I n g e n d
o GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.014,00 |
56.213,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.013,00 |
14.212,00 |
| III.
Finanzanlagen |
42.000,00 |
42.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.108,87 |
44.883,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.120,47 |
36.461,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.988,40 |
8.421,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
300,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
75.122,87 |
101.396,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.006,82 |
95.967,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
45.967,89 |
55.680,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.961,07 |
9.712,25 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
516,05 |
4.128,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
75.122,87 |
101.396,16 |
Anhang
I. Allgemeine
Abschlusserläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kaptialgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 276 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kaptialgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechnung der Stetigkeit
liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen gem. § 6 IIa EStG im
Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht
ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessener Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 III GmbHG) bestehen nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige
Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 1
Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren keine
gewerbliche Arbeitnehmer und 1 Angestellten. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285
Nr. 7 HGB).
Während des laufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Marcus
Hartmann, 33739 Bielefeld
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Bielefeld, den 21.12.2011
___________________________
Marcus Hartmann
|