Holk &
Partner GmbH
Lehrte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
140.255,50 |
65.630,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
112,00 |
718,00 |
| II.
Sachanlagen |
140.143,50 |
64.912,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
150.399,80 |
200.660,92 |
| I.
Vorräte |
99.838,62 |
183.057,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.071,06 |
17.080,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
490,12 |
522,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.617,00 |
9.342,97 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
193.766,27 |
185.071,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
487.038,57 |
460.705,68 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
210.635,88 |
214.975,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.694,98 |
-4.339,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
193.766,27 |
185.071,29 |
| B.
Rückstellungen |
11.760,00 |
7.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
475.278,57 |
453.105,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
487.038,57 |
460.705,68 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2013 bilanziell
überschuldet. Dennoch wird nach § 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB unter Fortführungsgesichtspunkten bilanziert, da
eine wirtschaftliche Überschuldungssituation im Sinne
der Insolvenzordnung nicht vorliegt.
Zur Abwendung der wirtschaftlichen Überschuldung
wurden:
- eine Patronatserklärung des Gesellschafters
über 135,0 T€ sowie
- eine Rangrücktrittserklärungen
nahestehender Personen über 59,3 T€
abgegeben.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der Holk & Partner GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer
Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend
berücksichtigt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden
Geschäftsjahr führen.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 Satz 1 HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
3.2
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Es bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
23.379,52 €.
3.3
Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz
1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB
sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1
HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der
Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form
vorgenommen.
a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen 319,1 T€.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren betragen 59,3 T€.
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte gesichert sind, betragen
148,2 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich
vor allem um Grundpfandrechte und Sicherungszessionen.
davon aus Steuern: € 5.628,96 (€ 9.448,66)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: €
14.254,90 (€ 1.043,46)
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Peter Holk, Kaufmann (01.01. bis 31.12.).
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
5.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Lehrte, den 5. Januar 2015
Holk & Partner GmbH
(Peter Holk)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.01.2015 festgestellt.
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