Shimro
Musikinstrumente GmbH
Markneukirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
944.844,31 |
993.625,31 |
| I.
Sachanlagen |
944.844,31 |
993.625,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
527.125,18 |
718.255,83 |
| I.
Vorräte |
183.038,72 |
390.082,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
260.195,30 |
137.064,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.891,16 |
191.108,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.969,08 |
6.115,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.475.938,57 |
1.717.996,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.049.855,31 |
1.156.353,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
933.875,64 |
933.875,64 |
| III.
Gewinnvortrag |
122.478,08 |
142.949,67 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
106.498,41 |
20.471,59 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
232.606,30 |
250.319,49 |
| C.
Rückstellungen |
4.210,00 |
6.237,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
189.266,96 |
305.086,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.475.938,57 |
1.717.996,35 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den
gesetzlichen Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurde vollumfänglich Gebrauch
gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt.
II. Angaben
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Ansatzvorschriften (§§ 246-251
HGB) und der Bewertungsvorschriften
(§§ 252-256a HGB) sowie unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB) erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB.
Die Bewertungen erfolgten im Einzelnen wie folgt:
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, wurden planmäßige Abschreibungen unter
Anwendung der linearen Abschreibungsmethode auf die
voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Zugänge zum Anlagevermögen
erfolgten pro rata temporis. Für Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens im Sinne von § 6
Abs. 2a EStG (€ 150,01 bis 1.000,00) wurden
Sammelposten gebildet, die im Geschäftsjahr jeweils zu
einem Fünftel aufgelöst wurden. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von € 150,00 wurden im Jahr des Zugangs
vollständig als Aufwand verbucht.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert am Abschlussstichtag angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Bildung
angemessener Wertberichtigungen berücksichtigt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nominalwert angesetzt.
Für Investitionszuschüsse wurde ein
passiver Sonderposten gebildet, welcher
planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer
der geförderten
Vermögensgegenstände
aufgelöst wird.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrags
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen nicht. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben ebenfalls eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Zum Abschlussstichtag bestanden Forderungen gegen
Gesellschafter von € 224.231,48 und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 187.822,45.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen Eigentumsvorbehalte in
branchenüblichem Umfang.
IV. Weitere
Angaben
Während des Geschäftsjahres 2010 wurden die
Geschäfte der Gesellschaft geführt von:
- Frau Diana Grumbach
- Herr Jae Yup Shim
Markneukirchen, 13. April 2011
gez. Diana Grumbach, Geschäftsführerin
gez. Jae Yup Shim, Geschäftsführer
Shimro Musikinstrumente GmbH
Markneukirchen
Gesellschafterbeschluss: Der Jahresabschluss des
Geschäftsjahres 2010 wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 13. April 2011
festgestellt.
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