Ginnev Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabriel Vukadin seit 17.1.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gabriel VukadinGinnev Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Riviera GmbHOber-OlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2018der Firma Riviera GmbH, Ulzheimer Straße 21, 55270 Ober-OlmI. Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse Die Firma Riviera GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 20. Dezember 2012 gegründet. Die Gesellschaft ist aktuell im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz, unter HRB 44417, eingetragen. Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,- und verteilt sich zum Bilanzstichtag wie folgt:
Zum Bilanzstichtag 31.12.2018 waren Euro 25.000,00, das entspricht 100,00 % des gezeichneten Kapitals, eingezahlt. Als Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Herr Gabriel Vukadin Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Gastronomie, eines Cateringservices sowie die Eventplanung und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Firma Riviera GmbH wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 29. Mai 2009 aufgestellt. Die Gesellschaft zählt gem. § 267 a HGB zu den sog. "Kleinstkapitalgesellschaften". Es wurde daher von den Erleichterungsregelungen des HGB Gebrauch gemacht. Die in der Bilanz angewandten Bewertungs- und Abschreibungsmethoden werden im Wesentlichen unverändert beibehalten. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz ist gem. § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Das Sachanlagevermögen ist bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, um planmäßige und steuerlich zulässige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume grundsätzlich linear oder degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter als Zugang ausgewiesen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. niedrigeren Tageswerten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten Euro 100,- übersteigt. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresfehlbetrages. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz: Bei der Rückstellung für Abschluss und Prüfung handelt es sich um die voraussichtlichen Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018. Gewinn- und Verlustrechnung: Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Wertpapiere des Anlagevermögens sind keine im Besitz des Unternehmens. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. IV. Ergänzende Angaben a. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Geschäftsführer: Herr Gabriel Vukadin Durch den Steuerberater wurde ausdrücklich auf die bilanzielle Überschuldung hingewiesen. Eine Bewertung des Vermögens gem. § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung wurde vom Steuerberater nicht vorgenommen. Ergebnisverwendung: Der Gesellschafterversammlung wird von dem Geschäftsführer vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 10.830,68 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Ober-Olm, den 15.01.2020 Gabriel Vukadin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2019 festgestellt. |
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