Wirth Wohn- und Projektbau GmbH

Alte Steige 52, 73479 Ellwangen (Jagst), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 736156
Eingetragen
9.1.2018
Branche
Bauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Die Übernahme von Bauträgertätigkeiten im Wohn- und Projektbau, auch Kauf und Verkauf von Grundstücken, die Bebauung von eigenen und fremden Grundstücken, der Kauf und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden, sowie alle Maßnahmen von Bausanierungen und Modernisierungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Wirth
seit 9.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dinkelweg 19, 73479 Ellwangen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wirth Wohn- und Projektbau GmbH

Ellwangen Jagst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 384,00 4.154,00
I. Sachanlagen 384,00 4.154,00
B. Umlaufvermögen 2.305.823,44 4.211.203,59
I. Vorräte 2.008.691,28 3.035.085,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 86.220,61 68.851,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 210.911,55 1.107.266,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.568,60 11.585,33
Summe Aktiva 2.337.776,04 4.226.942,92

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 270.128,06 230.165,52
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 205.165,52 174.257,75
III. Jahresüberschuss 39.962,54 30.907,77
B. Rückstellungen 17.252,39 73.750,22
C. Verbindlichkeiten 2.049.895,59 3.920.027,18
D. Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 3.000,00
Summe Passiva 2.337.776,04 4.226.942,92

Anhang

I. Allgemeine Angaben, Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Bilanzierungs- und Bewer-tungsvorschriften des deutschen Handelsrechts sowie unter Berücksichtigung ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes erstellt. Es waren zudem die Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zu beachten.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB handelt es sich um eine sog. kleine Gesellschaft. Es wurde deshalb großteils, insbesondere bei der Offenlegung, von den für diese Gesellschaften vorgesehenen Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht. Angaben, die wahlweise in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden dürfen, sind mit Ausnahme der meisten Vorjahres-vergleichszahlen im Anhang gemacht worden.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 264 ff HGB. Der Inhalt des Anhangs orientiert sich an den § 284 ff HGB.

Die Bewertung wurde entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der Unternehmertätigkeit vorgenommen. Aktiva wurden nicht mit Passiva und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Immaterielle Wirtschaftsgüter waren nicht zu bewerten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern vermindert. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung mit dem zu erwartenden Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden ebenfalls alle bis zum Abschlusszeitpunkt entstandenen oder bis zur Abschlusserstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungs-betrag ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten berücksichtigt. Alle im Jahresabschluss gemachten Betragsangaben lauten auf Euro (€), soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.

Es wird ausschließlich nach handelsrechtlichen Bestimmungen bilanziert und bewertet. Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Der Bilanzzusammenhang mit dem Vorjahr ist gewahrt.

Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2023 wurden von mir mit Hilfe einer Buchhaltungssoftware verbucht. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellt. Die dem Abschluss zugrundeliegende Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Es wurde eine Inventarliste und ein Anlagenverzeichnis erstellt.

II. Zusätzliche Angaben, Unterschrift der Geschäftsleitung

Während des Geschäftsjahres 2023 wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Dieter Wirth aus Ellwangen geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ihm wurden mit Ausnahme eines eventuell bei der Gesellschaft für ihn geführten Verrechnungskontos keine Kredite gewährt. Es wurden auch keine Haftungsverhältnisse für sie eingegangen.

In 2023 ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen bezüglich der rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft und der Beteiligungsverhältnisse.

Auf den Abschlusszeitpunkt wurde ein Lagebericht nach § 289 HGB aufgestellt. Die Offenlegungspflichten nach HGB und die Prüfungsverpflichtung nach § 16 MaBV werden von der Gesellschaft eingehalten.

Mit Ausnahme eines Fahrzeugleasingvertrages und einiger Avale bestanden am Abschlusszeitpunkt keine nicht aus der Bilanz ersichtlichen Eventualverbindlichkeiten oder Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB. Im Übrigen ist mit einer Inanspruchnahme aus eventuellen Haftungsverhältnissen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht zu rechnen.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum Abschlussstichtag 138.281,68 €, der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbind-lichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren und mehr beträgt 0,00 €.

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 2023 beträgt 4 Personen, davon 1 Geschäfts-führer und 3 Teilzeitkräfte.

Die Ertragsteuern des Jahres 2023 sind in voller Höhe durch das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verursacht.

Gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Aufstellung des Jahresabschlusses unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt. Nach dem Gesell-schafterbeschluss vom 30.06.2024 wird das Ergebnis des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorgetragen.

Nachfolgend wird der Jahresabschluss der Wirth Wohn- und Projektbau GmbH auf den

31. Dezember 2023 gemäß § 245 HGB vom Geschäftsführer der Gesellschaft rechtswirksam unterzeichnet.

 

Ellwangen, den 30.06.2024

Dieter Wirth, Geschäftsführer der Wirth Wohn- und Projektbau GmbH

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2024.

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