Radio
Elektro Böhm GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2019
EUR |
31.3.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.443,00 |
33.431,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.943,00 |
17.931,00 |
| II.
Finanzanlagen |
15.500,00 |
15.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
589.241,06 |
450.856,48 |
| I.
Vorräte |
384.522,09 |
382.189,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
204.298,98 |
68.317,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
419,99 |
350,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.907,25 |
7.666,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
624.591,31 |
491.954,14 |
Passiva
|
|
31.3.2019
EUR |
31.3.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.338,16 |
44.248,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
230.157,21 |
230.157,21 |
| III.
Bilanzverlust |
226.419,05 |
211.508,84 |
| B.
Rückstellungen |
17.600,00 |
18.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
577.653,15 |
429.105,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
544.545,18 |
418.118,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.326,77 |
10.986,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
624.591,31 |
491.954,14 |
Anhang
Angaben zur Aufstellung
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuch und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB).
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB für die Aufstellung
des Anhangs die größenabhängigen
Erleichterungen nach den §§ 274a, 276 und 288 HGB
in Anspruch genommen.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungen nach den
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der
§§ 252-256 HGB vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens wurden entsprechend den Vorschriften
linear abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt.
Der Bestand an unfertigen Leistungen wurde mit den
Herstellkosten bewertet.
Der Bestand an fertigen Erzeugnissen und Waren wurde
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögengegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, wurden mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Nach dem Grundsatz der Periodenabrechnung wurden
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der abzugrenzenden
Beträge angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 103.171,10 €.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Ottmar
Schneider und Klaus Peter Horn
sonstige Berichtsbestandteile
Osnabrück, den 22. April 2020
Radio-Elektro Böhm GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
gez. Ottmar Schneider und Klaus Peter Horn
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2020 festgestellt.
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