Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Rolbiecki seit 22.12.2025 | Prokura |
Christian Hildenbrand seit 7.12.2023 | Prokura |
Jan-Peter Diercks seit 7.12.2023 | Vorstandsmitglied |
Henning Meyer seit 16.7.2023 | Prokura |
Uwe Delica seit 10.2.2023 | Prokura |
Volker Asmussen seit 10.2.2023 | Prokura |
Pavel Berkovitch seit 22.9.2022 | Vorstandsmitglied |
Udo Meyer seit 12.10.2020 | Prokura |
Matthias Dr. Brake seit 15.5.2019 | Vorsitzender des Vorstands |
Gisela Lenk seit 25.9.2018 | Vorstandsmitglied |
Rudolf Hohl seit 25.9.2018 | Prokura |
Tobias Kniep seit 22.6.2012 | Prokura |
Wolfgang Brelle seit 11.10.2005 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 20.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.LüneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhalt Lagebericht Jahresabschluss Jahresbilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Erläuterung zur Jahresbilanz Entwicklung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr Erläuterung zur Jahresbilanz - PASSIVA Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufsichtsrat und Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrates Geschäft Umfang des Geschäftsbetriebes Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. ist ein eigenständiges Versicherungsunternehmen und wird als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geführt. Erzielte Überschüsse fließen zurück in die Versichertengemeinschaft. Diese kommen den Mitgliedern u. a. in Form von Beitragsrückerstattungen und zur Minderung von Beitragsanpassungen zugute. Im Berichtsjahr 2023 betrieb das Unternehmen die Krankheitskosten-, die Krankenhaustagegeld-, die Krankentagegeld- sowie die Pflegekranken-, Pflegepflicht-, die geförderte Pflegevorsorge- und die Auslandsreisekrankenversicherung. Versicherungsgeschäfte gegen feste Entgelte im Sinne von § 177 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind, mit Ausnahme der Reisekrankenversicherung, nicht abgeschlossen worden. Der Geschäftsverlauf der LKH bewegte sich im Rahmen der Erwartungen, welche bereits die Zukunftsinvestitionen und den allgemeinen Anstieg der Leistungsausgaben im Gesundheitswesen reflektiert. Wirtschaftsbericht Bereits seit einigen Jahren befindet sich die Versicherungswirtschaft in einem umfassenden Veränderungsprozess. Wettbewerb und Innovationen werden durch die Digitalisierung sowie den Klimawandel und dem damit verbundenen Umdenken hin zu mehr Nachhaltigkeit vorangetrieben. Zudem kommt die demografische Entwicklung, die Sozialversicherungen und das Gesundheitssystem vor gewaltige Herausforderungen stellt. Neue Gesetze der Bundesregierung, die zu zusätzlichen Aufwendungen im Gesundheitsbereich führen, werden von Kassen und Verbänden stark kritisiert. Führende Ökonomen sprechen sich vor dem Hintergrund für eine stärkere Rolle der kapitalgedeckten Vorsorge aus. Die Inflationsrate war in 2023 in Deutschland nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Teuerungsrate ging 2023 im Jahresdurchschnitt auf rund 6,1 % zurück und wird im Folgejahr weiter auf 2,7 % fallen, schätzt die Bundesbank auf Grundlage des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Die Inflationsrate wird laut Bundesbank in 2024 zurückgehen, da die geldpolitische Straffung Wirkung zeige, Lieferengpässe kein so großes Problem mehr darstellen und sich die Gewinnmargen normalisieren. Aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %, wie das Statistische Bundesamt bekanntgab. In 2023 erhöhten sich die Beitragseinnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung um 2,3 % auf 48,2 Mrd. Euro. 42,6 Mrd. Euro (plus 1,3 %) entfallen auf die Krankenversicherung sowie 5,6 Mrd. Euro (plus 10,3 %) auf die Private Pflegepflichtversicherung (PPV). Wesentliche Ursache sind die starken Leistungsausweitungen durch die jüngsten gesetzlichen Pflegereformen. Die Zahl der PKV-Vollversicherten stieg 2023 auf 8,71 Millionen (plus 0,03 %). In der Zusatzversicherung wuchs die Zahl der Verträge um 2,5 % auf 29,98 Millionen Das sechste Jahr in Folge wechselten mehr Menschen von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung als umgekehrt. Im Saldo ergab sich ein Plus von 48.000 Versicherten zu Gunsten der PKV (Saldo 2022: plus 30.100). Die Demografie-Vorsorge konnte die PKV für ihre Versicherten erneut deutlich ausbauen. In 2023 stiegen die Altersrückstellungen auf 328,6 Mrd. Euro, ein Plus von 4,6 %. Damit sind die Privatversicherer gut auf die medizinische Versorgung der Älteren vorbereitet. Der Trend zu privater Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken, setzt sich fort. Die betrieblichen Krankenversicherungen verzeichneten 2023 ein besonders starkes Wachstum: 36.900 Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Krankenversicherung (bKV). Das entspricht einem Plus von 33,2 % gegenüber dem Jahr 2022 (27.700 Betriebe). Die Zahl der Beschäftigten, die von einer bKV profitieren, stieg um 11,6 % auf 1,97 Millionen (2022: 1,77 Millionen). Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Die demografische Entwicklung stellt die Sozialversicherungen und das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Um dem allgemeinen Kostendruck im Gesundheitswesen zu begegnen, hat die Bundesregierung im Berichtszeitraum wieder Gesetze und Reformen erlassen. Die Leistungsausgaben steigen nicht allein aufgrund der höheren Lebenserwartung, sondern auch, weil neue Behandlungen möglich sind. Dies führte in 2023 zu einer erhöhten Ausgabendynamik, die die Finanzergebnisse in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber dem Vorjahr beeinflusste. Die vorläufigen Ergebnisse für 2023 in der GKV zeigen ein Defizit von rund 1,9 Milliarden Euro. Dieses ist im Zusammenhang mit der Verpflichtung aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu sehen, im Jahr 2023 insgesamt 2,5 Mrd. Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds abzuführen Bund und Länder haben sich für eine Krankenhausreform im Jahr 2023 auf Eckpunkte verständigt. Ein Kernelement ist die Einführung einer Vorhaltefinanzierung, die das bisherigen Fallpauschalen-System, das Transparenz und Wirtschaftlichkeit begünstigt hat, ersetzen soll. Mit der Vorhaltefinanzierung sollen Krankenhäuser allein für das Vorhalten von Leistungen eine Bezahlung erhalten. Damit würden Kliniken unabhängig davon, ob sie tatsächlich Patienten behandeln, finanziert werden. Für die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) haben PKV-Verband und Bundesärztekammer gemeinsam ein neues Leistungs- und Preisverzeichnis entwickelt, das den modernen Stand der Medizin abbildet und die ärztliche Zuwendung nachhaltig stärkt. Das neue Leistungsverzeichnis und der rechtliche Rahmen sind ausgearbeitet und konsentiert. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Ärzte und Versicherten wurden durch die genannten Beteiligten überprüft und angepasst, um den berechtigten Interessen beider Seiten gerecht zu werden. Auf der Grundlage des final konsentierten Reformvorschlages wird eine zügige Umsetzung durch das Bundesgesundheitsministerium erwartet. Mit der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege will das Bundesgesundheitsministerium zentrale Vorhaben wie die Telematikinfrastruktur (TI), die elektronische Patientenakte (ePA) oder die Verbreitung von Telemedizin entscheidend voranbringen. Als Mitgesellschafter der gematik, die die notwendige Telematikinfrastruktur in Deutschland betreibt und weiterentwickelt, engagiert sich die PKV für ein zukunftsfähiges, sicheres digitalisiertes Gesundheitswesen. Private Krankenversicherer bereiten derzeit die Ausgabe der elektronischen Patientenakte an ihre Versicherten vor. Mithilfe digitaler Identitäten soll der Zugang über das Smartphone komfortabel möglich sein. Die Versicherten werden bald auch das elektronische Rezept nutzen können. Kapitalmarkt Nachdem Investoren im Jahr 2022 sowohl an den Aktien- als auch an den Rentenmärkten Verluste erlitten hatten, zeigten sich die Märkte im Jahr 2023 von einer freundlicheren Seite. Der deutsche Aktienindex DAX konnte ein Plus von 20,31 % erzielen, während die Rendite zehnjähriger deutscher Staatanleihen im Jahresverlauf von +2,56 % auf +2,03 % nachgab. Ertragslage Versichertenbestand Am 31.12.2023 waren bei dem Landeskrankenhilfe V.V.a.G. 162.939 natürliche Personen im Rahmen einer Vollversicherung versichert (Vorjahr: 166.520). Die Gesamtzahl der versicherten natürlichen Personen betrug am Ende des Geschäftsjahres 316.039 (Vorjahr: 321.860). Die Entwicklung entsprach den Erwartungen. Wie sich der Bestand auf die einzelnen Versicherungsarten verteilt, ergibt sich aus den Angaben im Anhang. Beiträge Die gebuchten Bruttobeiträge im Jahr 2023 betrugen 915.256 TEUR (Vorjahr: 895.927 TEUR). Diese Entwicklung lag unter den Erwartungen. Hauptursache für die Beitragsentwicklung waren Beitragsanpassungen in der Pflegeversicherung. Geschäftsschwerpunkt war, wie auch in den Vorjahren, die Krankheitskostenvollversicherung. Anteil der Versicherungsarten an den Bruttobeiträgen
Rundungsbedingte Abweichungen sind durch die Darstellung in TEUR möglich. Aufwendungen für Versicherungsfälle Die Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle einschließlich der Regulierungsaufwendungen und der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gingen auf 703.773 TEUR (Vorjahr: 711.197 TEUR) zurück und lagen damit leicht unter den Erwartungen. Ohne Berücksichtigung der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle teilten sich die Zahlungen für Versicherungsfälle wie folgt auf: Anteil der Versicherungsarten an den Zahlungen für Versicherungsfälle
Rundungsbedingte Abweichungen sind durch die Darstellung in TEUR möglich. Unter Berücksichtigung der Zuführungen zu den Rückstellungen für das mit dem Alter wachsende Risiko und den aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) entnommenen Beiträgen sowie der erhaltenen und gezahlten Übertragungswerte betrug der Schadenaufwand insgesamt 745.038 TEUR (Vorjahr: 742.353 TEUR); bezogen auf die verdienten Bruttobeiträge belief sich damit die Schadenquote auf 81,4 % (Vorjahr: 82,9 %). Diese und die im Folgenden genannten Quoten beruhen auf den vom PKV empfohlenen Berechnungsformeln. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Abschlusskosten betrugen 11.933 TEUR (Vorjahr: 9.847 TEUR). Bezogen auf die verdienten Bruttobeiträge ergibt sich hieraus eine Abschlusskostenquote von 1,3 % (Vorjahr: 1,1 %). Die Verwaltungsaufwendungen für den Versicherungsbetrieb beliefen sich auf 19.297 TEUR (Vorjahr: 17.355 TEUR); das entspricht 2,1 % (Vorjahr: 1,9 %) der verdienten Bruttobeiträge. Die umfangreichen Investitionen in die Zukunftsprogramme "Fokus Gesundsein" und "Transformation Lifestream" belasten die Verwaltungskostenquote auch im Geschäftsjahr 2023 nicht. Mit einer Gesamtkostenquote von 3,4 % arbeitet der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. besonders kostenbewusst im Vergleich zum Branchendurchschnitt, der 2022 bei ca. 8,7 % lag. Versicherungsgeschäftliches Ergebnis Nach Abzug der Aufwendungen für Schäden (vgl. Schadenquote) und Kosten von der Jahresbeitragseinnahme verblieb ein versicherungsgeschäftliches Ergebnis in Höhe von 138.988 TEUR (Vorjahr: 126.373 TEUR). Auf Grundlage der verdienten Bruttobeiträge belief sich die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote auf 15,2 % (Vorjahr: 14,1 %). Die Quote gibt an, wie viel von den Jahresbeitragseinnahmen nach Abzug der Aufwendungen für Schäden und Kosten übrigbleibt. Erträge aus Kapitalanlagen Die Erträge aus den Kapitalanlagen beliefen sich im Berichtsjahr auf 175.853 TEUR (Vorjahr: 178.526 TEUR). Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für Kapitalanlagen ergibt sich saldierter Kapitalertrag in Höhe von 122.821 TEUR (Vorjahr: 43.665 TEUR) Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen überstiegen die laufenden Aufwendungen (inklusive laufende Abschreibungen auf Immobilien in Höhe von 353 TEUR) für Kapitalanlagen um 166.052 TEUR (Vorjahr: 144.828 TEUR). Es ergibt sich eine laufende Durchschnittsverzinsung von 1,9 % (Vorjahr: 1,7 %). Unter Berücksichtigung der Abgangsgewinne 4.088 TEUR (13.130 TEUR) und der Abschreibungen 38.702 TEUR (128.977 TEUR) und Abgangsverluste 8.617 TEUR (93 TEUR) ergibt sich eine Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von 1,4 % (Vorjahr: 0,5 %). Sonstiges Ergebnis und Steuern Der Saldo aus Sonstigen Erträgen und Sonstigen Aufwendungen in Höhe von -37.292 TEUR (Vorjahr: -25.095 TEUR) sowie Steueraufwendungen i.H.v -1.274 TEUR (Vorjahr: -4.619 TEUR) floss in das Gesamtergebnis des Geschäftsjahres ein. Der Rückgang des sonstigen Ergebnisses resultiert maßgeblich aus Investitionen in die Zukunftsprogramme "Fokus Gesundsein" und "Transformation Lifestream". Die Aufwendungen, die aus den Investitionen für die Zukunftsprogramme resultieren und in den Sonstigen Aufwendungen enthalten sind, wurden durch Entnahmen aus den Gewinnrücklagen finanziert. Für Erläuterungen zu den Programmen wird auf den Chancenbericht verwiesen. Die Steuern betreffen maßgeblich Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, die auf Grundlage des ausgewiesenen Jahresüberschusses ermittelt wurden. Auswirkungen aus der Bestandsübertragung des Landeslebenshilfe V.V.a.G. ergaben sich nicht. Das Ergebnis lag über den Erwartungen. Finanzlage Am Bilanzstichtag belaufen sich die versicherungstechnischen Bruttorückstellungen auf 8.398.332 TEUR (Vorjahr: 8.164.256 TEUR), wobei die Deckungsrückstellung mit 89,1 % (Vorjahr: 89,2 %) den größten Anteil bildet. Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden mit entsprechenden Kapitalanlagen bedeckt. Der Anteil der Versicherungstechnischen Bruttorückstellungen an der Bilanzsumme beträgt 94,6 % (Vorjahr: 94,1 %). Die liquiden Mittel in Form von laufenden Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen betrugen zum Bilanzstichtag 48.311 TEUR (Vorjahr: 28.058 TEUR). Das sind 0,5 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 0,3 %). Zahlungsverpflichtungen konnten im Berichtsjahr uneingeschränkt erfüllt werden. Auch sind aktuell keine Liquiditätsengpässe erkennbar. Durch die Zuführungen zur Verlustrücklage in Höhe von 1.500 TEUR (Vorjahr: 1.500 TEUR) und die Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 30.700 TEUR (Vorjahr: 21.400 TEUR) verändert sich das Eigenkapital von 460.600 TEUR auf 431.400 TEUR. Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 47,1 % (Vorjahr: 51,4 %). Das Eigenkapital besteht weiterhin vollständig aus Gewinnrücklagen. Der Gesamtsaldo der anderen Verbindlichkeiten beträgt 20.716 TEUR, die 2,3 % der verdienten Beiträge für eigene Rechnungen ausmachen. Die Verbindlichkeiten gliedern sich auf in 16.014 TEUR Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und 4.702 TEUR auf sonstige Verbindlichkeiten, hier insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Vermögenslage Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % auf 8.747.434 TEUR. Der Anstieg lag leicht unter den Erwartungen Nachfolgend die Aufteilung auf die Kapitalanlagearten nach Buch- und Zeitwert: Zusammensetzung der Kapitalanlagen
Rundungsbedingte Abweichungen sind durch die Darstellung in TEUR möglich. Mit Vertrag vom 03.11.2022 und Wirkung zum 01.06.2023 wurden sämtliche Anteile an der M.M.Warburg & CO Hypothekenbank AG an die Münchener Hypothekenbank eG verkauft. Im Jahr 2023 konnten die saldierten Bewertungsreserven von -743.939 TEUR auf -370.308 TEUR erhöht werden. Hintergrund sind die freundlichen Aktienmärkte sowie die leicht gesunkenen Zinsen am Anleihenmarkt in 2023. Überschuss Das Geschäftsjahr schließt mit einem Überschuss in Höhe von 96.774 TEUR (Vorjahr: 18.795 TEUR) ab. Der Überschuss fiel damit geringer aus, als erwartet. Für das Geschäftsjahr 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, neben den satzungsgemäßen Zuführung zur Verlustrücklage in Höhe von 1.500 TEUR (Vorjahr: 1.500 TEUR) der Gewinnrücklage 30.700 TEUR (Vorjahr: 21.400 TEUR) zu entnehmen, um die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung entsprechend zu erhöhen. Ziel der Maßnahme ist die Entlastung der Versicherungsnehmer hinsichtlich im Geschäftsjahr angefallener Investitionskosten. Im Ergebnis ergibt sich folgende Überschussverwendung: Überschussverwendung
Die 30.700 TEUR wurden aus den anderen freien Rücklagen entnommen. Daneben beliefen sich die Zuführungen zur poolrelevanten Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus der Pflegepflichtversicherung auf 10.272 TEUR (Vorjahr: 81 TEUR). Unter Berücksichtigung der Zuführungen und Entnahmen betrug die gesamte RfB 647.979 TEUR (Vorjahr: 614.291 TEUR). Die RfB-Quote, welche die erfolgsabhängige RfB zuzüglich der poolrelevanten RfB aus der Pflegepflichtversicherung an den verdienten Bruttobeiträgen misst, beträgt 70,1 % (Vorjahr: 68,4 %). Diese Quote bringt zum Ausdruck, in welchem Umfang bezogen auf die Beitragseinnahmen in einem Unternehmen zusätzliche Mittel für Beitragsentlastungen - über die Alterungsrückstellungen, den gesetzlichen Zuschlag und § 150 VAG hinaus - oder für Barausschüttungen in der Zukunft zur Verfügung stehen. Die Überschussverwendungsquote, die sich aus dem Verhältnis der Zuführungen zur erfolgsabhängigen RfB und zur poolrelevanten RfB sowie der gemäß § 150 VAG für Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter gutgeschriebenen Beträge zum Überschuss des Geschäftsjahres nach Steuern ergibt, beläuft sich auf 127,3 % (Vorjahr: 205,4 %). Die hohe Quote resultiert aus der bereits beschriebenen zusätzlichen Zuführung von Mitteln aus dem Eigenkapital zur RfB. Auch wenn die Erwartungen der Vorjahresprognose leicht unterschritten wurden, war der Geschäftsverlauf insgesamt zufriedenstellend. Beitragsrückerstattung Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. erstattete seinen Mitgliedern im Berichtsjahr 62.748 TEUR der Beiträge für die Krankheitskostenvollversicherung zurück. Versicherte in den anspruchsberechtigten geschlechtsabhängig kalkulierten Tarifen, die für das Kalenderjahr 2022 keine oder nur geringe Versicherungsleistungen beansprucht hatten, erhielten eine Beitragsrückerstattung für Schadenfreiheit von bis zu vier Monatsbeiträgen. Mitglieder in den geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarifen A/S/Z profitierten von der Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Diese Sofort-Rückerstattung betrug bis zu 40 % des ambulanten Beitrages und wird monatlich berücksichtigt. Ebenfalls erfolgten Gutschriften für alle Versicherten, die an der Beitragsrückerstattung für kostenbewusstes Verhalten teilgenommen haben. Die Gutschrift betrug 5 % der tariflichen Beiträge der substitutiven Krankheitskostenversicherung. Die Gewährung der Beitragsrückerstattungen ist vom wirtschaftlichen Erfolg abhängig und wird aus Überschüssen finanziert. Für das Jahr 2023 hat der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. bereits beschlossen, die Beitragsrückerstattungen für Schadenfreiheit und Leistungsfreiheit mit Auszahlung in 2024 fortzusetzen. Die Beitragsrückerstattung für kostenbewusstes Verhalten wird letztmalig im Jahr 2024 ausgezahlt. Alle vollversicherten Mitglieder können bei Schadenfreiheit in 2024 von der neuen Beitragsrückerstattung LKH-BENEFIT mit Auszahlung in 2025 profitieren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. LKH-BENEFIT ist eine vom wirtschaftlichen Erfolg abhängige Beitragsrückerstattung und wird finanziert aus Überschüssen. Risikomanagement Risikomanagementsystem Zu den vordringlichsten Aufgaben unseres Risikomanagementsystems gehört es, die dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen und Leistungsversprechen gegenüber unseren Mitgliedern sicherzustellen. Risiken sollen und können jedoch nicht komplett vermieden werden, vielmehr ist ein bewusster Umgang mit den Risiken notwendig, um diese sinnvoll zu steuern und zu überwachen sowie Chancen wahrnehmen zu können. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein aktives Risikomanagement zu betreiben. Es wird ein dezentraler Ansatz verfolgt. Grundlage des Risikomanagementsystems ist die vorhandene Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens. Hierauf baut das Kontroll-, Berichts- und Meldewesen der einzelnen Funktionsbereiche auf, wodurch eine Risikosteuerung des Unternehmens ermöglicht wird. Das Risikomanagement berichtet an den Vorstand und den Aufsichtsrat über wesentliche Risiken. Alle identifizierten Risiken, die sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Landeskrankenhilfe V.V.a.G. auswirken können, werden als wesentlich erachtet. Aufgrund seiner Wichtigkeit wird das Limit- und Schwellenwertsystem stetig weiterentwickelt. Maßgeblich für das Risikomanagementsystem ist die Risikostrategie, welche sich aus den Zielen unserer Geschäftsstrategie ableitet. Die Risikostrategie formuliert die Ziele und Strukturen des Risikomanagements, sodass ein umfangreiches Verständnis aller wesentlichen Risiken und Chancen sowie ein risikobewusstes Handeln gewährleistet werden. Auf Basis der Risikostrategie werden die potenziell relevanten Risiken identifiziert, kontinuierlich analysiert und gesteuert. Dabei werden die aus den einzelnen Organisationseinheiten resultierenden Meldungen berücksichtigt und bewertet. Das Limit- und Schwellenwertsystem und die damit einhergehende Analyse der Risikotragfähigkeit stellen einen wesentlichen Bestandteil des Risikomanagementsystems dar. In diesem Zusammenhang ist ein Risikobudget und eine Risikoallokation durch den Gesamtvorstand verabschiedet worden. Eine regelmäßige Überwachung ist dabei gewährleistet. Darüber hinaus überwacht das Risikomanagement die Einhaltung der Risikolimits, die vom Gesamtvorstand verabschiedet wurden, und erstattet Bericht über die identifizierten Risiken. Außerdem berichtet das Risikomanagement über andere spezifische Risiken aus eigener Initiative oder auf Anforderung durch den Vorstand, beispielsweise in Form von Adhoc-Risikomeldungen. Zudem hat der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. ein Asset Liability Management Komitee (ALM-Komitee) installiert. Die dortigen Vertreter aus den Bereichen Risikomanagement (URCF), Finanzen, Unternehmensplanung, Kapitalanlage und Mathematik sowie die Schlüsselfunktion VMF beraten über das Verhältnis von Kapitalanlagen (Aktiva) und den versicherungstechnischen Rückstellungen (Passiva). Die dort gewonnenen Erkenntnisse dienen dem Vorstand als Entscheidungsgrundlage. Ein weiteres Instrument stellt das regelmäßig tagende Risikokomitee dar. Zu den Aufgaben des Risikokomitees zählen insbesondere eine kritische Beobachtung und Analyse der Risikopositionen unter besonderer Beachtung des vom Gesamtvorstand verabschiedeten Risikobudgets sowie der Risikostrategie. Auf dieser Grundlage erstellt es für den Gesamtvorstand entsprechende Handlungsempfehlungen. Weitere Aufgaben sind die Würdigung von Änderungsvorschlägen zum Risikomanagementsystem sowie die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems, des Limitsystems und des Risikofrühwarnsystems. Risikobericht Risiken aus dem Versicherungsgeschäft Die größten versicherungstechnischen Risiken bestehen beim Krankheitskostenrisiko und beim Sterblichkeitsrisiko. Krankheitskosten- und Sterblichkeitsrisiken bezeichnen das Risiko, dass die eingetretenen Krankheitskosten oder Sterbefälle höher als erwartet ausfallen. Krankheitskostenrisiken resultieren hauptsächlich aus der medizinischtechnischen Entwicklung, die einerseits zu einer Verlängerung der Lebenserwartung der Versicherten und andererseits sowohl zur Verbesserung bestehender als auch zur Entwicklung neuer, teilweise kostenaufwendiger Behandlungsmethoden führt. Das kann einen mit dem Lebensalter stärker ansteigenden Bedarf an Versicherungsleistungen sowie eine längere Versicherungsdauer für die Kunden zur Folge haben. Weiterhin ergeben sich im Gesundheitswesen Risiken aus der Veränderung der für die private Krankenversicherung maßgeblichen Rahmenbedingungen. Aus den genannten Bereichen ergibt sich das Risiko zukünftig ansteigender Versicherungsleistungen. Das Sterblichkeitsrisiko soll die Ungewissheit bei den Sterblichkeitsparametern aufgrund von Fehlschätzungen und/oder Veränderungen bei Höhe, Trend und Volatilität der Sterblichkeitsraten widerspiegeln und das Risiko erfassen, dass mehr Versicherungsnehmer als erwartet während der Laufzeit des Vertrages versterben. Dies führt langfristig durch einen reduzierten Bestand des Landeskrankenhilfe V.V.a.G zu geschmälerten Erträgen. Diesen Risiken wird seitens des Unternehmens durch verschiedene Maßnahmen Rechnung getragen. Es finden eine eingehende Prüfung und vorsichtige Zeichnungspolitik der Versicherungsanträge statt. Zur weiteren Risikominimierung werden ausreichend versicherungstechnische Rückstellungen gebildet. Es erfolgt ferner eine laufende Überwachung der Ausgaben für Erstattungsleistungen und eine regelmäßige Gegenüberstellung von tatsächlich erbrachten und kalkulatorisch berücksichtigten Erstattungsleistungen. Ebenso werden die verwendeten Sterbewahrscheinlichkeiten regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft. An diese Überprüfung der verwendeten Rechnungsgrundlagen schließt sich erforderlichenfalls das gesetzlich festgelegte Verfahren zur Anpassung von Beiträgen an. Eine solide und gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Verwendung ausreichender Sicherheiten vorgenommene Kalkulation der Tarife, eine nachhaltige Überschussverwendungspolitik sowie eine kostengünstige Betriebsführung stellen sicher, dass zufallsbedingt höheren Leistungsaufwendungen und den Auswirkungen durch das Sterblichkeitsrisiko begegnet werden kann und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig gewährleistet bleibt. In der privaten Krankenversicherung wird die Deckungsrückstellung nach einzelvertraglichen Daten für das Kollektiv berechnet. Nach den Bestimmungen der KVAV (Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung) werden die verwendeten Rechnungsgrundlagen regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft und, falls erforderlich, angepasst sowie mit ausreichenden Sicherheiten versehen. Die hierfür verwendeten Prüfverfahren sind in der KVAV selbst sowie in Hinweisen und Richtlinien der Deutschen Aktuar Vereinigung e.V. niedergelegt. Sie gewährleisten, dass die dauerhafte Erfüllbarkeit der in den Versicherungsverträgen zugesagten Leistungen fortlaufend überwacht und sichergestellt wird. Auf diese Weise werden die künftigen Zahlungsströme aus Prämien, Kapitalerträgen und Leistungsverpflichtungen sorgfältig aufeinander abgestimmt. Das versicherungstechnische Konzentrationsrisiko ist gering. Es werden keine Spezial- oder Nischenprodukte angeboten. Damit wird eine ausgewogene Mischung an Risiken im Bestand gewahrt. Mit dem aus ganz Deutschland bestehenden Geschäftsgebiet werden zudem lokale Konzentrationen von Versicherungsnehmern weitgehend vermieden. Liquiditäts- und Ausfallrisiken Das Risiko des Ausfalls von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft besteht darin, dass Rückversicherer, Versicherungsnehmer oder Versicherungsvermittler ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nicht erfüllen. Zur Steuerung der Liquiditäts- und Ausfallrisiken werden sämtliche Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung analysiert und laufend überwacht. Zur Risikovorsorge werden angemessene Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern vorgenommen. Die ausstehenden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft - ohne die noch nicht fälligen Ansprüche - betragen am Bilanzstichtag 12.800 TEUR (Vorjahr: 11.000 TEUR). Davon entfallen 10.700 TEUR auf Forderungen, deren Fälligkeitszeitpunkt am Bilanzstichtag mehr als 90 Tage zurückliegt. Zur Risikovorsorge sind bereits pauschale Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern vorgenommen worden, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Die durchschnittliche Ausfallquote wird aus dem Verhältnis der Wertberichtigungen zu den gebuchten Bruttobeiträgen ermittelt und beträgt für die vergangenen drei Jahre 0,1 % (Vorjahr: 0,1 %). Aufgrund des Geschäftsmodells und einer sorgfältigen Liquiditätsplanung war die Liquidität jederzeit sichergestellt. Risiken aus Kapitalanlagen Die sorgfältige Auswahl der einzelnen Kapitalanlagen erfolgt im Rahmen der bestehenden Anlagerichtlinien. Dabei sind die Risiken aus der Zins- und Kursentwicklung an den Finanzmärkten von besonderer Bedeutung. Diese werden durch eine breite Mischung nach Anlagearten und eine ausgewogene Streuung nach Schuldnern mit hoher Bonität vermindert. Sofern in Einzelfällen Risiken (z. B. Bonität, Konzentration, Fungibilität) zugunsten einer höheren Rentabilität vermehrt eingegangen werden, wird auf die Einrichtung von begleitenden Maßnahmen zur verstärkten Risikoüberwachung geachtet. Diese können neben der regelmäßigen Auswertung von Finanzberichten auch die Überprüfung der Werthaltigkeit von zur Verfügung stehenden Sicherheiten sein. Bei den vom Unternehmen aufgelegten Spezialfonds handelt es sich um Aktien- und Rentenfonds. Für jeden Spezialfonds besteht ein Anlageausschuss, der die Anlagerichtlinien für das jeweilige Fondsmanagement formuliert und deren Einhaltung fortlaufend überwacht. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist dem Fondsmanagement zu Absicherungszwecken, zur Erwerbsvorbereitung oder im Rahmen spezieller technischer bzw. quantitativer Anlagekonzepte zulässig. Die Entwicklung an den Finanzmärkten und die Auswirkungen auf die Wertentwicklung unserer Vermögensanlagen werden laufend unter dem Gesichtspunkt der Risikotragfähigkeit des Unternehmens überprüft. Der Krieg in der Ukraine hatte auf die Entwicklung der Kapitalmärkte 2023 weniger Einfluss als im Jahr zuvor. Eines der beherrschenden Themen an den Kapitalmärkten war dagegen die Bekämpfung der Inflation. Die amerikanische und die europäische Notenbank erhöhten daher den jeweiligen Leitzins kräftig und bis in den Sommer bzw. Herbst 2023 hinein. Infolgedessen konnten die Inflationsraten auf beiden Seiten des Kontinents wieder zurückgeführt werden. Es wird in regelmäßigen Abständen die Entwicklung der Bonität der Schuldner überwacht. Insgesamt bestehen die Buchwerte der zinsabhängigen Kapitalanlagen zu mehr als 85 % aus einlagengesicherten Titeln, aus öffentlichen Anleihen oder aus Titeln, die ein Investment-Grade-Rating von BBB oder besser besitzen.
Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wurde bei den zinssensitiven Rentenpapieren der Direktanlage ein Zinsanstieg um 1 %-Punkt bzw. ein Zinsrückgang um 1 %-Punkt analysiert. Es ergibt sich dabei ein Marktwertrückgang von 219.000 TEUR bzw. ein Marktwertanstieg von 240.000 TEUR. Der Immobilienmarkt hatte im Geschäftsjahr 2023 mit vielen verschiedenen Faktoren und Herausforderungen zu kämpfen. Bei der Betrachtung des Immobilienmarktes in der Gesamtheit sowie der einzelnen Teilmärkte (Assetklassen) sollte generell ein Zusammenhang zu der aktuellen Situation der Weltwirtschaft hergestellt werden. Diese sah sich einer Reihe zusätzlicher negativer Einflussfaktoren ausgesetzt, welche kumulativ zu Kosteninflation, signifikanten Zinsänderungen und einem verändertem Verbrauchervertrauen beigetragen und zu einem deutlich volatileren Immobilientransaktionsmarkt geführt haben. Probleme im Banken- und Finanzdienstleistungssektor haben die ohnehin schon instabile Situation weiter verschärft. Damit unterlag der Immobilienmarkt einem sehr schwierigen Marktumfeld und in einigen Teilmärkten kam es zu harten Marktwertkorrekturen, welche sich bei Abwertungen in den Immobilienbewertungen widerspiegeln. Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. hält ein gut diversifiziertes europäisches Immobilienportfolio über unterschiedliche Assetklassen hinweg. Soweit das Immobilienportfolio von Marktkorrekturen betroffen war, wurden diesem durch entsprechende Risikovorsorge mittels Abschreibungen Rechnung getragen. Bei zwei alternativen Investmentfonds, welche im Finanzierungssektor investieren, kann im Jahr 2024 weiterer Abschreibungsbedarf notwendig sein. Um diesen Abschreibungsbedarf abzuwenden, wurden innerhalb der Sondervermögen strukturelle Veränderungen vorgenommen. So wurde in beiden Fonds im ersten Quartal 2024 u.a. der Austausch der AIFMs vollzogen. Das maximale Abschreibungspotential dieser beiden Fondsinvestments beträgt weniger als 0,25 % des Kapitalanlagenbestands des Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Für die Zukunft bietet das Immobilienportfolio weiterhin Potenziale für eine positive Wertentwicklung. Darüber hinaus kann hervorgehoben werden, dass die LKH im Immobilienportfolio keine Abschreibungen aufgrund von Insolvenzen, u.a. der SIGNA Gruppe notwendig waren. Operationelle Risiken inkl. Rechtsrisiko Operationelle Risiken treten im Zusammenhang mit den betrieblichen Abläufen auf. Von Bedeutung sind vor allem technische, rechtliche und personenbezogene Risiken, die sich aus der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen, der Rechtsprechung und Verwaltungsanordnungen ergeben. Sie werden fortlaufend überwacht und in Hinblick auf eventuelle bilanzielle und außerbilanzielle Konsequenzen überprüft. Verbunden mit dem Wachstumskurs besteht ein Mehrbedarf an personellen Ressourcen. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels stellt dies auch die LKH vor Herausforderungen. Sollten die eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichend sein, kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht alle Wachstumsziele in der erwarteten Zeit erreicht werden können. Zudem bestehen bei dem strategischen Projekten das Risiko, dass die Kosten steigen könnten oder es zu Verzögerungen in der Umsetzung kommt, was entsprechende Auswirkungen auf die Amortisation der Investitionen haben könnte. Weiterhin wurde mit der Frankfurter Lebensversicherung AG ein Transitional Service Agreement vereinbart, welches die Bestandsübertragung der Landeslebenshilfe V.V.a.G. operativ gewährleisten soll und für die ersten sechs Monate 2023 kostenfrei durch den Landeskrankenhilfe V.V.a.G. erbracht wird. Hier besteht das Risiko, dass für einen längeren Zeitraum, wenn auch vergütet, die Dienstleistung erbracht werden muss und damit entsprechende Ressourcen belegt sind. Für die in den Prozessen des Geschäftsbetriebes existierenden operationellen Risiken wird das interne Kontrollsystem stetig weiterentwickelt, um eine nachvollziehbare, effiziente und wirksame Risikosteuerung weiter zu verbessern. Zur Begegnung von Risiken im Zusammenhang mit unerwartet eintretenden Notfällen oder Krisen betreibt die LKH ein Business Continuity Management (BCM), um zeitkritische Geschäftsprozesse ordnungsgemäß fortführen zu können. Wesentliche Risiken im Bereich der Informationstechnologie (IT) sind die mangelnde Verfügbarkeit von Daten und Systemen (z.B. durch Angriffe mit Ransomware) sowie der Verlust von Daten. Zur Risikobegrenzung werden auf Grundlage der in den Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) festgelegten Kriterien fortlaufend Maßnahmen entwickelt und ergriffen, mit denen eine größtmögliche Verfügbarkeit der eingesetzten Hard- und Softwaresysteme sowie Sicherheit und Schutz der Daten erreicht werden kann. Wesentlich ist derzeit auch der Digital Operational Resilience Act (DORA) der Europäischen Kommission. Hierfür wurden im Jahr 2023 umfangreiche Analysen und Maßnahmen eingeleitet, um DORA bis zu dessen Wirksamwerden im Januar 2025 mit entsprechenden Lösungen umzusetzen. Dem Rechtsrisiko begegnet das Unternehmen durch aktive Mitarbeit in Verbänden und Gremien, durch Teilnahme an der politischen Diskussion sowie durch permanente Beobachtung und rechtzeitige Umsetzung und frühzeitige Folgenabschätzung von geplanten Änderungen. Zusätzlich erfolgt in den entsprechenden Organisationseinheiten, insbesondere in rechtlichen, aktuariellen und bilanziellen Fragen, eine konsequente und fortlaufende Überwachung sowie Prüfung der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Den quantitativen Anforderungen durch Solvency II wird durch eine solide Finanzausstattung Rechnung getragen. Das bereits während der Corona Pandemie eingeführte Konzept zum "Mobilen Arbeiten" wurde fortgesetzt. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Die Ausstattung mit Eigenmitteln entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die auf die verdienten Bruttobeiträge bezogene Eigenkapitalquote beläuft sich auf 47,1 %. Die Solvenzkapitalanforderungen unter Solvency II werden erfüllt. Die Auswirkungen durch die schwankende Inflation, den Krieg in der Ukraine und den Nahostkonflikt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landeskrankenhilfe V.V.a.G. werden kontinuierlich überwacht und erforderlichenfalls. werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Vor dem Hintergrund der sehr guten Eigenkapitalquote von 47,1 % der LKH und den Ergebnissen aus den Stresstest- und Szenarioanalysen lässt sich folgendes ableiten: Dem Grundsatz der Unternehmensfortführung wird weiterhin entsprochen und es bestehen keine bedeutsamen Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zu ebenjener Unternehmensfortführung. Im Ergebnis sind aus Sicht des Unternehmens gegenwärtig keine konkreten Entwicklungen zu erkennen, die den Fortbestand des Landeskrankenhilfe V.V.a.G. sowie die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge ernsthaft gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen könnten. Die Risikosituation wird als kontrolliert und vom Unternehmen tragbar angesehen. Chancenbericht Die private Krankenversicherung (PKV) leistet ihren Versicherten Schutz bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit und steht zu ihrer gesellschaftspolitischen Mitverantwortung. Schon seit Jahren trägt die PKV weitaus mehr zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei, als es ihrem Versichertenanteil entspricht. Das gemeinsame Versorgungssystem aus Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken kommt privat und gesetzlich Versicherten zugute. Für Privatversicherte werden allerdings unter anderem die Behandlungskosten ohne Budgetgrenzen erstattet, deshalb werden medizinische Leistungen höher vergütet.. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigen die vorläufigen Finanzergebnisse für 2023 einen Fehlbetrag von rund 1,9 Milliarden Euro. Dieses hängt maßgeblich mit der Verpflichtung aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zusammen, im Jahr 2023 insgesamt 2,5 Mrd. Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds abzuführen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Dezember 8,4 Mrd. Euro bzw. rund 0,3 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Eineinhalbfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben. Der Gesundheitsfonds verzeichnete im Jahr 2023 ein zu erwartendes Defizit in Höhe von 3,3 Mrd. Euro. Außerdem hat sich die Ausgabendynamik in der GKV gegenüber dem Vorjahr maßgeblich beschleunigt (+4,2 %). Maßgeblich beeinflusst wurde diese dynamischere Entwicklung durch die Aufwendungen für Krankenhausbehandlungen, die um rund 6,1 Mrd. Euro (+7,0 %) im Vergleich zum Vorjahr wuchsen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 beträgt 1,7%. Dies entspricht einem Anstieg von 0,1 Prozentpunkten gegenüber 2023. Hieraus ergeben sich Chancen im Preiswettbewerb mit der GKV. Allerdings schränkt die Versicherungspflichtgrenze die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer zunehmend ein, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen. Schon in den letzten zehn Jahren wurde diese Grenze um etwa 28 % erhöht. Die starke Anhebung um 4,1 % 2024 zwingt nun noch mehr Menschen zum Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse - zum Nachteil des Wettbewerbs zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Anders als in der GKV werden die steigenden Kosten in der PKV nicht auf jüngere Generationen übertragen. Ein Beispiel dafür ist die Demografie-Vorsorge, die in der PKV für die Versicherten deutlich ausgebaut wurde: In 2022 stiegen die Alterungsrückstellungen um 4,6 % auf 328,6 Mrd. Euro. Damit sind die Privatversicherer gut auf die medizinische Versorgung der Älteren vorbereitet. Auf die Alterungsrückstellungen hat die Zinsentwicklung einen besonderen Einfluss. Nach einem jahrelang niedrigen Zinsniveau hatte der EZB-Rat ab 2022 die Leitzinsen im Euroraum zehn Mal in Folge angehoben. Inzwischen ist die EZB mit der Frage konfrontiert, wann sie Leitzinssenkungen vornimmt. Sinkt die Inflationsrate gegen zwei Prozent, ist dieser Schritt wahrscheinlich, um Preisstabilität zu erreichen. Die LKH nutzt die sich daraus ergebenden Chancen, um die Zinserträge weiter zu optimieren. Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. bietet einen privaten Versicherungsschutz auf einem Niveau, das der Kunde bedarfsgerecht und individuell wählen kann. Zudem ist eine lebenslange Gültigkeit der vertraglichen Leistungen nach den Regeln des Versicherungsrechts garantiert. In der Krankenzusatzversicherung hat das Unternehmen in 2023 neue Tarifserien für gesetzlich Versicherte eingeführt, die ihre Gesundheitsversorgung für einzelne Leistungen aufstocken möchten. So wurde die neue Zahnzusatzversicherung LKH-Zahn Upgrade des Landeskrankenhilfe V.V.a.G. schon kurz nach der Markteinführung von Stiftung Warentest und von Morgen & Morgen ausgezeichnet. Außerdem ist der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. im Oktober 2023 mit der Tarifserie LKH-TeamUpgrade ins bKV-Geschäft eingetreten. Das Unternehmen widmet sich darüber hinaus intensiv den Herausforderungen und Chancen der Zukunft. Mit "Fokus Gesundsein" werden strategische Maßnahmen für eine langfristige Neuausrichtung des Landeskrankenhilfe V.V.a.G. ergriffen. Das Programm startete in 2021 und beinhaltet einen grundlegenden Wandel des Unternehmens, mit dem das Kerngeschäft optimiert und neue Konzepte entwickelt werden. Das Programm "Transformation Lifestream" unterstützt diesen Wandel und die digitale Transformation der Landeskrankenhilfe seit September 2022. Das Transformationsprogramm hat das Ziel, die Anwendungssysteme des Unternehmens zu modernisieren standardisieren und somit durch digitale innovative Lösungen für Kunden und Vertriebspartner einen besonderen Nutzen zu schaffen. Mit beiden Programmen reagiert das Unternehmen auf veränderte Kunden- und Marktbedürfnisse, die sowohl in der Versicherungsbranche als auch im Gesundheitswesen entstehen. Dabei will sich der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. als aktiver Partner in der zunehmenden Digitalisierung des Marktes positionieren. Die Veränderungen werden in aufeinander abgestimmten Teilprojekten vorangetrieben, die über mehrere Geschäftsjahre hinweg eine signifikante Investition in die Zukunft darstellen und damit auch die Geschäftsergebnisse in den Folgejahren belasten werden. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Eigenkapitalquote des Unternehmens ist der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. in der Lage, die Finanzierung der Maßnahmen mit Mitteln aus dem Eigenkapital abzudecken. Allgemeine Angaben Mehrere PKV-Unternehmen haben einen Überschadenausgleich vereinbart, der vom PKV- Verband organisiert wird. Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. nimmt daran teil. Gegenstand des Vertrages ist die Verteilung von hohen Schäden, welche durch Begrenzung des Wagniszuschlags für Beihilfeberechtigte im Rahmen der Beihilfeöffnungsaktion entstehen. Mitgliedschaften Der Verein ist Mitglied des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., Köln, des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V., München, der Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit e.V., Hannover, des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., München, der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V., Köln und des Verbandes des Niedersächsischen Landvolkes e.V. Zusammenarbeit Die enge Zusammenarbeit mit dem Landeslebenshilfe V.V.a.G. hat im Berichtsjahr weiterhin bestanden. Grundlage hierfür war der Outsourcingvertrag zwischen den Unternehmen in der Fassung vom 01.11.2023. Weiterhin wurde mit der Frankfurter Lebensversicherung AG ein Transitional Service Agreement vereinbart, welches die Bestandsübertragung der Landeslebenshilfe V.V.a.G. operativ gewährleisten soll und für die ersten sechs Monate 2023 kostenfrei durch den Landeskrankenhilfe V.V.a.G. erbracht wird. Dank Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. dankt den Mitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen sowie der Mitgliedervertretung und dem Aufsichtsrat für die konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank des Unternehmens gilt ferner den Vertriebspartnern sowie allen Mitarbeitenden, die durch ihren vorbildlichen Arbeitseinsatz dazu beigetragen haben, die Vielzahl der Aufgaben zu erfüllen. Ausblick Alle Prognosen sind weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt: Der weitere Verlauf des Krieges in der Ukraine und des Nahostkonfliktes sind nicht vorhersehbar. Im Jahr 2023 spielte die Corona-Pandemie für die Konjunktur als auch die Kapitalmärkte so gut wie keine Rolle mehr. Auch der Einfluss des Ukraine-Kriegs nahm etwas ab. Die Inflationsraten, die zu Beginn des Jahres noch auf sehr hohem Niveau waren, gingen im Laufe des Jahres immer weiter zurück. Dieser Trend setzte sich in den ersten Monaten des Jahres 2024 fort. Eine Entspannung war ebenfalls bei Strom- und Gaspreisen zu sehen, wodurch private Haushalte wieder etwas entlastet wurden. Allerdings flammte mit den Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Iran ein neuer Konfliktherd auf, dessen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft noch nicht absehbar sind. Für das Jahr 2024 rechnen die meisten Volkswirte für den Euroraum mit einem nur geringen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts. Die USA scheinen den zuvor gesehenen Zinserhöhungszyklus der Notenbanken deutlich besser verkraftet zu haben, dort deutet sich für das Jahr 2024 ein stärkeres Wachstum als im Euroraum an. Aufgrund dessen dürften jedoch die noch vor einigen Monaten für 2024 erwarteten Zinssenkungen der Notenbanken zeitlich nach hinten rücken. Dies könnte - zusammen mit den in den USA anstehenden Wahlen - im späteren Verlauf des Jahres noch ein Belastungsfaktor für die Aktienmärkte werden, zumal diese bereits in 2023 eine sehr gute Wertentwicklung aufzuweisen hatten. Für den Landeskrankenhilfe V.V.a.G. werden für 2024 leicht höhere Beitragseinnahmen erwartet. Als Konsequenz aus der medizinischen Inflation und höheren Kosten im Gesundheitswesen werden die Leistungen für Versicherungsfälle erfahrungsgemäß leicht steigen. Die Entwicklung des Versichertenbestandes der LKH wird leicht rückläufig erwartet. Aufgrund der Investition in die Entwicklung und dem anhaltenden Veränderungsprozess des Unternehmens wird mit weiter erheblich steigenden Kosten im Jahr 2024 geplant. Das Kapitalanlagevolumen wird wahrscheinlich entsprechend den Vorjahren geringfügig wachsen. Die Verzinsung der Kapitalanlagen wird ebenfalls geringfügig höher erwartet. Im Geschäftsjahr 2024 rechnet die LKH voraussichtlich mit einem Kapitalanlagenergebnis von ca. 174 Mio. EUR und mit einem Jahresüberschuss von ca. 106 Mio. EUR. JAHRESBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Aktiva
Passiva
Gemäß § 128 Abs. 5 VAG bestätige ich, dass das in der Bilanz zum 31.12.23 eingestellte Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist.
Lüneburg, den 30. April 2024 Der Treuhänder Ehlers Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter der Position E. II. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) unter Beachtung von § 156 Abs. 2 Nr.1 VAG berechnet worden ist.
Lüneburg, den 30. April 2024 Hohl, Verantwortlicher Aktuar GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023
ANHANGErläuterungen zur Jahresbilanz AKTIVA Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften des VAG, des HGB/AktG sowie der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Zu B. Immaterielle Vermögensgegenstände Der Posten enthält ausschließlich gegen Entgelt erworbene Individual- und Standardsoftware. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten nach Abzug der linearen Abschreibungen zum Abschreibungsbeginn bewertet. Die Nutzungsdauer wird zwischen drei bis sieben Jahren angenommen. Die Abschreibung richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen (GoB). Zu C. Kapitalanlagen Grundstücke und Gebäude werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB und - soweit abnutzbar - vermindert um die planmäßigen Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 50 Jahren angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear. Der Bilanzwert der vom Unternehmen im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit genutzten Grundstücke und Bauten beträgt 3.088.580,11 EUR. Es bestehen Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:
Die Beteiligungen sind mit den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bzw. erhöht um Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB, bewertet. Die in den Bilanzpositionen C. III. 1. und 2. enthaltenen Kapitalanlagen wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bzw. erhöht um Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB, bewertet. Wurden bei den betreffenden Vermögensgegenständen in den Vorjahren Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen und stellte sich heraus, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so wurde der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben. Insgesamt beträgt der Buchwert der unter C.III 1. ausgewiesenen und dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen 4.781,9 Mio. EUR, der zugehörige Zeitwert 4.650,7 Mio. EUR. Die stillen Lasten beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 185,2 Mio. EUR. Die stillen Reserven betrugen zum Jahresende 53,9 Mio. EUR. Bei Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere waren aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung Abschreibungen in Höhe von 37,6 Mio. EUR notwendig. Der gemäß § 285 Nr. 18 HGB hier anzugebende Buchwert beträgt 150,7 Mio. EUR. Der entsprechende Zeitwert bei dieser Beteiligung beläuft sich auf 139,9 Mio. EUR. Angaben zum Investmentvermögen
Bei den Anleihen und Aktienfonds bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Bei den Inhaberschuldverschreibungen (C. III. 2.) wurden Abschreibungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR vorgenommen. Bei den Inhaberschuldverschreibungen beträgt der gemäß § 285 Nr. 18 HGB anzugebende Buchwert 9,4 Mio. EUR. Der entsprechende Zeitwert beläuft sich auf 9,3 Mio. EUR. Die stillen Lasten beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 5,3 Mio. EUR. Die stillen Reserven beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 9,2 Mio. EUR. Die betreffenden Papiere verbleiben planmäßig bis zu ihrer Fälligkeit im Bestand. Bei keinem Papier wird ein Forderungsausfall erwartet. Somit ist die Wertminderung als nicht dauerhaft zu betrachten. Die Bewertung der Bilanzposition C. III. 3. erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich zwischenzeitlich erfolgter Tilgungen und unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips. Namensschuldverschreibungen werden gemäß § 341c HGB mit dem Nennbetrag bewertet. Die sich bei der Auszahlung von Namensschuldverschreibung ergebenden Disagio- bzw. Agiobeträge wurden gemäß § 341c Abs. 2 HGB passiv bzw. aktiv abgegrenzt und planmäßig linear aufgelöst. Die stillen Lasten beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 243,3 Mio. EUR, die stillen Reserven betrugen 19,5 Mio. EUR. Die vorübergehenden stillen Lasten entstanden durch den Anstieg der Realverzinsung über die Nominalverzinsung. Die betreffenden Papiere verbleiben planmäßig bis zu ihrer Fälligkeit im Bestand. Bei keinem Papier wird ein Forderungsausfall erwartet. Somit ist die Wertminderung als nicht dauerhaft zu betrachten. Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich zwischenzeitlich erfolgter Tilgungen bewertet und unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert. Zum Ende des Geschäftsjahres beliefen sich die stillen Lasten auf 50,6 Mio. EUR. Die vorübergehenden stillen Lasten entstanden durch den Anstieg der Marktverzinsung über die Nominalverzinsung. Die betreffenden Papiere verbleiben planmäßig bis zu ihrer Fälligkeit im Bestand. Bei keinem Papier wird ein Forderungsausfall erwartet. Somit ist die Wertminderung als nicht dauerhaft zu betrachten. Sofern bei Schuldscheinforderungen und Darlehen der Zeitwert niedriger als der Buchwert ist, wurde überprüft, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung der betreffenden Vermögensgegenstände vorliegt. Die Vermutung besteht insbesondere dann, wenn sich ein Ausfallrisiko hinreichend konkretisiert oder die Werthaltigkeit des Buchwertes nicht hinreichend substantiiert dargelegt werden kann. Außerplanmäßige Abschreibungen, aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung, wurden in Höhe von 0,4 Mio. EUR vorgenommen. Für Grundstücke und Bauten erfolgte die Ermittlung der Zeitwerte zum Bilanzstichtag 31.12.2023 nach dem Ertragswertverfahren auf der Basis der Verhältnisse für 2023. Für die Beteiligung erfolgte die Zeitwertermittlung mit dem anteiligen Wert aus der Summe der Fair-Values der in der Beteiligung enthaltenen Gesellschaften. Für die illiquiden Sondervermögen und Investment- KGs wurde als Zeitwerte der aktuelle von der jeweiligen KVG ermittelte Fair-Value angesetzt. Für Fonds, bei denen der aktuelle Fair-Value alter als sechs Monate war, wurden weitere Informationen von den AIFM herangezogen und anhand dieser eine alternative Bestimmung des Zeitwerts durchgeführt. Die Ermittlung der Zeitwerte zum Bilanzstichtag 31.12.2023 der übrigen zum Anschaffungswert ausgewiesenen Kapitalanlagen erfolgte gemäß § 56 Abs. 1 RechVersV mit den letzten zum Stichtag verfügbaren Börsenkursen (betrifft die Bilanzpositionen C. III. 1. und 2.). Der Zeitwert nicht börsennotierter Zinsanlagen wurde anhand der zum Stichtag letzten verfügbaren EURO SWAP Kurve unter Berücksichtigung von laufzeit- und risikoadäquaten credit spreads ermittelt (betrifft die Bilanzpositionen C.II. 4, C. III. 3, C. III. 4a und C. III. 4b). Die Angabe der Zeitwerte der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV erfolgt in der nachfolgenden Darstellung "Entwicklung der Aktivposten B., C. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023". Die Gesamtsumme der fortgeführten Anschaffungskosten der Kapitalanlagen (inklusive Agien und Disagien) beträgt 8.747.434.078,15 EUR, die Summe der Zeitwerte 8.377.125.870,12 EUR. Hieraus ergeben sich saldierte Bewertungsreserven in Höhe von -370.308.208,03 EUR. Zu E. I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern wurden für zu erwartende Ausfälle aufgrund von Erfahrungswerten um eine angemessene Wertberichtigung gekürzt. Zu E. IV. Sonstige Forderungen
Die Bewertung der sonstigen Forderungen erfolgte zum Nominalbetrag. Zu F. I. Sachanlagen und Vorräte Die Sachanlagen und Vorräte bewerteten wir mit den Anschaffungskosten, bei den Sachanlagen vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Für Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro liegen, wurde ein Sammelposten gebildet, der in Übereinstimmung mit dem Steuerrecht im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden fünf Geschäftsjahren linear abgeschrieben wird. Zu F. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand wurden mit dem Nominalwert in Ansatz gebracht. Zu G. I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten Abgegrenzte Zinsen und Mieten sowie die sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Zu G. II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
Zu H. Aktive latente Steuern Die latenten Steuern entstehen für das Jahr 2023 im Wesentlichen durch die abweichende Bewertung der Pensionsrückstellungen und die steuerlichen Verlustvorträge. Der maßgebliche Steuersatz beträgt 31,0 %. Auf die Bildung eines Steuerabgrenzungspostens gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde verzichtet. Entwicklung der Aktivposten B., C. I. bis III. im Geschäftsjahr 2023
Erläuterungen zur Jahresbilanz PASSIVA Zu A. III. Gewinnrücklagen
Zu E. II. Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung ist die Summe der grundsätzlich einzelvertraglich nach der prospektiven Methode berechneten Alterungsrückstellungen, wie in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. Dabei wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sowie die versicherungsmathematischen Methoden nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 VAG beachtet. Die Deckungsrückstellung enthält die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommenen Einmalbeiträge sowie Zuschreibungen und Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag, die dem Aufbau einer Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter dienen, ferner den Anteil an der Deckungsrückstellung in der Pflegepflichtversicherung für die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse und für die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (GPV). Zu E. III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle umfasst die noch nicht gezahlten Aufwendungen für die bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfälle insoweit, als die Inanspruchnahme des Arztes, Krankenhauses o. ä. vor dem Bilanzstichtag liegt oder Tagegeld für Tage vor dem Bilanzstichtag gewährt wird. Diese Rückstellung wurde bezüglich der Krankenversicherung anhand eines statistischen Näherungsverfahrens ermittelt, bei dem von den Zahlungen für Versicherungsfälle des Berichtsjahres ausgegangen wurde, die im ersten Monat des nach dem Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahres erfolgten. Dieser Ausgangsbetrag wurde um einen Betrag erhöht, der sich aus den Erfahrungswerten der Zahlungen der letzten drei Geschäftsjahre für Versicherungsfälle der jeweiligen Vorjahre ergibt. Auswirkungen außergewöhnlicher Umstände wurden gesondert abgeschätzt. Die Schadenrückstellung wurde um Ansprüche aus Arzneimittelrabatten gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz gemindert. Das Ergebnis 2023 aus der Abwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrug 25.955 TEUR. Dies resultierte daraus, dass die Versicherungsfälle für Vorjahre sich geringer entwickelten als erwartet. Auch für die Pflegepflichtversicherung wurde die Schadenrückstellung aufgrund von Erfahrungswerten gebildet. Ebenfalls in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten sind Übertragungswerte, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind und nach dem Bilanzstichtag ausgezahlt wurden. Zu E. IV. Rückstellung für Beitragsrückerstattung Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
Von der nicht poolrelevanten Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entfallen auf bereits gebundene Beträge 300,1 Mio. EUR. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde für die geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarife A10 - A50, A22, A100, A101, A103, A105, A120, A121, BA50, BA50S, BA40S, BA30, Z10 - Z50, Z60 - Z90 eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit beschlossen. Die Beitragsrückerstattung wird unter Berücksichtigung des Fälligkeitstermins der jeweiligen Beitragsrate und der Zahlungsweise durch Gutschrift auf dem Beitragskonto gewährt. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist abhängig von der BR-Stufe, welche die versicherte Person im zu berücksichtigenden Jahr erreicht hat, dem zur BR-Stufe gehörenden Prozentsatz sowie der jeweiligen zu zahlenden Beitragsraten. In den Tarifen BA50, BA50S, BA40S und BA30 werden die Beitragsraten zu 70 % bei der Berechnung berücksichtigt.
Beitragsrückerstattung in 2024 Bei Leistungsfreiheit und Erfüllung der Voraussetzungen für 2023: BR-Stufe 2023 + 1 Für das Geschäftsjahr 2024 wurde für schadenfrei gebliebene Versicherte jeweils folgende, nach der Dauer der Schadenfreiheit gestaffelte, erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in den geschlechtsabhängig kalkulierten Tarifen für ambulante Heilbehandlung 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, 150 - 180, 182, BA1 - BA9, PSKV, A(G), A(Z), II, III, in den Tarifen der Tarifgruppen T, A, P und G sowie für die Tarife E70 - E90 und E70W - E91W beschlossen. Die Beitragsrückerstattung bezieht sich jeweils auf die für das Vorjahr gezahlten Beiträge, wobei die Beiträge in den Tarifgruppen T, A, P und G und in den Ausbildungstarifen zu 70 % eingehen.
Für das Geschäftsjahr 2024 wurde eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten in Höhe von 5 % der tariflichen Beiträge der substitutiven Krankheitskostenversicherung beschlossen. LKH Benefit mit Auszahlung in 2025: Für das Geschäftsjahr 2025 wurde eine Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit und Erfüllung der Voraussetzungen für 2024 wie folgt beschlossen (LKH-Benefit): Die Beitragsrückerstattung wird für die im Jahr 2024 versicherten Tarife
Die Beitragsrückerstattung wird spätestens Ende Oktober 2025 an die Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist abhängig von der Anzahl der aufeinanderfolgenden Versicherungsjahre mit Schadenfreiheit in den im jeweiligen Jahr anspruchsberechtigten Tarifen. Die Beitragsrückerstattung wird für jede versicherte Person getrennt ermittelt. Regelungen für anspruchsberechtige Tarife nach a.): Das Jahr 2024 gilt als schadenfrei, wenn die Höhe der Versicherungsleistungen für das Jahr nicht die Höhe der Beitragsrückerstattung für das Jahr übersteigt. Für das Jahr 2024 berücksichtigte Versicherungsleistungen werden soweit möglich aus der Beitragsrückerstattung finanziert und insoweit mit dieser verrechnet. Die Anzahl der schadenfreien Jahre für 2024 ergibt sich aus der Fortschreibung der BR-Stufe des Vorjahres: Bei Schadenfreiheit für 2024 und Erfüllung der Voraussetzungen für 2024: Anzahl schadenfreie Jahre 2024 = BR-Stufe 2024 + 1 (höchstens 3) Besteht keine Schadenfreiheit im Jahr 2024 erfolgt keine Beitragsrückerstattung für das Jahr 2024 im Jahr 2025; die Anzahl der schadenfreien Jahre wird auf 0 zurückgesetzt. Die Beitragsrückerstattung wird als Anteil des Beitrags gewährt, der für das Jahr 2024 für die versicherten, anspruchsberechtigten Tarife zu zahlen war. Dabei wird der gesetzliche Zuschlag gemäß § 149 VAG nicht berücksichtigt. Diese Anteile des Beitrags ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Für Versicherte, die sich erstmals in 2024 mit einer aktiven Krankheitskostenvollversicherung bei dem Landeskrankenhilfe V.V.a.G. versichern, werden drei schadenfreie Jahre festgelegt, sofern für 2024 Schadenfreiheit und die Erfüllung der Voraussetzungen festgestellt wird. Damit erhalten diese eine Jahres- Rückerstattung in Höhe von 4/12. In den Tarifen BA30-BA50(S) werden abweichend 6/12 der gezahlten Beiträge bei Leistungsfreiheit gewährt. Regelungen für anspruchsberechtige Tarife nach b.): Ein Jahr gilt als schadenfrei, wenn die Höhe der Versicherungsleistungen für das Jahr nicht die Höhe der Beitragsrückerstattung für das Jahr übersteigt. Dabei bleiben Leistungen für stationäre Behandlungen sowie die Gewährung von Ersatz-Krankenhaustagegeld unberücksichtigt. Für das Jahr 2024 berücksichtigte Versicherungsleistungen werden soweit möglich aus der Beitragsrückerstattung finanziert und insoweit mit dieser verrechnet. Die Beitragsrückerstattung wird als Anteil des Beitrags gewährt, der für das Jahr 2024 für die versicherten, anspruchsberechtigten Tarife zu zahlen war. Dabei wird der gesetzliche Zuschlag gemäß § 149 VAG nicht berücksichtigt. Diese Anteile des Beitrags ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle, wobei die Beiträge in den Tarifgruppen T, A, P und G sowie in den Ausbildungstarifen nur zu 70% in die Berechnung eingehen.
Zu E. VI. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Bei dem hier ausgewiesenen Betrag handelt es sich um eine Stornorückstellung und eine Rückstellung für Alttarife. Die Stornorückstellung trägt dem Risiko, dass Übertragungswerte höher sind als die entsprechenden Teile der bilanzierten Deckungsrückstellung, sowie dem Risiko eines überrechnungsmäßigen Stornos von bilanzierten negativen Deckungsrückstellungen, die durch Zillmerung entstanden sind, Rechnung. Sie wurde näherungsweise, im letzteren Fall ausgehend von den negativen Teilen der Alterungsrückstellung, ermittelt. Die Rückstellung für Alttarife trägt dem Risiko der Deckung von Mehraufwendungen in Alttarifen Rechnung. Insoweit wurde ein Betrag zur Deckung solcher Aufwendungen in Alttarifen zurückgestellt. Zu G. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Teilwertverfahren in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf Grundlage der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln ermittelt. Für Pensionszusagen in Form der betrieblichen Altersversorgung wurde eine Rentendynamik in Höhe von 2,2% p.a. berücksichtigt und als Pensionsalter die gesetzlichen Renteneintrittsalter angesetzt. Die Pensionszusagen sehen feste Rentenhöhen vor, so dass etwaige Lohn- und Gehaltssteigerungen nicht anzusetzen waren. Für Verpflichtungen aufgrund von Pensionszusagen infolge Gehaltsverzichts wurde das Pensionsalter 65 Jahre angesetzt. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Sätze 1 und 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 10-Jahresdurchschnittszinsatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Dieser Zinssatz beläuft sich auf 1,82% p.a. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7- Jahresdurchschnittszinssatz gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 157.649 EUR. Sofern die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen mit dem siebenjährigen Durchschnittszins zu einer höheren Verpflichtung führt als die Bewertung mit dem zehnjährigen Durchschnittszins, unterliegt der Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Zu G. II. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen maßgeblich Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, die auf Grundlage des ausgewiesenen Jahresüberschusses und der aktuellen Gesetzeslage ermittelt werden. In der Bilanz ist eine Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von 671.805,20 EUR ausgewiesen. Zu G. III. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen nicht versicherungstechnischen Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Zu I. V. Sonstige Verbindlichkeiten
Sämtliche sonstige Verbindlichkeiten wurden mit dem Nominalbetrag bewertet und weisen Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr auf. Zu K. Rechnungsabgrenzungsposten In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio für Namenschuldverschreibungen in Höhe von 56.958,45 EUR enthalten. Das Disagio wurde mit dem Nominalbetrag bewertet und weist eine Restlaufzeit von weniger als zehn Jahren auf. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aufgrund der Regelungen in den §§ 221 ff. VAG sind Krankenversicherer zur Mitgliedschaft an einem Sicherungsfonds verpflichtet. Dieser kann zusätzlich zur laufenden Beitragsverpflichtung Sonderbeiträge bis zur Höhe von 2 Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben. Daraus könnte sich für den Landeskrankenhilfe V.V.a.G. eine eventuelle künftige Zahlungsverpflichtung von 16.796.664,32 EUR ergeben. Im Rahmen zukünftiger Kapitalanlageinvestitionen bestehen zum Bilanzstichtag zukünftige Kapitaleinlageverpflichtungen in Höhe von ca. 130.136.154,00 EUR. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt somit 146.932.818,32 EUR. Zudem bestehen Verpflichtungen aus einem Transitional Service Agreement, welche in den ersten sechs Monaten kostenfrei erbracht werden müssen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zu II. 10 Sonstige Aufwendungen Die in den Sonstigen Aufwendungen enthaltene Zinszuführung zu den Pensionsrückstellungen belief sich auf 279.110,32 EUR (Vorjahr: 276.831,13 EUR).
Sonstige Angaben Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen 1.201.986,82 EUR. An frühere Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebene wurden Bezüge in Höhe von insgesamt 435.039,24 EUR gezahlt. Für die Tätigkeiten des Aufsichtsrates wurden 236.685,12 EUR aufgewendet. Laufende Pensionen unc Anwartschaften auf Pensionen bestehen für die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht. Es wurden für die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Vorstandsmitglieder oder deren Hinterbliebener 6.077.885,00 EUR zurückgestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind auf der Seite 37 und 38 aufgeführt. Diese Seiter sind Bestandteile des Anhangs. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 496,5 Mitarbeiter beschäftigt, die ausschließlich dem Innendienst zuzurechnen sind. In der Zahl der Innendienstmitarbeiter sind 7 Auszubildende sowie 136 Teilzeitkräfte enthalten. Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer gem. § 285 Nr. 17 HGB im Geschäftsjahr betrug 239.915,00 EUR. Zusätzlich wurden sonstige Leistungen in Höhe von 216.627,84 EUR für IT-Projekte erbracht. Die Abschlussprüfungsleistungen enthalten die Prüfung des Jahresabschlusses und der Solvabilitätsübersicht. Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (im Folgenden LKH) unterliegt dem Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes (im Folgenden MinStG), insgesamt den "Pillar 2-Regelungen" der OECD zur Anwendung der Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen. Der LKH hat seinen Sitz im Steuerhoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das MinStG wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung (In-Kraft-Treten) zum 28. Dezember 2023 beschlossen und ist für Wirtschaftsjahre die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Zum Berichtszeitpunkt kommen daher diese Regelungen nicht zur Anwendung und somit ist mit zusätzlichen Steuerbelastungen aus diesem Bereich nicht zu rechnen. Der LKH ist lediglich im Steuerhoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der kumulierte Unternehmenssteuersatz ca. 30 %. Der Mindeststeuersatz gemäß der Regelungen von Pillar 2 beträgt 15 %. Da der effektive Unternehmenssteuersatz der LKH in der Vergangenheit stets höher als der Mindeststeuersatz gewesen ist und der LKH in keinen anderen Steuerhoheitsgebieten gemäß den Regelungen von Pillar 2 tätig ist, ist auch in Zukunft nicht mi zusätzlichen Steuerbelastungen aus diesem Bereich zu rechnen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung lagen nach Schluss des Geschäftsjahres nicht vor.
Lüneburg, den 30. April 2024 Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Der Vorstand Dr. Brake Lenk Diercks Berkovitch Aufsichtsrat
Vorstand Dr. Matthias Brake, Vorsitzender, Nienburg Unternehmensentwicklung; Personalangelegenheiten, Betriebsrat; Unternehmensrecht; Compliance; Interne Revision; Mathematik; Controlling; Kapitalanlagencontrolling (Middle Office); Kapitalanlage (Front Office); Rechnungswesen, Steuerangelegenheiten und Backoffice Kapitalanlage; Unternehmenskommunikation (Presse und Öffentlichkeitsarbeit) Gisela Lenk, Hamburg Antragsbearbeitung, Vertragsverwaltung; Versicherungsleistungen; Datenschutz, Qualitäts- und Beschwerdemanagement; Recht (Versicherungsrecht) Hendrik Lowey, Lüneburg (bis 01.07.2023 Mitglied des Vorstands) Vertrieb, Marketing; Kundenservice; Zentrale Verwaltung Jan-Peter Diercks, Hasloh (ab 01.11.2023 Mitglied des Vorstands) Vertrieb, Marketing; Kundenservice; Zentrale Verwaltung Pavel Berkovitch, Hannover Informationstechnologie und Digitalisierung; Risikomanagement; Betriebsorganisation und Prozessmanagement; Produktmanagement An die Landeskrankenhilfe V.V.a.G., Lüneburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Landeskrankenhilfe V.V.a.G, Lüneburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Landeskrankenhilfe V.V.a.G für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Bewertung der Kapitalanlagen 1 Im Jahresabschluss des Vereins werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von T€ 8.747.434 (98,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. deren Zeitwert wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Grundstücken, nicht börsennotierten Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen und Darlehen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der ggf. erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzungen zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaft erstellten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Beteiligungen und Immobilien der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben des Vereins zu den Kapitalanlagen sind in dem Abschnitt "Erläuterungen zur Jahresbilanz" des Anhangs enthalten. 2 Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen 1 Im Jahresabschluss des Vereins werden unter den Bilanzposten "Deckungsrückstellung", "Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle" und "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 8.397.533 (94,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern des Vereins neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage des Vereins der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Berechnungen sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft des Vereins gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von dem Verein verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft des Vereins gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von dem Verein verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen des Vereins zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben hierbei unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse des Vereins zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Weiterhin haben wir die Zuführung zu sowie die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung überprüft. Darüber hinaus haben wir stichprobenartig Bestätigungen des Treuhänders für durchgeführte Beitragsanpassungen eingesehen und abgestimmt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben des Vereins zu den versicherungstechnischen Rückstellungen sind in dem Abschnitt "Erläuterungen zur Jahresbilanz" des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Mitgliedervertreterversammlung am 5. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. November 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Landeskrankenhilfe V.V.a.G., Lüneburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Patrik Bensch.
Düsseldorf, den 21. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christian Sack, Wirtschaftsprüfer Patrik Bensch, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATESDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes während des Berichtsjahres laufend überwacht. Er hat sich in fünf Sitzungen, durch die Teilnahme an der ordentlichen Vertreterversammlung sowie durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandes regelmäßig und eingehend über die Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über wesentliche Vorgänge unterrichtet und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch zu Vorbereitungszwecken hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig außerhalb der Sitzungen mit dem Vorstand zusammengefunden. Zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand fanden zudem regelmäßig persönliche Besprechungen statt. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss und einen Personal- und Nominierungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss hat regelmäßig getagt und sich mit dem Wirtschaftsprüfer ausgetauscht. Auf den Aufsichtsratssitzungen wurden neben grundsätzlichen Fragen der Geschäftsstrategie und Geschäftspolitik auch die Unternehmensplanung, der Geschäftsverlauf, die Risikostrategie, die Risikolage sowie das Risikomanagement behandelt. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Ergebnisse aus den Bereichen Compliance und Interne Revision berichten. Außerdem wurde über Maßnahmen Beschluss gefasst, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen dem Aufsichtsrat obliegen oder seiner Zustimmung bedürfen. Auch im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Schulungsplan zur Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder erstellt. Der Schwerpunkt lag in diesem Jahr auf den Themen Kapitalanlagen und Rechnungslegung sowie Versicherungstechnik. Zu diesem Zwecke wurden Gruppenschulungen durchgeführt. Die Buchführung, der Lagebericht und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sind von der in der ordentlichen Vertreterversammlung vom 6. Juli 2023 zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Berichte des Abschlussprüfers unverzüglich erhalten. Die Berichte sind in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates von den Wirtschaftsprüfern erläutert und mit dem Aufsichtsrat ausführlich erörtert worden. Dem Prüfungsergebnis hat der Aufsichtsrat nichts hinzuzufügen. Den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, den Jahresabschluss sowie die Überschussverwendung hat der Aufsichtsrat geprüft. Er hat keine Einwendungen erhoben und den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihre Arbeit und ihren Einsatz.
Lüneburg, den 4. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Walz, Vorsitzender Unternehmen und Sitz
Außenstellen
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