Initor
Inkasso GmbH
Nümbrecht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.210,50 |
5.614,50 |
| I.
Sachanlagen |
4.210,50 |
5.614,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.813,49 |
4.164,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.813,49 |
4.164,20 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
12.217,86 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.241,85 |
9.778,70 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
38,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.961,41 |
17.068,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.256,45 |
7.892,43 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
12.217,86 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.250,00 |
950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.991,85 |
8.790,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.241,85 |
9.778,70 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2011
der Initor Inkasso GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
2) Die Gesellschaft ist einer kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
3 ) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückskosten
verrechnet.
5) Das Anlage‑ und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
B. Angaben zu Bilanzierungs‑ und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
6) Das Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
7) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zu Bilanzposten
1. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
3. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. §
42 III GmbHG
Die Gesellschaft hatte zum Bilanzstichtag
gegenüber dem Gesellschafter eine Forderung in
Höhe von 2.716,31 €.
D. Angaben zu G.u.V.‑Posten
1. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m.
§ 254 vorgenommen.
2. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung
bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit
Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine Erträge aus der Auflösung eines
Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB
i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus
der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil
(§ 273 i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG).
4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen
5. periodenfremde Aufwendungen / Erträge
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine periodenfremden Aufwendungenenthalten.
In den sonstigen Erträgen sind keine
periodenfremde Erträge enthalten.
E. Sonstige Angaben
1. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
2. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Sascha May geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Anhang
ergibt, wird hiermit versichert.
Ort, Datum
Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2013 festgestellt.
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