ESPE
Management GmbH & Co. KG
Friesoythe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.084.126,72 |
6.328.402,72 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
148.358,00 |
205.959,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.960.010,95 |
4.146.685,95 |
| III.
Finanzanlagen |
1.975.757,77 |
1.975.757,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
990.074,49 |
710.814,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
819.870,40 |
659.818,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
170.204,09 |
50.996,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
99.805,51 |
88.219,16 |
| davon
Disagio |
4.653,41 |
6.980,15 |
| Aktiva |
7.174.006,72 |
7.127.436,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.260.644,89 |
2.396.588,28 |
| I.
Kapitalanteile |
3.260.644,89 |
2.396.588,28 |
| 1.
Kapitalanteile persönlich haftender
Gesellschafter |
11.643,75 |
10.156,25 |
| 2.
Kapitalanteile Kommanditisten |
3.249.001,14 |
2.386.432,03 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
87.827,00 |
59.316,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.825.534,83 |
4.671.532,14 |
| Passiva |
7.174.006,72 |
7.127.436,42 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum
Jahresabschluss
I.
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft & Co. gem. §§ 264a und
267 Abs. 1 HGB.
Die ESPE Management GmbH & Co. KG stellt den
Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.
Mai 2009 (BilMoG) auf. Im Geschäftsjahr 2016 wurden
durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz kurz (BilRUG)
geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt.
Alle geänderten Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften & Co. wurden vollumfänglich
umgesetzt.
Forderungen und / oder Verbindlichkeiten in fremder
Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going concern) gem. § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen worden, da weder
tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten dem
entgegenstehen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266, 274a, 276
und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des
Jahresabschlusses wird Gebrauch gemacht.
Das gesetzliche Gliederungsschema der Bilanz ist nach
§ 264c Abs. 1 HGB um die Posten Verbindlichkeiten
gegenüber Komplementären und Verbindlichkeiten
gegenüber Kommanditisten (PASSIVA) erweitert worden.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Friesoythe und ist
eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) unter
HRA 204777.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen,
bilanziert.
Der aktivierte und entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren linear
abschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Planmäßige Abschreibungen auf bewegliche
Sachanlagen werden grundsätzlich linear vorgenommen.
Ab dem 1. Januar 2010 werden selbstständig nutzbare
bewegliche Gegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR
800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die in den
Vorjahren gebildeten Sammelposten werden entsprechend
fortgeführt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bilanziert und soweit notwendig mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den
Einzelkosten auch anteilige variable Gemeinkosten
(Material- und Fertigungsgemeinkosten). Die Grundsätze
der verlustfreien Bewertung werden beachtet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Warenbestände werden mit den Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB)
bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag
angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
vorgenommen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalbetrag
des abzugrenzenden Aufwandes bzw. Ertrages bilanziert und
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt
worden, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen und ausreichend abzudecken. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr
werden ggf. gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
B.
Angaben zur Bilanz
I.
A K T I V A
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in
einem gesonderten Verzeichnis dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Betreffend die Forderung gegen die Siebe Engineering
GmbH wurde mit Datum vom 12.06.2024 ein Rangrücktritt
bis zu einem Betrag von EUR 500.00,00 vereinbart.
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines
Jahres fällig.
II.
P A S S I V A
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten
für die Jahresabschlusserstellung, Rückstellungen
für rückständige Urlaubsverpflichtungen und
Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Verbindlichkeiten
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten ist den
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zu entnehmen.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR
1.651(Vorjahr: TEUR 1.920) eine Laufzeit von bis zu einem
Jahr und in Höhe von TEUR1.326 (Vorjahr: TEUR 1.609)
eine Laufzeit von mehr als einem Jahr jedoch weniger als
fünf Jahren. Die verbleibenden Verbindlichkeiten in
Höhe von TEUR 848 (Vorjahr: TEUR 1.455) haben eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 5
(Vorjahr: TEUR 5).
C.
Sonstige Angaben
I.
Haftungsverhältnisse
Zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten bestehen Haftungsverhältnisse aus
gegenseitigen Schuldmitübernahmen und Mithaft aus
Darlehensverträgen innerhalb der "Unternehmensgruppe
Kurre". Hierbei bilden die Kurre Spezialmaschinenbau GmbH,
die Kutec Kurre Technologies GmbH & Co. KG, die Siebe
Engineering GmbH und die ESPE Management GmbH & Co. KG
eine gesamtschuldnerische Einheit. Die verbleibenden
Haftungsverpflichtungen der Gesellschaft zum 31.12.2023
belaufen sich dabei gegenüber den finanzierenden
Kreditinstituten auf insgesamt 5.706 TEUR.
Die Haftungsverpflichtungen sind durch eine
Gesamtgrundschuld, eine Globalzession und durch
Sicherungsübereignungen abgesichert.
Es besteht keine Notwendigkeit aufgrund der
bestehenden Haftungsverhältnisse Rückstellungen
zu bilden oder Verbindlichkeiten zu bilanzieren, da
diejenigen Unternehmen, zu deren Gunsten die Gesellschaft
Haftungsverhältnisse begründet hat, über
einen soliden wirtschaftlichen Hintergrund verfügen.
Sie waren und sind jederzeit in der Lage ihren
Verpflichtungen pünktlich nachzukommen. Hinweise
darauf, dass sich die wirtschaftliche Situation dieser
Unternehmen in absehbarer Zeit spürbar verschlechtern
wird, sind nicht erkennbar.
II.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
III.
Komplementärstellung
Persönlich haftende Gesellschafterin der
Gesellschaft ist die ESPE Verwaltungs-GmbH. Das
Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin
beträgt Euro 25.000,00.
IV.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft hatte im Wirtschaftsjahr 2023
durchschnittlich 9 Mitarbeiter (Vorjahr: 9)
beschäftigt.
V.
Organe
Die Geschäftsführung obliegt der
persönlich haftenden Gesellschafterin, der ESPE
Verwaltungs-GmbH. Diese wird vertreten durch die
Geschäftsführer Stefan und Silke Plaggenborg. Sie
sind von den einschränkenden Vorschriften des §
181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Stefan Plaggenborg und Silke Plaggenborg -
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2024
festgestellt.
|