Voice.Trust AGLiquidiert
81379 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Kramer seit 28.10.2001 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Voice.Trust AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz zum 31. Dezember 2008Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2008I. Allgemeine AngabenDie VOICE.TRUST AG ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Da dem Vorstand von den beherrschenden Unternehmen Ramphastos Investments N.V. bzw. Boekhoorn M&A B.V. keine Übersicht über die verbundenen Unternehmen im Jahr 2008 zur Verfügung gestellt worden ist, hat der Vorstand die Geschäftsbeziehungen der Voice.Trust AG auf Anhaltspunkte, ob sich unter Kunden oder Lieferanten der Gesellschaft verbundene Unternehmen der Boekhoorn-Gruppe befinden, untersucht und entsprechend dem Ergebnis dieser Untersuchung den Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie der Zinsen aus verbundenen Unternehmen vorgenommen. Der Vorstand ist der Überzeugung, dass diese Vorgehensweise zu richtigen Ausweisen im Jahresabschluss 31. Dezember 2008 geführt hat. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist trotz der bilanziellen Überschuldung entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Tatsache der Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 InsO in Verbindung mit § 92 Abs. 2 Satz 2 AktG liegt zum Bilanzstichtag nicht vor, da die materielle Überschuldung durch einen Rangrücktritt des stillen Gesellschafters beseitigt wurde. Desweiteren liegt gemäß § 6 Subordination des Restated Loan Agreements vom 16. August 2007 mit Bezug auf § 39 (1) und (2) InsO ein Rangrücktritt in Höhe von T€ 1.020 sowie der darauf fälligen nicht gezahlten Zinsen vor. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über deren voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die grundsätzlich vier Jahre nicht überschreitet. Sachanlagen werden mit Anschaffungskosten angesetzt. Die abnutzbaren Sachanlagen werden linear über die betriebliche Nutzungsdauer, in der Regel vier Jahre, abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem niedrigeren Kurs am Tag der Transaktion oder am Bilanzstichtag bewertet. Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang gebildet Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag am Bilanzstichtag passiviert. Umsatzerlöse werden ausgewiesen, wenn die Lieferungen oder Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Zahlungen aus Wartungsverträgen werden passivisch abgegrenzt und zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserbringung als Umsatzerlöse realisiert. Forschungs- und Entwicklungskosten werden in voller Höhe als Aufwand gebucht. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen gewerbliche Schutzrechte sowie Software, die im Wesentlichen zur Entwicklung der Produkte der Gesellschaft eingesetzt wird. 2. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 218.183 besteht zum Bilanzstichtag aus 218.183 Stück nennbetragslosen Stück-Stammaktien. Die Aktien lauten auf den Namen der Aktionäre. Im Geschäftsjahr 2008 hat der Mehrheitsgesellschafter eine Zuzahlung in Höhe von € 2.500.014,53 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB geleistet. 3. Einlage stiller Gesellschafter Die Einlage des stillen Gesellschafters wird aufgrund einer Rangrücktrittsvereinbarung im Sinne des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit gem. § 265 Abs. 5 HGB gesondert ausgewiesen. Die Einlage des stillen Gesellschafters beträgt zum Bilanzstichtag T€ 750. 4. Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind keine wesentlichen Einzelrückstellungen enthalten. IV. Ergänzende Angaben1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Zusammenhang mit der stillen Beteiligung an der Gesellschaft sind Regelungen getroffen, wonach der stille Gesellschafter:
Der Vorstand rechnet zum Bilanzstichtag aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft nicht mit einer entsprechenden Forderung seitens des stillen Gesellschafters. 2. Angaben zu Organen Vorstand der Voice.Trust AG war im Geschäftsjahr 2008 Herr Michael Kramer, Kaufmann, Berg. Auf die Angaben der Vorstandsbezüge wird unter Hinweis auf § 288 Satz 1 HGB verzichtet. Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2008:
3. Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Mit Vertrag vom 16. August 2007 hat die Ramphastos Investments N.V., Arnheim/ Niederlande. mit Wirkung zu diesem Datum die Mehrheit der Aktien an der Voice.Trust AG übernommen. Die Gesellschaft ist damit ab diesem Zeitpunkt im Verhältnis zu Ramphastos Investments N.V. ein abhängiges Unternehmen i.S.v. § 17 AktG. Die Voice.Trust AG ist des Weiteren über die Ramphastos Investments N.V. ein indirekt in Mehrheitsbesitz stehendes und somit abhängiges Unternehmen i.S.v. § 17 AktG der Boekhoorn M&A B.V., Arnheim/Niederlande. Die Voice.Trust AG ist über den Mehrheitsaktionär Ramphastos nach § 15 AktG verbundenes Unternehmen sämtlicher Konzernunternehmen des Boekhoorn-Konzerns. Der Vorstand der Voice.Trust AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu den verbundenen Unternehmen (sog. "Abhängigkeitsbericht") erstellt. Der Vorstand erklärt in diesem Bericht: "Nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die vorstehenden Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, hat die Gesellschaft bei allen Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten." Dem Vorstand ist nicht bekannt, ob die Boekhoorn M&A B.V. oder ein verbundenes Unternehmen einen Konzernabschluss aufstellen, in den die Voice.Trust AG einbezogen wird.
München, den 5. März 2010 Michael Kramer, Vorstand Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Voice.Trust AG, München Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung der Voice.Trust AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Voice.Trust AG, München, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
München, den 5. März 2010 Deloitte
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Löffler, Wirtschaftsprüfer ppa. Häussermann, Wirtschaftsprüfer |
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