von Frau Can Yue Maeck, Kauffrau wahrgenommen. Weilburg, den 21. März 2012
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