Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Olbricht GmbHLiquidiert
46499 Hamminkeln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Theo Baumann seit 28.3.2017 | Prokura |
Thomas Dipl.-Ing. Rütten seit 1.2.2010 | Geschäftsführer |
Günter Olbricht seit 25.4.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Olbricht GmbHHamminkelnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben Die Olbricht GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. (§ 275 Abs. 2 HGB) 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, aktiviert. Die Abschreibung erfolgte entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig und linear. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 410 EUR nicht übersteigen. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten. Notwendige Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen. Im Berichtsjahr wurde keine Abweichungen von in Vorperioden angewandte Bewertungsmethode vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen (§249 HGB). Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Hierbei wurden die Entwicklungskosten mit ihren Material- und Personalaufwendungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 248 Absatz 2 und § 255 Absatz 2a HGB aktiviert. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 EUR; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Sachanlagen wurden, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter, linear abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 410,00 EUR nicht übersteigen. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zum 31. Dezember 2014 wurden mit einem Festwert gem. § 240 Abs. 3 HGB angesetzt. Die teilfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten der teilfertigen Leistungen umfassen neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillig soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Vertriebskosten wurden nicht aktiviert. Die erhaltenen Anzahlungen wurden gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt, soweit ihnen für den einzelnen Auftrag Vorräte gegenüberstehen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Uneinbringliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Hinsichtlich der Zusammensetzung dieser Bilanzposition wird auf die Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss verwiesen. Es bestehen Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 1.452,29 Euro. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 141.000,00 EUR und ist in voller Höhe eingezahlt. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die erkennbaren Risiken angemessen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten insbesondere bei den aus Lieferungen und Leistungen, bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 EUR. (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB) Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 5. Sonstige Angaben Steuerbelastung Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der steuerlichen Verlustvorträge nicht. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Mit Hinweis auf § 276 S. 2 HGB wird auf die Erläuterung der außerordentlichen Aufwendungen verzichtet. Angaben zum Geschäftsführungsorgan Die Gesellschaft wird durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Diplom-Ingenieur Günter H. Olbricht vertreten. Herr Günter H. Olbricht ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Des Weiteren wird die Gesellschaft gemeinschaftlich, mit einem anderen Geschäftsführer, von folgenden Personen vertreten: - Herr Dipl. Ing., MBA Thomas H. Rütten Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht.
Hamminkeln, den 09.10.2015 sonstige Berichtsbestandteile
Hamminkeln, den 09. Oktober 2015 gez. Günter H. Olbricht gez. Thomas Rütten Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2015 festgestellt. |
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