TTC³
GmbH
Frechen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2012
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.656,00 |
3.282,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.633,00 |
3.263,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.023,00 |
19,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
200.615,64 |
243.702,35 |
| I.
Vorräte |
6.286,87 |
3.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
191.988,74 |
237.342,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.340,03 |
3.059,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
54.768,82 |
41.364,85 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
67.249,75 |
37.585,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
329.290,21 |
325.934,83 |
Passiva
|
|
31.3.2012
EUR |
31.3.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
62.585,63 |
72.415,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.664,12 |
-9.830,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
67.249,75 |
37.585,63 |
| B.
Rückstellungen |
7.470,97 |
6.697,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.730,18 |
254.223,50 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
69.089,06 |
65.014,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
329.290,21 |
325.934,83 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011/2012 zum 31. März
2012
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Unsere Gesellschaft, die TTC³ GmbH ist eine
kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
erstellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form und der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde daher
aufgrund des § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist
für die Bilanzierung und die Bewertung von der
Fortführung der Gesellschaft auszugehen.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind ggf. in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind gegebenfalls in der Bilanz gesondert
ausgewiesen.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Absatz 1 und
§ 248 Absatz 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Absatz 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen
angesetzt. Abschreibungen werden linear auf der Basis der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, wobei
die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze
zugrundegelegt werden. Vermögensgegenstände im
Einzelwert über 150,00 € bis 1.000,00 €
wurden in einem Sammelposten zusammengefasst. Der
Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den
folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Risiko behaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen erfolgten nicht.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 258 HGB gebildet und sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Das ausgewiesene Stammkapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die ausgewiesenen Rückstellungen sind nach
Maßgabe der voraussichtlichen Inanspruchnahme der
Gesellschaft angesetzt. Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
III. Angaben zur Bilanz
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. März 2012 wurde am
29. März 2013 festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 29.664,12 €
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Angaben gemäss § 42 Abs. 3 GmbHG:
Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen zum
Bilanzstichtag 58.013,54 € (Vorjahr: 55.092,43
€). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€).
Das Verrechnungskonto (Forderungen gegenüber
Gesellschaftern) wird mit 4,95 % p. a. verzinst.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Geschäftsjahr 2011/2012 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Conrad
Töpfer (Alleinvertretung). Der
Geschäftsführer war von der Beschränkung des
§ 181 BGB befreit.
Frechen, den 29.03.2013
TTC³ GmbH
- Geschäftsführung -
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Diplom-Ingenieur Conrad Töpfer
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