Chikrii
Softlab GmbH
Ober-Olm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
7,00 |
316,00 |
| I.
Sachanlagen |
7,00 |
316,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
2.346,84 |
1.850,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.067,88 |
1.774,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
278,96 |
75,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.853,84 |
14.666,20 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.028,16 |
9.840,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
15.159,46 |
11.908,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
812,38 |
3.250,60 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.125,68 |
4.125,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.125,68 |
4.125,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.853,84 |
14.666,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist
entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB
gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Die Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag
des Vorjahres sind unverändert als Bilanzvortrag in
neue Rechnung übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. -
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethoden kam sowohl die lineare
Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1
EStG 2 EStG zur Anwendung. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,-
werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt.
Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in
Anspruch.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten,
bzw., soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden
Wert bewertet.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu den
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalszinsen sind nicht berücksichtigt (§
284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine
Abzinsung ist nicht notwendig. Rückstellungen für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind
nicht zu bilden.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert
Im vorliegenden Jahresabschluss sind
Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag
oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens-
Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung
mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV
Die Gesellschaft nimmt
größenabhängige Erleichterungen gem. §
288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i.S. § 267 Abs.
1 HGB in Anspruch
Sonstige Pflichtangaben (285 HGB)
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach
§§ 264 ff, 294 ff HGB angabepflichtigen
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) bestehen nicht.
Verbindlichkeiten sind nicht durch Grundpfandrechte
gesichert (§ 285 Nr. 1b HGB).
Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr.
11, bzw 11a HGB) bestehen nicht
Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um
Gregor Kapsias, Geschäftsführer.
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