Systea
GmbH
Henstedt-Ulzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
781.673,00 |
799.441,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
219.619,00 |
244.069,00 |
| II.
Sachanlagen |
557.770,00 |
551.088,12 |
| III.
Finanzanlagen |
4.284,00 |
4.284,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.468.558,62 |
4.782.814,44 |
| I.
Vorräte |
2.959.055,12 |
2.959.760,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.886.990,45 |
1.051.354,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
622.513,05 |
771.699,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
67.904,38 |
98.232,65 |
| Aktiva |
7.318.136,00 |
5.680.488,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.953.457,28 |
4.322.527,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.172.527,20 |
2.055.921,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.630.930,08 |
2.116.605,88 |
| B.
Rückstellungen |
771.634,24 |
819.839,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
593.044,48 |
538.121,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
593.044,48 |
538.121,06 |
| Passiva |
7.318.136,00 |
5.680.488,21 |
Anhang
SYSTEA GMBH
HENSTEDT-ULZBURG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Systea GmbH,
Henstedt-Ulzburg, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den
Bestimmungen der §§ 266 ff, 275 ff HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind
Vermerke zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im
Anhang ausgewiesen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB
wurde teilweise Ge-brauch gemacht.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Henstedt-Ulzburg
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter Nr.
HRB 14094 KI mit der Firmenbezeichnung Systea GmbH
eingetragen.
2.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Schätzung der Nutzungsdauern zwischen einem und
vierzehn Jahren orientiert sich an den steuerlichen
AfA-Tabellen.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der
Vorräte (Handelswaren) erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung, deren Restlaufzeit am
Abschlussstichtag mehr als zwölf Monate beträgt,
erfolgt bei den Forderungen mit dem Geldkurs am
Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag und bei den Verbindlichkeiten mit dem
Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Kurs
am Abschlussstichtag. Abweichend davon erfolgt die
Bewertung von Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit weniger als
zwölf Monate beträgt, entsprechend § 256a
HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens sowie bei den
beweglichen Anlagegütern erfolgt die
Abschreibung linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis zu EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
von mehr als EUR 250,00 und bis zu EUR 800,00
werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Auf die Aufstellung eines Anlagegitters wurde
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Die
Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben bis auf einen
Betrag von EUR 56.393,22 (i. Vj.
EUR 56.393,22) sämtlich eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von EUR 2.327.768,70 (i. Vj.
EUR 350.328,13). Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten betragen alle bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 80.492,85
(Vorjahr: EUR 33.010,00) ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind,
bestehen zum 31. Dezember 2023 nicht.
4.
Sonstige Angaben
4.1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB beträgt
TEUR 932,5 (i. Vj. TEUR 1.120,20).
4.2.
Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 42
Mitarbeiter beschäftigt.
4.3. Konzernabschluss
Die Simpson Manufactoring Company Inc.
Pleasanton/USA, stellt als Mutterunternehmen einen
Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an
einbezogenen Unternehmen auf. Die Systea GmbH wird in
diesen Konzernabschluss einbezogen.
sonstige Berichtsbestandteile
Henstedt-Ulzburg, den 6.
Dezember 2024
gez.
Andreas Bertram, gez. Andreas Reinhardt, gez. Dirk
Grunewald
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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