Elektro
Hubert Stuch GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.119,00 |
34.318,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.670,00 |
20.866,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.449,00 |
13.452,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
238.613,69 |
240.578,32 |
| I.
Vorräte |
119.985,70 |
136.155,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.400,54 |
57.290,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.227,45 |
47.133,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.627,33 |
384,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
272.360,02 |
275.280,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.456,93 |
168.630,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
645.825,60 |
645.825,60 |
| III.
Verlustvortrag |
644.933,26 |
502.759,41 |
| B.
Rückstellungen |
15.800,00 |
23.040,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
230.103,09 |
83.609,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
90.103,09 |
83.609,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
272.360,02 |
275.280,72 |
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| Verbindlichkeiten
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften |
55.260,42 |
62.805,36 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung
a) Bilanzierungsmethoden
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs.1 HGB auf.
Die Bilanz wurde entsprechend § 266 HGB in
Kontoform aufgestellt. Die Voraussetzungen zur
Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und zum Ansatz
von Bilanzierungshilfen lagen nicht vor.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gerbrauch gemacht.
Die größenabhängige Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
(§ 326 HGB) wurden beansprucht.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
HGB unter Berücksichtigung der vollständigen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
b) Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kam
die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die
Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der
steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
Für die Bewertung des Firmenwerts wurde auf die
voraussichtliche tatsächliche Nutzungsdauer
abgestellt.
Die Zugänge des Berichtsjahres an geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften abgeschrieben.
Hinsichtlich der Übergangsvorschriften zu BilMoG
wurde betreffend der niedrigen Wertansätze von
Vermögensgegenständen aufgrund steuerrechtlicher
Vorschriften das Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 4
EGHGB angewandt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und
Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten unter
Berücksichtigung der Einzel- und notwendigen
Gemeinkosten.
Die fertigen Erzeugnisse und Leistungen sind mit den
voraussichtlichen Marktpreisen ausgewiesen; Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB waren
insoweit nicht vorzunehmen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausgehend von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Die Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der den zu erwarteten
Aufwendungen entspricht.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Angaben zur Bilanz
a) Entwicklung des Anlagevermögens
Hinweis auf die Erläuterungen
zur Bilanz ( Anlagegitter ).
b) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren
beträgt EUR 0,00.
c) Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesicherte Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten dieser Art liegen nicht vor.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlust-Rechnung
Gliederung
Die Gewinn- und
Verlust-Rechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt; demgemäß erfolgte die Gliederung
nach § 275 Abs. 2 HGB.
4. Sonstige Angaben
a. Geschäftsführungsorgane
Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Ralf Petrick,
Elektriker / Systemberater
Ein Aufsichtsrat besteht nicht.
b. Forderungen und Verbindlichkeiten an
Geschäftsführungsorgane
Die Forderungen an die
Geschäftsführungsorgane betreffen das als
Kontokorrentkonto zwischen
Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft
geführte Verrechnungskonto. Zum 01.01.2010 betrug der
Saldo € 0,00 zum 31.12.2010 € 2.516,11 zu Gunsten
der Gesellschaft. Das Verrechnungskonto wird zu Gunsten und
zu Lasten der Gesellschaft mit 8 % verzinst.
c. Haftungsverhältnisse
Gewährleistungsbürgschaften:
EUR
VHV Allgemeine Versicherungen
AG
55.260,42
=======
Vorschlag und Beschluss über die Verwendung des
Jahresergebnisses
Die Gesellschafterversammlung ist dem Vorschlag des
Geschäftsführers hinsichtlich der Verwendung des
Jahresergebnisses gefolgt.
Bonn, den 27. Februar 2012
gez. Ralf Petrick
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.516,11 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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