TSM
GmbH
Stolberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
211.356,00 |
248.620,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
44.784,00 |
66.694,00 |
| II.
Sachanlagen |
166.547,00 |
181.901,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25,00 |
25,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.607.811,40 |
1.914.515,94 |
| I.
Vorräte |
816.077,49 |
1.388.828,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
791.071,26 |
524.433,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
662,65 |
1.254,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.570,00 |
6.599,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.838.737,40 |
2.169.735,93 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
315.534,09 |
189.227,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
290.534,09 |
164.227,22 |
| B.
Rückstellungen |
162.056,56 |
65.292,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.361.146,75 |
1.915.216,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.838.737,40 |
2.169.735,93 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31.12.2017
I. Allgemeine Angaben
1. Anwendung der für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
DieGesellschaft erstellt den Jahresabschluss für
das Jahr 2017 nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
für Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG).
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 i.V.m Abs. 4 HGB. Die
Gesellschaft nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. 288 HGB
nicht in Anspruch.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene, immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibung verringert.
Selbst geschaffene, immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten
bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibung verringert.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.
Die planmäßige Abschreibung sind in Anlehnung an
die von der Finanzverwaltung aufgestellten
Abschreibungstabellen oder entsprechend der
geschätzten Nutzungsdauer nach der linearen Methode
ermittelt worden. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens im Wert von 150,00 € bis 1.000,00
€ werden in einen Sammelposten eingestellt, der linear
über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Bei der Berechnung der Herstellungskosten wurden
folgende Kosten berücksichtigt:
| • |
Material- und Fertigungskosten
sowie die Sonderkosten der Fertigung
(Aktivierungspflicht gem. § 255 Abs.
2 HGB)
|
| • |
Materialgemeinkosten, soweit
angemessen und notwendig (Aktivierungspflicht gem.
§ 255 Abs. 2 HGB)
|
| • |
Fertigungsgemeinkosten, soweit
angemessen und notwendig (Aktivierungspflicht gem.
§ 255 Abs. 2 HGB)
|
| • |
Kosten der allgemeinen
Verwaltung (Aktivierungswahlrecht gem. § 255
Abs. 2 HGB)
|
| • |
Aufwendungen für soziale
Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen
(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2
HGB)
|
| • |
Aufwendungen für
betriebliche Altersversorgung (Aktivierungswahlrecht
gem. § 255 Abs. 2 HGB)
|
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen aus Lieferung und Leistung und
sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihren Nennwerten bzw.
Anschaffungskosten angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen,
eingestellt.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den Bewertungsmethoden sind gegenüber dem
Vorjahr keine Änderungen eingetreten; der Forderung
des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde somit entsprochen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel. Als Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten sind grundsätzlich die historischen
Werte angesetzt. Die Abschreibungen ergeben sich ebenfalls
aus dem Anlagespiegel.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum
Bilanzstichtag in Höhe von € 42.582,92.(Vorjahr
€ 44.565,93)
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Position enthält zum Abschlussstichtag keine
aktivierten Disagio-Beträge.
4. Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
unverändert zum 31. Dezember 2017 €
25.000,00. Es ist vollständig eingezahlt.
5. Verbindlichkeiten
Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen das
steuerliche Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
IV. Sonstige Angaben
1. Personal
Während des Zeitraumes vom 1.1. bis 31.12.2017
waren durchschnittlich 25 Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Geschäftsführung
Herr Tsivikis , Georgios
Alleinvertretungsberechtigt
Befreiung von § 181 BGB
3. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen das Jahresergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Stolberg, den 17.05.2018
.........................................
(TSM GmbH)
sonstige Berichtsbestandteile
keine
Herr Tsivikis , Georgios
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2018 festgestellt.
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