LF
Projektmanagement GmbH
Saarwellingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.048.225,15 |
5.682.259,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.815.465,15 |
5.449.499,00 |
| II.
Finanzanlagen |
232.760,00 |
232.760,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.229.364,07 |
4.048.988,59 |
| I.
Vorräte |
2.131.591,94 |
1.694.585,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
676.211,17 |
96.298,69 |
| III.
Wertpapiere |
220.939,17 |
150.798,06 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.200.621,79 |
2.107.306,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.908,41 |
3.589,74 |
| Aktiva |
10.281.497,63 |
9.734.837,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.060.436,81 |
5.659.370,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.609.370,19 |
4.920.174,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
401.066,62 |
689.196,11 |
| B.
Rückstellungen |
297.776,65 |
414.934,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.922.884,17 |
3.660.532,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.900.652,51 |
2.260.458,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.022.231,66 |
1.400.074,33 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
350.000,00 |
350.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
|
| Passiva |
10.281.497,63 |
9.734.837,33 |
Anhang
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die LF Projektmanagement GmbH, Saarwellingen ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Die Gesellschaft macht von den
Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz
3, 276 Satz 2 HGB und teilweise des § 288 HGB
Gebrauch. Die Anhangangaben gemäß § 285 Nr.
2, 4 bis 7, 9 und 12 HGB werden nicht gemacht.
Die dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 zugrunde
liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unverändert zum Vorjahr angewendet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewandt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und über den Zeitraum der Nutzungsdauer
(längstens 3 Jahre) planmäßig
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt (4-50 Jahre). Für die
Zugänge an beweglichen Anlagegütern des
Geschäftsjahres werden die Jahresabschreibungen pro
rata temporis angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
von Euro 250 bis Euro 800 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten bis Euro 250
werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen und fertige
Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. den jeweils
niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen
Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die
Material- und die Fertigungsgemeinkosten, die nach den
steuerlichen Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Im
Rahmen der direkt zurechenbaren Kosten wurde die
Durchschnittsmethode angewandt. Die unfertigen Erzeugnisse,
unfertigen Leistungen und fertigen Erzeugnisse sind
verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt
bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu
Nennwerten abzüglich erforderlicher Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Restlaufzeiten
betragen unter 1 Jahr.
Der Ansatz der
sonstigen Vermögensgegenstände sowie
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nennwerten.
Das
Stammkapital beträgt Euro 50.000,00.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Zusammensetzung sowie die Bewegungen des
Anlagevermögens im Sinne des § 268 Abs. 2 HGB
sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter Petra Freichel betragen Euro 350.000,00.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von Euro
1.022.231,66sind durch Grundpfandrechte bzw.
Sicherungsübereignungen besichert.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Stichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an:
Fredi Freichel
Ergebnisverwendung
Es wurde vorgeschlagen, den Bilanzgewinn/-verlust auf
neue Rechnung vorzutragen.
Saarwellingen, 26.08.2024
Fredi Freichel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024
festgestellt.
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