SWS Stadtwerke Stralsund GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWS Telnet GmbHStralsundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die SWS Telnet GmbH mit Sitz in Stralsund ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Stralsund unter der HRB 5009 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften des GmbHG wurden beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Einklang mit § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde die Gliederung erweitert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Jahr des Zuganges in voller Höhe abgeschrieben, wobei die Wirtschaftsgüter im Anlagenverzeichnis erfasst werden. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des Ausfallrisikos zum Nennwert bilanziert. Die unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesenen Fördermittel sind mit dem Zuführungsbetrag, abzüglich der Auflösung über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagen, bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. III. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist insgesamt im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) aufgezeigt. Die Forderungen haben jeweils eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 408.608,10 € (Vj. 542.474,62 €), davon 53,52 € (Vj. 123,42 €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Forderungen enthalten sind 408.554,58 € (Vj. 542.351,20 €) aus Cash Pool Guthaben. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Bilanzstichtag 1.789,89 € zum Bilanzstichtag (Vj. 7.677,79 €) und enthalten die Vorsteuern, die im Folgejahr abziehbar sind. Zum Bilanzstichtag werden im Posten aktivierte Rechnungsabgrenzung 14.202,00 € (Vj. 6.307,20 €) ausgewiesen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 €; die Kapitalrücklage ist mit 671.638,00 € dotiert. Andere Gewinnrücklagen betragen 100.000,00 €. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wird zum 31.12.2023 in Höhe von 33.596,00 € (Vj. 32.740,00 €) ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 22.137,00 € (Vj. 30.183 85 €) enthalten Rückstellungen für Berufsgenossenschaft in Höhe von 2.858,00 € (Vj. 2.172,00 €), 11.808,00 € (Vj. 10.740,00 €) für Jahresabschlusskosten und 7.471,00 € (Vj. 17.271,85 €) für Personalrückstellungen. Die Verbindlichkeiten untergliedern sich wie folgt:
Die Umsatzerlöse ergeben sich im Wesentlichen aus der Vermietung breitbandiger Übertragungswege. Sie wurden sämtlich im Inland realisiert. Die Erhöhung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Aquisition von Neukunden und der gestiegenen Nachfrage nach Bandbreitenerhöhungen. Durch den Neuvertrag mit der Hansestadt Stralsund zur Erschließung von WLAN-Standorten im Stadtgebiet und die Beauftragung von weiteren Internetdiensten ist von einer weiteren Steigerung der Umsatzerlöse auszugehen. Enthalten ist die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse in Höhe von 3 T€. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 22 T€ (Vj. 16 T€) enthalten die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Firmen-Pkw's und BIKE-Leasing, Versicherungsentschädigungen und die Auflösung von Investitionszuschüssen. Der Materialaufwand mit 202 T€ (Vj. 218 T€) enthält hauptsächlich die Miete für die Telefonanlage des Konzernverbundes, den Einkauf von Internetverbindungen und die Weiterberechnung von Aufwendungen. Der Personalaufwand ist durch die tariflichen Steigerungen inkl. Inflationsausgleich von 274 T€ auf 303 T€ gestiegen. Die Abschreibungen haben sich durch die Investitionstätigkeit von 135 T€ auf 145 T€ erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 157 T€ (Vj. 150 T€) berücksichtigen unter anderem mit 15 T€ (Vj. 15 T€) die Mietaufwendungen für die Büroräume und COLO- Raum, mit 32 T€ (Vj. 32 T€) Aufwendungen aus den Dienstleistungsverträgen mit der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, mit 19 T€ (Vj. 14 T€) Aufwendungen für Prüfung und Beratung sowie mit 15 T€ (Vj. 12 T€) Leasingaufwendungen. Zum Bilanzstichtag werden Zinsaufwendungen aus der Darlehensaufnahme zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Höhe von 13 T€ (Vj. 10 T€) ausgewiesen. Für das Geschäftsjahr 2023 beträgt die Gewinnabführung aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages an die SWS Energie GmbH 292 T€ (Vj. 353 T€). Die Gesellschaft haftet in Höhe eines über die Deutsche Bank AG abgewickelten konzerninternen Cash-Pools und der darin vereinbarten möglichen Kreditlinien. Die Kreditlinien über alle Konzerngesellschaften sind in der Cash-Pool-Vereinbarung in Höhe von maximal 5.500 T€ vereinbart. Zum Bilanzstichtag besteht keine Kreditinanspruchnahme, so dass ein Risiko nicht besteht. Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
IV. Sonstige Angaben Sämtliche wesentliche Geschäfte des Geschäftsjahres 2023 mit nahestehenden Personen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Die SWS Telnet GmbH wird in den Konzernabschluss der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH einbezogen. Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar erfolgen im Konzernabschluss der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. V. Ergänzende Angaben Im Jahresdurchschnitt waren 3 (Vj. 3) nichtgewerbliche Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführer der SWS Telnet GmbH ist Herr Heiko Bischof. Mutterunternehmen ist mit 100 % die SWS Energie GmbH, Stralsund. VI. Nachtragsbericht Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben.
Stralsund, den 12. Februar 2024 Heiko Bischof, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens A. Geschäftsmodell des Unternehmens Das Geschäftsmodell der SWS Telnet GmbH ist die Bereitstellung von Übertragungswegen hoher Bandbreite sowie symmetrischen Internetanschlüssen auf der Basis einer eigenen Glasfaserinfrastruktur in einem liberalisierten regionalen Markt. Der Fokus liegt hauptsächlich auf Geschäftskunden und Behörden. Im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung und Verbesserung der Einkaufspolitik der SWS Telnet GmbH wurde im März 2022 ein Kooperationsvertrag unterzeichnet, um zukünftig im Privatkundensegment Dienste im Bereich der Telefonie und der Unterhaltung anbieten zu können. Ziel der Kooperation ist es, eine flächendeckende Versorgung in der Hansestadt Stralsund mit einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur zu gewährleisten. Hochleistungsfähige Breitbandnetze sind ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und erhöhen die Attraktivität des Wohnstandortes Hansestadt Stralsund. Sie schaffen Arbeitsplätze und sind vielfach Voraussetzung für Innovation und Wachstum. Die Digitalisierung stellt in Deutschland alle Zeichen auf Wachstum und der sich stetig vergrößernde Datenverkehr schafft einen weiteren steigenden Bedarf an glasfasergebundenen Übertragungskapazitäten und Infrastrukturen. Für viele Unternehmen ist die Verfügbarkeit hochbitratiger Internetanschlüsse und die damit verbundenen Sicherheitsanforderungen an die Infrastruktur existentiell. Die SWS Telnet GmbH setzt seit ihrer Gründung im Jahr 2000 von Anfang an auf eine durchgängige eigene Glasfaserinfrastruktur als Endausbauziel. Die Investitionen im Bereich des Netzausbaus und der Übertragungstechnik sind nachhaltig. Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft einen großen Teil ihrer Investitionstätigkeit im Bereich der Netzerweiterung, dem Netzausbau und der Erschließung von Bebauungsgebieten (B-Pläne) getätigt. Somit wurde nachhaltig der Grundstein gelegt, um für die Zukunft weiterhin wettbewerbsfähig zu sein. Für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 sind weitere Investitionsmaßnahmen in diesem Bereich geplant. Einmal gebaute Strecken und Netzknoten können in übergeordneten Netzstrukturen eingebunden werden. Für den Kunden ist es unerheblich, wie die SWS Telnet GmbH die eigene Infrastruktur bereitstellt. Maßgeblich ist in erster Linie, dass die zugesagten Leistungen den Kundenanforderungen entsprechen und die SWS Telnet GmbH die gesamte Verantwortung für den reibungslosen Betrieb zu jedem Zeitpunkt sicherstellt. Der potentielle Geschäftskunde entlang der eigenen Glasfaserinfrastruktur wird im Direktvertrieb betreut, welcher die Anforderungen des Kunden aufnimmt und individuelle Lösungskonzepte erarbeitet. Die SWS Telnet GmbH steht den Geschäftskunden als kompetenter Geschäftspartner zur Seite, der ohne zeitlichen Vorlauf mit lokalen Partnern maßgeschneiderte Lösungsansätze unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten präsentiert. Durch die Baumaßnahmen zur Netzerweiterung bzw. des Netzausbaus konnten im Geschäftsjahr 2023 weitere Geschäftskunden akquiriert werden. Die Kooperation mit anderen Telekommunikationsunternehmen stellt sicher, dass bei Bedarf auch überregionale Übertragungswege erschlossen werden können. Die Integration von Internetserviceprovidern oder anderen Diensteanbietern ist eine Ergänzung unseres Produktportfolios. Bei der Form der Zusammenarbeit sind wir flexibel, so dass unterschiedlichste Kooperationsmodelle möglich sind. Betreiber von Telekommunikationsnetzen müssen flexibel und zuverlässig auf die wachsende Nachfrage nach Übertragungskapazität reagieren. Das Redundanzkonzept der SWS Telnet GmbH sieht durch den Aufbau eines Ringnetzes eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Netzes für den jeweiligen Geschäftskunden durch redundante Leitungsanbindung vor. Dieses Redundanzkonzept als Servicedienstleistung ist ein sehr wichtiger Baustein im Dienstleistungspaket der SWS Telnet GmbH. Um den Marktanforderungen in diesem Zusammenhang gerecht zu werden, wurde mit einem Servicepartner ein Rahmenvertrag zum Bereitschaftsdienst und Störungsbeseitigung abgeschlossen. Dadurch ist die Gesellschaft in der Lage, eine Verfügbarkeit des Glasfasernetzes von 99,8 % zu gewährleisten. II. Wirtschaftsbericht A. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Telekommunikationsbranche zeigt sich in einem weiterhin schwierigen Umfeld stabil und setzt weiter auf ein solides Wachstum. Die Prognosen des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) weisen für das Marktvolumen im Segment Telekommunikationsdienste im Geschäftsjahr 2023 in Deutschland ein gestiegenes Wachstum in Höhe von 0,8 % aus. Im Teilbereich TK-Infrastruktur war ein Wachstum in Höhe von 2,5 % zu verzeichnen. Für die Telekommunikationsbranche in Deutschland wird für das Jahr 2024 eine Steigerung des Umsatzes von 0,4 % erwartet. Im Bereich der Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur wird von einem Plus von 3% ausgegangen. Es wird eingeschätzt, dass diese Entwicklung auch auf den Wirtschaftsraum Stralsund zutrifft und sich im Jahr 2024 fortsetzen wird. Kurz- und mittelfristig trägt diese Entwicklung, trotz der Herausforderungen von Inflation und Fachkräftemangel dazu bei, dass sich die Digitalisierung in den Bereichen Arbeit und Bildung, Smart Grids und Mobility rasant weiterentwickeln wird und das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben sich erheblich dadurch verändern werden. B. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 ist für das Unternehmen SWS Telnet GmbH erfolgreich verlaufen. Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft war trotz des schwierigen Wirtschaftsumfeldes und des starken Wettbewerbsdruckes stabil. Das Unternehmen hat die Vorgaben aus dem Wirtschaftsplan erfüllt und somit die an sie gestellten Erwartungen des Gesellschafters, der SWS Energie GmbH, im Geschäftsjahr 2023 erfüllt. Die Umsatzerlöse der SWS Telnet GmbH sind mit 1.090 T€ im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (Vj. 1.126 T€). Die sonstigen betrieblichen Erträge werden zum Bilanzstichtag mit 22 T€ (Vj. 16 T€) ausgewiesen und enthalten im Wesentlichen die Sachbezüge für die private Nutzung von Firmenfahrzeugen und BIKE-Leasing sowie periodenfremde Erträge. Der Materialaufwand beträgt 202 T€ (Vj. 218 T€). Der Personalaufwand erhöhte sich durch tarifliche Steigerungen sowie der Zahlung eines Inflationsausgleiches an die Arbeitnehmer auf 303 T€ (Vj. 274 T€). Die Abschreibungen berücksichtigen die Investitionstätigkeit der SWS Telnet GmbH und betragen 145 T€ (Vj. 135 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit 157 T€ (Vj. 150 T€) zum 31.12.2023 ausgewiesen. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten sowie erhöhten Aufwendungen im Bereich Aus- und Fortbildung. Im Ergebnis nach Steuern in Höhe von 292 T€ (Vj. 353 T€) werden Zinsaufwendungen von 12 T€ (Vj. 10 T€) berücksichtigt. Auf der Grundlage des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages vom 21. November 2006 mit der Muttergesellschaft der SWS Energie GmbH ist der Jahresüberschuss der SWS Telnet GmbH abzuführen. Die Gesellschaft betreibt zum 31.12.2023 176 Übertragungswege sowie Internetanschlüsse und erfüllt 4 Dienstleistungsverträge. C. Lage Dem anhaltend hohen Wettbewerbsdruck und der damit verbundenen Preiserosion begegnet die Gesellschaft durch den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur, um marktgerechte Preise anbieten zu können. Die leistungsfähige Breitbandinfrastruktur bildet die Grundlage für die angebotenen Produkte. Dabei ist die Gesellschaft bestrebt, mit den Kunden möglichst langfristige Verträge auszuhandeln. Im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung der Gesellschaft wurden in den zurückliegenden Monaten Maßnahmen im Hinblick auf Netzerweiterung, Netzoptimierung, Neukundenakquise, Produktgestaltung und Optimierung der Einkaufskonditionen auf den Weg gebracht. Die SWS Telnet GmbH hat im März 2022 einen Kooperationsvertrag mit einem regionalen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen unterzeichnet, um neue Geschäftsmodelle und Produkte am Markt anbieten zu können. Über diese Kooperation konnten im Geschäftsjahr 2023 weitere Geschäftskunden mit entsprechenden Produkten akquiriert werden. In den zurückliegenden 3 Geschäftsjahren hat die Gesellschaft ein umfängliches wirtschaftliches und technisches Konzept zum eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der Schulstandorte und der Erschließung von WLAN-Standorten in der Hansestadt Stralsund umgesetzt. In 2022 wurde dieses Konzept weitestgehend fertig gestellt. Im Geschäftsjahr 2023 konnten 2 weitere Schulstandorte erschlossen werden. Der letzte Schulstandort wird in 2024 erschlossen. Zur Finanzierung dieser Baumaßnahmen hat die Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 1,2 Mio € aufgenommen, welches per Dezember 2023 mit 1.400 T€ valutiert. Die gemeinsame Erschließung von Bebauungsplänen mit dem Kooperationspartner wird zukünftig ein weiterer Baustein sein, um den Erschließungsgrad in der Hansestadt Stralsund zu erhöhen. Die Wohngebiete B-Plan 64 und B-Plan 65 wurden glasfasertechnisch in Kooperation mit dem regionalen Partner erschlossen. In 2022 wurden die Erschließungsverträge für zwei weitere B-Pläne (B-Plan 39 / B-Plan 66) unterzeichnet. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der 1.BA im B-Plan 39 fertiggestellt. Die Erschließung des B-Plan 66 konnte im 2 Halbjahr 2023 abgeschlossen werden. Die Kunden in diesen Wohngebieten können mit Internet, Telefonie und Fernsehen versorgt werden. Dieses Geschäftsmodell der gemeinsamen Erschließung von Wohngebieten in der Hansestadt Stralsund wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Bei Investitionen, die im Rahmen des Konzernverbundes getätigt werden, wird die Möglichkeit der Mitverlegung auch in Zukunft dazu beitragen, marktgerechte Angebote für Übertragungswege zu kalkulieren. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt für Kundenanschlüsse und Netzerweiterungen Finanzmittel in Höhe von 391 T€ aufgewendet. Der Personalbestand (ohne Geschäftsführer) beläuft sich auf durchschnittlich drei Mitarbeiter. Das Finanzmanagement orientiert sich an dem seit vielen Jahren praktizierten Instrument des täglich aktualisierten Finanzstatus, mit dessen Hilfe Forderungen und Verbindlichkeiten täglich aktualisiert und ausgeglichen werden. D. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Eigenkapitalquote, den Deckungsgrad 1, die Gesamtkapitalrentabilität, die Umsatzrentabilität und den Verschuldungsgrad heran.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird als gut eingeschätzt. Unsere wirtschaftliche Lage kann insgesamt als gut bezeichnet werden. Die Gesellschaft hat eine stabile Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und konnte ihre finanziellen Verpflichtungen im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit erfüllen. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen wurde ein Darlehen in Höhe von 1,2 Mio € aufgenommen. Das Darlehen wurde ratierlich in drei Raten beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020 abgerufen. Die letzte Rate des Darlehens wurde am 30.06.2022 ausgezahlt. Durch die Situation am Arbeitsmarkt rücken die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die SWS Telnet GmbH verstärkt in den Vordergrund. Hierzu zählt es, dass die Gesellschaft den Mitarbeitern attraktive und flexible Arbeitsbedingungen und Perspektiven bietet. Die SWS Telnet GmbH ist fachlich und personell gut aufgestellt, um die anstehenden Projekte bestmöglich umzusetzen. III. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 wird auch unter den Bedingungen der Lieferengpässen und Inflation eine stabile Umsatzentwicklung erwartet. In Bezug auf die Lieferengpässe in der Materialbeschaffung hat die Gesellschaft entsprechend reagiert und für die anstehenden Baumaßnahmen in 2024 einen Großteil des Materials beschafft. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es erforderlich, dass die Gesellschaft ihren Kunden Preisanpassungen einräumt. Ziel ist es, in den Preisverhandlungen die neuen Verträge mit möglichst langen Vertragslaufzeiten zu versehen. Im Wirtschaftsjahr 2024 ist von einer leichten Belebung des Telekommunikationsmarktes auszugehen. Mit der Strategie "gezielt wachsen" ist die Gesellschaft auch weiterhin stabil aufgestellt. Die zunehmende Dichte der Glasfaserinfrastruktur bietet einen hohen Qualitätsstandard und ermöglicht eine effiziente Anbindung von Geschäftskunden. Die SWS Telnet GmbH betreibt als City Carrier in der Hansestadt Stralsund ein modernes Telekommunikations- und Datennetz. Zur Erhöhung der Attraktivität und des Angebotes für Besucher und Bürger in der Hansestadt Stralsund beabsichtigt die Hansestadt, an von der Öffentlichkeit sehr frequentierten Punkten (4 Standorte) die Zugangsvoraussetzungen für eine öffentliche Anbindung an das Internet über einen sogenannten WLAN-Hotspot zu schaffen. Diese Anbindung erfolgt dabei über eine entsprechende zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur. In 2024 werden drei der Standorte im öffentlichen Bereich angeschlossen sein. Der vierte Standort "Neuer Markt" wird im Rahmen des Sanierungskonzeptes umgesetzt werden. Die zukünftigen geplanten Baumaßnahmen in der Hansestadt Stralsund werden der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in den kommenden Jahren das Glasfasernetz weiter auszubauen und neue Kunden zu akquirieren. Bei der Erschließung von Baugebieten soll der Kooperationsvertrag ermöglichen, Privatkunden ein Dienstleistungsangebot über Telefonie, Internet und Unterhaltung zu unterbreiten. Die SWS Telnet GmbH hat am 28.01.2022 fristgerecht einen Teilnahmeantrag zur Ausschreibung zum geförderten Breitbandausbau des Landkreises Vorpommern- Rügen eingereicht. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Förderung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie das Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in zwei unterversorgten Gewerbegebieten in der Hansestadt Stralsund im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Am 21.03.2022 wurde die SWS Telnet GmbH vom Landkreis Vorpommern-Rügen aufgefordert, ein Angebot zur Erschließung der beiden Gewerbegebiete bis zum 09.05.2022 einzureichen. Die vollständigen Unterlagen wurden fristgerecht über das Ausschreibungsportal des Landkreises Vorpommern- Rügen hochgeladen. Am 16.05.2022 wurde die Gesellschaft darüber informiert, dass die Unterlagen vollständig eingegangen sind. Am 09.06.2022 fand in den Räumen des Landratsamtes das Bietergespräch mit der SWS Telnet GmbH statt. Mit Schreiben vom 15.06.2022 wurde die SWS Telnet GmbH aufgefordert, ein verbindliches Angebot für die 2. Verhandlungsrunde bis zum 05.08.2022 abzugeben. Die entsprechenden Unterlagen wurden am 28.07.2022 fristgerecht beim Landkreis Vorpommern-Rügen eingereicht. Am 12.06.2023 konnte der Konzessionsvertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen unterzeichnet werden. Mit den Baumaßnahmen im Gewerbegebiet "Grünhufe" konnte nach der Planungs- und Genehmigungsphase in der 35. Kalenderwoche in 2023 begonnen werden. Aufgrund von Verzögerungen und witterungsbedingten Unterbrechungen wird mit den Bauarbeiten im Gewerbegebiet "Stadtkoppel" voraussichtlich Ende März 2024 begonnen. Der Abschluss der Baumaßnahme zur Erschließung der Gewerbegebiete ist für Ende Juni 2024 geplant. Zur Finanzierung dieser Baumaßnahmen wurde von der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 350 T€ aufgenommen. Im Geschäftsjahr 2024 ist ein Umsatz inklusive der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.173 T€ geplant. Durch bestehende Verträge, wenn diese nicht monetär nachverhandelt werden, ist bereits ein Umsatz in Höhe von ca. 850 T€ gesichert. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde ein Ergebnis nach Steuern und vor der Gewinnabführung in Höhe von 298 T€ geplant. IV. Chancen- und Risikobericht A. Risikobericht Risiken für die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft bestehen bei außerordentlichen Kündigungen der Verträge durch Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit. Erlösminderungen können im Einzelfall durch die Gesamtheit der Verträge aufgefangen werden. Da die SWS Telnet GmbH in der Hansestadt Stralsund über ein sehr gut dimensioniertes Glasfasernetz verfügt, ist nicht zu erwarten, dass Wettbewerber im Produktsegment breitbandiger Übertragungswege und Internetanschlüsse durchgehende Glasfaserinfrastrukturen errichten werden. Im Geschäftsjahr 2010 hat die Unternehmensgruppe Stadtwerke Stralsund das Risikofrüherkennungssystem "Ready4Risk" eingeführt. In dieses wurde die Gesellschaft integriert. Somit ist die frühzeitige Identifikation von Risiken mit entsprechenden Handlungsoptionen gesichert. Risiken für die künftige Entwicklung, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, sind gegenwärtig nicht ersichtlich. Die SWS Telnet GmbH hat im Zuge der sich ausbreitenden Pandemie mit der Muttergesellschaft SWS Energie GmbH Anfang März 2020 einen Krisen- und Notfallplan in Kraft gesetzt und den Krisenstab konstituiert. Des Weiteren ist die Geschäftsführung der SWS Telnet GmbH in die Krisen- und Stabsstruktur der Holding der SWS Stadtwerke Stralsund GmbH, der Hansestadt Stralsund und des Landkreises Vorpommern-Rügen eingebunden. Der Krisenstab hat im Zuge der Pandemie personelle Maßnahmen, eine einheitliche Öffentlichkeitsarbeit und die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes für die jeweiligen Gesellschaften und Fachabteilungen auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen unterliegen einer ständigen Kontrolle und Aktualisierung. Eine entsprechende Dokumentation ist gewährleistet. Finanzwirtschaftliche Risiken Auf Grund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Die Gesellschaft finanziert sich über den Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit, den Cashflow der Investitionstätigkeit, den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sowie aus dem Cash Pool der Unternehmensgruppe SWS. Für die Investitionsmaßnahme zum eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau und der Erschließung von 2 Gewerbegebieten wurde nach dem Ausbaukonzept eine Darlehensaufnahme in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils in Höhe von 420 T€ getätigt. Die Gesellschaft ist in den Cash Pool der Unternehmensgruppe SWS eingebunden und verfügt über eine Kreditlinie in Höhe von 200 T€. B. Chancenbericht Dem Wettbewerb am Markt werden wir weiterhin mit Erfahrung, Innovation, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität hinsichtlich der Netzverfügbarkeit begegnen. Unsere hohen Qualitätsansprüche setzen wir bei der Evaluierung von Systemtechnik, Materialien sowie leistungsfähigen Realisierungsfirmen bei der Errichtung unserer Netzressourcen durch. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Gesellschaft arbeitet nicht mit Finanzinstrumenten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm. Forderungsausfälle waren bisher nicht zu verzeichnen. Zudem besteht mit dem überwiegenden Teil der Kunden eine langjährige Zusammenarbeit. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.
Stralsund, den 12. Februar 2024 Heiko Bischof, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWS Telnet GmbH, Stralsund VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWS Telnet GmbH, Stralsund, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWS Telnet GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben. Verantwortung der Geschäftsführung Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet hat. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Schwerin, 19. Februar 2024 BRB
Revision und Beratung PartG mbB
Frank Lilje, Wirtschaftsprüfer Michael Napierski, Wirtschaftsprüfer |
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Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Bauträger für Wohngebäude
Ausschank von Getränken a. n. g.
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen