Institut für faire Schadensregulierung GmbH
Selbe AdresseInstitute für Factoring-Geschäfte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabelle Esther Widmer seit 14.4.2021 | Geschäftsführer |
Birgitt Schlink seit 19.10.2010 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Cockerill Maintenance & Ingenierie S.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
John Cockerill UVK GmbH (vormals: CMI UVK GmbH)MontabaurJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Amtsgericht Montabaur, HRB 6152Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die 1817 gegründete Unternehmensgruppe trug über 150 Jahre lang den Namen John Cockerill, bevor sie sich in Cockerill Maintenance & Engineering umwandelte, oft versteckt hinter der Abkürzung CMI. Der Namenswechsel - aus CMI wird wieder John Cockerill - wurde im Mai 2019 im Konzern eingeleitet und sukzessive fortgeführt. Im Rahmen dessen wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 29. März 2022 und Eintragung im Handelsregister am 28. April 2022 aus der CMI UVK GmbH die John Cockerill UVK GmbH. Diese Änderung betrifft nur den Namen, nicht aber die juristische Person, die hinter dieser Änderung steht. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 288 HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. 2. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Im Jahr 2022 konnte der ursprünglich budgetierte Auftragseingang von Mio. EUR 19,4 um Mio. EUR 6,9 übertroffen werden. Der Umsatz im Geschäftsjahr in Höhe von Mio. EUR 9,5 (Vorjahr: Mio. EUR 6,7) blieb hinter dem budgetierten Wert (Mio. EUR 12,1) zurück. Hier hat sich die Verschiebung der Abnahme eines Projektes in Mexiko ausgewirkt (Mio. EUR -2,7). Um das Eigenkapital der John Cockerill UVK GmbH zu stärken, hat die Muttergesellschaft John Cockerill S.A. im Jahr 2022 auf einen Teil des gewährten Darlehens verzichtet. Dieser Sachverhalt wurde als sonstiger Ertrag in Höhe von Mio. EUR 1,1 erfasst und hat sich dadurch positiv auf die Eigenkapitalposition der Gesellschaft ausgewirkt. Trotzdem blieb das Ergebnis von Mio. EUR +0,3 (Vorjahr: Mio. EUR -1,6) unter Plan (+0,8 Mio. EUR), da die o.g. Verschiebung einen negativen Einfluss von Mio. EUR 0,5 hatte. Der entstandene Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 minderte den durch den Verlust der vorangegangenen Geschäftsjahre entstandenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf Mio. EUR 26,5. Für die bilanzielle Überschuldung und zur Überbrückung von möglichen Liquiditätsengpässen wurde eine Vorsorge durch eine weitere am 29. Juli 2021 erteilte Patronatserklärung der JOHN COCKERILL S.A., Seraing, Belgien, für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 getroffen. Diese wurde am 13. Februar 2024 für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. In dieser Patronatserklärung verpflichtet sich JOHN COCKERILL S.A., Seraing, Belgien, die zu 100 % an der John Cockerill UVK GmbH beteiligt ist, die John Cockerill UVK GmbH in ausreichendem Umfang mit zusätzlicher Liquidität auszustatten, damit diese all ihre fälligen Forderungen ihrer Gläubiger befriedigen kann. Zusätzlich tritt die JOHN COCKERILL S.A., Seraing, Belgien, mit diesen Forderungen im Rang hinter die gegenwärtigen und künftigen Forderungen anderer Gläubiger zurück, soweit und solange dies zur Vermeidung einer Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Abs. 1 InsO notwendig wäre. Im Jahr 2023 konnte ein guter Auftragseingang in Höhe von Mio. EUR 26,3 verzeichnet werden. Er setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Projekten zusammen:
Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 werden wir einen derzeit noch ungeprüften Umsatz in der Größenordnung von Mio. EUR 14,5 sowie einen Auftragsbestand in Höhe von Mio. EUR 49,4 ausweisen können. Gleichzeitig haben wir im Jahr 2023 für 12 Projekte von unseren Kunden die finalen Abnahmen erhalten und konnten diese endfakturieren und abschließen. Der geplante Umsatz von Mio. 19,7 wurde wegen Verschiebung von Shipments und Verzögerungen bei der Projektabnahme nicht erreicht. Wie bereits im Jahr 2022 hat die Muttergesellschaft JOHN COCKERILL S.A. auch im Jahr 2023 auf einen Teil des gewährten Darlehens verzichtet. Dieser Sachverhalt hat sich mit Mio. EUR 1,1 positiv im Ergebnis ausgewirkt. Die Zinszahlungen haben sich aufgrund einer Änderung der Transferpricing-Regelung um Mio. EUR 0,7 im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Zum Jahresende 2023 werden wir einen ungeprüften positiven Cashflow von Mio. EUR 6,8 erzielen. Das ungeprüfte Ergebnis vor Steuern wird bei ca. Mio. EUR -1,0 liegen. Hier haben sich erhöhte Zinsaufwendungen (plus 0,8 Mio. EUR) und Konzernumlagen (plus 0,5 Mio. EUR) mit Mio. EUR -1,3 ausgewirkt. Aufgrund des guten Auftragsbestands rechnen wir im Jahr 2024 mit einem Umsatz von ca. Mio. EUR 20,0 und einem Ergebnis von Mio. EUR +0,7. Sofern die geplanten Umsatzsteigerungen in den folgenden Jahren jedoch ausbleiben und/oder die geplanten Maßnahmen nicht ausreichend umgesetzt werden können, wird die John Cockerill UVK GmbH für die Zeit nach dem Auslaufen der o.g. Patronatserklärung weiterhin auf finanzielle Unterstützung von außen angewiesen sein, sodass insofern eine Bestandsgefährdung vorliegt. 3. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich von Dritten erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich angefallener Nebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen aktiviert. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig und zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs direkt als Aufwand erfasst. Die Abschreibungen werden gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wie folgt vorgenommen:
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgt grundsätzlich mit den Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. In die Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen worden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Bewertung der Waren erfolgt mit den Anschaffungskosten oder den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten zum Bilanzstichtag. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen für individuell ermittelte Einzelrisiken sowie einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko. Die Liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert bewertet. Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Anwendung der Sterbetafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung der geltenden Bewertungsvorschriften (Bewertung wie im Vorjahr nach der Projected-Unit-Credit-Methode) erstellt. Dabei wurden zum 31. Dezember 2022 ein Zinssatz in Höhe von 1,78 % sowie eine erwartete Rentensteigerung von 2,20 % p.a. zugrunde gelegt. Weiterhin wurde bei der Berechnung der Zinssatz eines Zehn-Jahres-Durchschnitts verwendet. Der ausschüttungsgesperrte Betrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 4). Dieser Betrag spiegelt den Bewertungsunterschied aufgrund eines siebenjährigen und eines zehnjährigen Durchschnittszinses wider. Die Sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Darüber hinaus werden für schwebende Absatzgeschäfte Drohverlustrückstellungen gebildet, wenn der Auftragswert hinter der noch zu erbringenden eigenen Leistung zurückbleibt. Hierbei werden die voraussichtlich noch anfallenden Aufwendungen auf Basis von Vollkosten bewertet, wobei allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten nicht berücksichtigt werden. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen sowie auch auf Verlustvorträge gebildet, soweit dies nach § 274 HGB zulässig ist. Eine sich ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 29,13 %. Im Falle eines aktiven Überhangs würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Jahresabschluss mit dem Tagesmittelkurs zum Zeitpunkt der Ersteinbuchung bewertet. Am Abschlussstichtag werden auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (Aktivposten) oder höher lagen (Passivposten). Gewinne und Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Umsatzerlöse werden realisiert, sobald der Gefahrenübergang erfolgt ist, bzw. bei Werklieferungen nach der Completed-Contract-Methode, d.h. in der Regel mit Abnahme des Werks. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung sowie die Bewegungen des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB sind dem Anlagengitter (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Die John Cockerill UVK GmbH hat im Herbst 2021 mit einem chinesischen Unternehmen einen Joint Venture für den Vertrieb von kleinen Standard-Säureregenerationsanlagen gegründet. Die Kapitaleinlagen von John Cockerill UVK GmbH in das Stammkapital belaufen sich auf CNY 3.400.000,00 (TEUR 460), was 34 % des Stammkapital entspricht. Davon sind nach der Gründung bereits CNY 408.000 (TEUR 56) eingezahlt worden. Beide Parteien haben sich verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung des Joint Ventures den vollen Betrag des Stammkapitals einzuzahlen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsaustausch (TEUR 147; Vorjahr: TEUR 242). Darin enthalten sind Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 223). Sie sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, soweit sie Aufwand nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Gezeichnete Kapital beträgt EUR 50.000,00 und wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen resultieren aus zwei Pensionszusagen. Für die Pensionsrückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode vorgenommen. Dabei wurde zum 31. Dezember 2022 ein Zinssatz von 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %) zugrunde gelegt. Die Sterbetafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck wurden verwendet. Für Pensionsverpflichtungen existieren Rückdeckungsversicherungsverträge, welche an die Pensionäre verpfändet sind. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsverpflichtung beträgt TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 63). Vermögensgegenstände, die ausschließlich zur Deckung der Altersversorgungsverpflichtung dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, wurden mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von insgesamt TEUR 146 (Vorjahr: TEUR 159) bewertet. Davon entfallen TEUR 116 (Vorjahr: TEUR 128) auf die Altersteilzeitrückstellung und TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 31) auf die Pensionsrückstellung. Diese wurden mit den entsprechenden Altersversorgungsverpflichtungen insgesamt in Höhe von TEUR 250 (Vorjahr: TEUR 251) verrechnet. Davon entfallen TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 94) auf die Pensionsrückstellung und TEUR 147 (Vorjahr: TEUR 188) auf die Altersteilzeitrückstellung. Soweit der beizulegende Zeitwert den Wert der korrespondierenden Verpflichtung übersteigt, wird der Überhang als Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung aktiviert. Der Zeitwert entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 1.100; Vorjahr: TEUR 1.249), Personalrückstellungen (TEUR 407; Vorjahr: TEUR 402) sowie Rückstellungen für Garantien (TEUR 84; Vorjahr: TEUR 43). Die Verbindlichkeiten setzten sich zum 31. Dezember 2022 insgesamt bzw. nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 2.050 (Vorjahr: TEUR 327) aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie in Höhe von TEUR 75 (Vorjahr: TEUR 34) aus Zinsen. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling-Vertrag in Höhe von TEUR 25.583 (Vorjahr: TEUR 26.483) unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (davon gegenüber dem Gesellschafter: TEUR 25.583; Vorjahr: TEUR 26.483) ausgewiesen. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf eine Aufgliederung der Umsatzerlöse wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Die Sonstigen betrieblichen Erträge betreffen Gewinne aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 4), Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 121), den Ertrag aus dem Forderungsverzicht der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 1.129 (Vorjahr: TEUR 0) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 165 (Vorjahr: TEUR 30). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 6). Die Personalaufwendungen betreffen Lohn- und Gehaltsaufwendungen in Höhe von TEUR 3.656 (Vorjahr: TEUR 3.494) sowie Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 543 (Vorjahr: TEUR 518). Im Vorjahr enthielt der Personalaufwand Kurzarbeitergeld für den Zeitraum Januar bis Ende Juni 2021, im Jahr 2022 wurde kein Kurzarbeitergeld erhalten. Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 536 (Vorjahr: TEUR 399) resultieren im Wesentlichen aus Zinszahlungen an die JOHN COCKERILL S.A. (TEUR 516; Vorjahr: TEUR 382). Die Erhöhung resultiert aus einer Anpassung der Transfer Pricing Police analog der neuen OECD- und EU-Richtlinie. 6. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl beträgt im Geschäftsjahr 48 Gehaltsempfänger. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Der Nutzung von Kfz sowie unserer EDV-Anlage liegen Operating-Leasingverträge (außerbilanzielle Geschäfte) zugrunde. Dies trägt auch zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Die Leasingverträge haben noch eine Restlaufzeit von einem bis 36 Monaten und führen insgesamt zu einem Leasingaufwand in Höhe von TEUR 80 im Geschäftsjahr 2022 und für die Restlaufzeit insgesamt bis zu 36 Monaten von TEUR 102. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind nachfolgend dargestellt.
Aus dem Joint Venture bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 404, die in den nächsten 5 Jahren einzuzahlen sind. Geschäftsführung Seit dem 14. April 2020 ist Frau Isabelle Widmer, Paris, Frankreich, alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Frau Widmer übt die Tätigkeit hauptberuflich aus. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Für ehemalige Geschäftsführer werden keine Pensionsrückstellungen gebildet. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist ein 100%iges Tochterunternehmen der John Cockerill S.A. (vormals: CMI S.A. - Umfirmierung am 1. November 2021), Seraing, Belgien. Der Jahresabschluss wird in den von der John Cockerill S.A., Seraing, Belgien, aufgestellten Konzernabschluss, sowohl für den größten als auch kleinsten Kreis von Konzernunternehmen, einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der Bilanzzentrale der belgischen Nationalbank (www.nbb.be) unter (BE) 0422.362.447 einsehbar. Nachtragsberichterstattung Um das Eigenkapital der John Cockerill UVK GmbH zu stärken, hat die Muttergesellschaft John Cockerill S.A. in 2023, wie auch im Vorjahr, auf einen Teil des gewährten Darlehens verzichtet. Dieser Sachverhalt hat sich mit Mio. EUR 1,1 positiv auf die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und auf die Ertragslage ausgewirkt. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung möchte der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 311 auf neue Rechnung vorzutragen.
Montabaur, 18. April 2024 John Cockerill UVK GmbH Isabelle Widmer, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
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