WOBAG Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Sauer-Wehinger seit 21.10.2020 | Prokura |
Klaus Dieter Ruppenthal seit 23.2.2010 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnbau Baden AGFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Wohnbau Baden AG hat ihren Sitz in Freiburg i. Br. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 704958 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Aufstellungserleichterungen teilweise in Anspruch. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Vorschriften der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen wurden beachtet. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Dabei wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Investitionszuschüssen, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung errechnet sich nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Bauten werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB bewertet. Diese umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten. Ist der beizulegende Wert nach § 253 Abs. 4 HGB geringer, so wird dieser angesetzt. Von der Möglichkeit Fremdkapitalkosten für die Zeit der Herstellung zu aktivieren, wurde -wie in den Vorjahren auch- kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde entsprechend der periodengerechten Abgrenzung der Aufwendungen ermittelt. Die Steuerrückstellungen beinhalten dies das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde entsprechend der periodengerechten Abgrenzung der Erträge ermittelt. IV. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage A zum Anhang) dargestellt. Finanzanlagen Die Gesellschaft ist an folgenden Gesellschaften i. S. v. § 271 Abs. 1 und 2 HGB beteiligt:
* Hierbei handelt es sich um Angaben zum
Geschäftsjahr 31.12.2022
Vorräte Die Vorräte betreffen im Wesentlichen die in Arbeit befindlichen Baugrundstücke, welche zur Veräußerung bestimmt sind sowie in Arbeit befindliche Bauleistungen. Unter den Vorräten sind Bauvorbereitungskosten in Höhe von EUR 11.365,37 (Vorjahr: EUR 11.365,37) ausgewiesen. Sonstige Vorräte, bestehend aus in Ausführung befindliche Bauaufträge, werden in Höhe von EUR 35.976.798,09 (Vorjahr: EUR 16.788.299,55) ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtliche eine Restlaufzeit von weniger mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden in Höhe von EUR 3.603.429,21 (Vorjahr: EUR 1.002.648,67) ausgewiesen. Sie haben in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 998.411,83) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden in Höhe von EUR 292.984,64 (Vorjahr: EUR 79.760,63) ausgewiesen. Sie haben in Höhe von EUR 342,72 (Vorjahr: EUR 342,72) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden in Höhe von EUR 490.664,70 (Vorjahr: EUR 50.808,54) ausgewiesen. Sie beinhalten einen Betrag in Höhe von EUR 10.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ein Disagio in Höhe von EUR 16.370,37. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 250.000,00 besteht aus 5.000 auf den Namen lautende vinkulierte Nennbetragsaktien zu jeweils EUR 50,00. Die gesetzliche Rücklage wird in Höhe von EUR 25.000,00 ausgewiesen. Die Anforderung nach § 150 Abs. 2 AktG ist erfüllt. Der Ergebnisvortrag verbleibt nach Rücklagendotierung in ausgewiesener Höhe. In der Hauptversammlung vom 02.06.2023 wurde beschlossen, einen Betrag in Höhe von EUR 500.000,00 der Gewinnrücklage zuzuführen. Die Überleitung vom Jahresergebnis zum Bilanzverlust ist aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich. Rückstellungen In den Rückstellungen werden Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 589.199,23 (Vorjahr: EUR 1.059.033,93) ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen bestehen hauptsächlich in Rückstellungen für Personalkosten, Gewährleistungen, Jahresabschlusserstellungs- und Prüfungskosten sowie für ausstehende Rechnungen für die Fertigstellung verschiedener Bauprojekte. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeiten und Besicherungen sind in Anlage B zum Anhang dargestellt. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von EUR 5.500.000,00 (Vorjahr: EUR 4.000.000,00) ausgewiesen. Latente Steuern Aufgrund der Differenzen im Rahmen der Abschreibungen von Hard- und Software sowie einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von EUR 50.390. Aufgrund der unterschiedlichen Ansätze von Urlaubs- und Gewährleistungsrückstellungen ergeben sich aktive latente Steuern in Höhe von EUR 4.270. Eine Saldierung der passiven mit den aktiven latenten Steuern wurde vorgenommen. Es ergibt sich hieraus ein Überhang der passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 46.120. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurden die Steuersätze von 15,83% für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie 15,05% für Gewerbesteuer herangezogen. V. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige betriebliche Erträge Die "Sonstigen betrieblichen Erträge" beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 17.072,16. Sonstige betriebliche Aufwendungen Diese enthalten Kosten für Vermittlungsprovisionen, Werbekosten und Rechts- und Beratungskosten. Daneben setzen sich die restlichen Kosten aus Raumkosten, Fahrzeug- und Leasingkosten, Reparaturen und Instandhaltungen und Versicherungen sowie Beiträgen und Abgaben zusammen. VI. Sonstige Angaben Belegschaft Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Jahresdurchschnitt 8 Arbeitnehmer beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Der kriegerische Konflikt zwischen Russland und der Ukraine und dessen Folgen wirken sich nach wie vor stark auf unsere Geschäftstätigkeit aus. Die Baukosten haben sich auf hohem Niveau stabilisiert. Grundstücke sind nach wie vor teuer. Dies wirkt sich entsprechend auf die Kaufpreise für unsere Projekte aus. Mittlerweile wird das höhere Zinsniveau von den Kunden zwar akzeptiert. Es führt aber dazu, dass viele Menschen ihren Traum vom Eigenheim zunächst zurückstellen müssen, weil die finanzielle Belastung nicht zu stemmen ist. Entsprechend ist die Nachfrage nach Neubauimmobilien noch immer verhalten. Vorstand Mitglied des Vorstands im Berichtsjahr war: Herr Klaus Ruppenthal, alleiniger Vorstand. Die Angabe der Vergütung des Vorstands unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Aufsichtsrat / Beirat Der Aufsichtsrat setzt sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 11.000,00. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.105.745,68 auf neue Rechnung vorzutragen.
Freiburg im Breisgau, den 11. Juli 2024 gez. Klaus Ruppenthal, Vorstand Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.07.2024. Anlagenspiegel zum 31.12.2023Wohnbau Baden AGFreiburg im Breisgau
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht zum 31.12.20231. Grundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft befasst sich mit der Verwertung von Grundstücken durch Erstellung von Wohngebäuden bzw. Eigentumswohnungen zum Zwecke des späteren Verkaufs. Das Tätigkeitsgebiet liegt in Freiburg sowie dem umliegenden Einzugsbereich der Stadt Freiburg und in der Region südlicher Oberrhein. Zum Kundenkreis gehören überwiegend Privatpersonen, aber auch institutionelle Anleger. Das Unternehmen bedient sich für die Planung und Baudurchführung der von ihr initiierten Projekte externer Architekten und Bauunternehmen. Die Bauarbeiten werden durchweg an Generalunternehmer vergeben, um eine möglichst hohe Kostensicherheit zu erreichen. Zur Abwicklung der Bauprojekte hat die Wohnbau Baden AG immobilienwirtschaftlich ausgebildete Projektleiter/-innen beschäftigt. Die Bauqualitätsüberwachung der Arbeiten der Generalunternehmer erfolgt durch externe Sachverständige. Der Verkauf der projektierten Wohneinheiten erfolgt nahezu vollständig durch eigene Mitarbeiter der Wohnbau Baden AG. Über die Gesellschafterstruktur hat die Wohnbau Baden AG Zugriff auf die sehr schlagkräftige und erfahrene Planungs- und Bauabteilung der TreuBau Freiburg AG, welche einen Großteil der aktuellen Projekte der Wohnbau Baden AG als Bauunternehmer realisiert. 2. Die Situation auf dem Immobilienmarkt in Deutschland und in der Region Freiburg Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehaltene Ziel der Fertigstellung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen wurde auch im Jahr 2023 deutlich verfehlt. Nach dem schwachen Jahr 2022, in dem das Statistische Bundesamt die Fertigstellung von 295.300 Wohnungen vermeldete, wurden im Jahr 2023 mit 294.400 Wohnungen nochmals 900 Wohnungen weniger übergeben. Trotzdem hält die Bundesregierung nach den Worten der Bundesbauministerin weiterhin an ihrer Zielsetzung fest. Dagegen ist die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2023 sogar auf den niedrigsten Stand seit 2012 gesunken. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Rückgang um fast 30% zu verzeichnen, es wurden lediglich 260.100 neue Wohnungen genehmigt. Der Rückgang war insbesondere bei Privatpersonen im 1- und 2-Familien-Haus-Bereich zu verzeichnen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Der Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertig gestellten Wohnungen, hat damit weiter zugenommen. Es wurden, wie in den Vorjahren auch, viele Projekte zurückgestellt und bis heute noch nicht realisiert. An den angebotsseitigen Störungen, die Bauherren daran hindern, ihre Vorhaben zeitnah zu realisieren, hat sich im Jahr 2023 also nichts Wesentliches verändert. Weiterhin sind die Rahmenbedingungen schwierig: Hohe Baukosten, ein vergleichsweise hohes Zinsniveau für Baufinanzierungen bei unverändert hohen Grundstückspreisen lassen eine Immobilie zu einem Luxusgut werden. Demgegenüber steigen in Folge der schwachen Neubautätigkeit die Mieten. Der Bedarf an Wohnungen ist enorm, doch viele der potentiellen Käufer der Niedrigzinsphase können sich heute keine Immobilie zum Kauf leisten und drängen auf den Mietmarkt. Daher ist es dringend notwendig, dass von den Bundes- und Landesregierungen Anreize für Investoren geschaffen werden. Ein erster Schritt wurde mit der Einführung der degressiven Abschreibung im Wohnungsbau im Rahmen des verabschiedeten Wachstumschancengesetzes getan. Weitere Schritte müssen folgen. Sonst wird es für die Bundesregierung unmöglich sein, das selbst gesetzte Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen in der laufenden Legislaturperiode zu erreichen. Der Umsatz im Baugewerbe ist im Jahr 2023 leicht um 3,3% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Preisbereinigt spricht der Zentralverband der Bauindustrie von einem Minus von 5%, bedingt durch nach wie vor teilweise hohe Preissteigerungen bei Baumaterialien. Die Nachfrage am südbadischen Immobilienmarkt, dem Tätigkeitsbereich der Wohnbau Baden AG, war im Geschäftsjahr 2023 äußerst verhalten. Für Neubau-Immobilien verzeichneten wir kaum Nachfrage, hier war der Markt im vergangenen Jahr praktisch zum Erliegen gekommen. Die Nachfrage nach Gebrauchtimmobilien war deutlich höher. Trotzdem verharren die Immobilienpreise für Neubauten in Südbaden auf sehr hohem Niveau. Bedingt durch die hohen Grundstückspreise und Baukosten ist es kalkulatorisch auch gar nicht möglich, größere Preisnachlässe zu geben. Dagegen konnten im Bereich der Bestandsimmobilien teilweise deutliche Preisrückgänge verzeichnet werden. Dieses Marktsegment hat sich gegenüber den Vorjahren wieder einigermaßen normalisiert. Es ist weiterhin festzustellen, dass viele Akteure der Bauwirtschaft ihre Projekte auf Grund der geringen Nachfrage zurückstellen. Auch die Finanzierungsinstitute sind überwiegend zurückhaltend bei der Finanzierung von Neubauprojekten. Demgegenüber steht eine nach wie vor hohe Nachfrage. Die Prognosen gehen von einem stetigen Anstieg des Wohnungsbedarfs in der Region Freiburg bis mindestens in das Jahr 2030 aus. Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich der Immobilienmarkt in Deutschland und speziell in der südbadischen Region um Freiburg in den kommenden Monaten entwickelt. 3. Geschäftsverlauf Mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2023 können wir nicht zufrieden sein. Die Wohnbau Baden AG konnte an das sehr gute Vorjahresergebnis nicht anknüpfen und hat im Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.106 Teuro zu verzeichnen. Die Gründe hierfür hatten wir bereits im Lagebericht des Vorjahres benannt. So konnten nur wenige Einheiten fertig gestellt und übergeben werden. Dabei handelt es sich um die restlichen 8 Reihenhäuser in Königschaffhausen. Um den Verkauf dieser Einheiten zu erreichen, haben wir die Preise für die Häuser deutlich reduziert. So konnte die Zielgruppe "Junge Familien" schlussendlich doch erreicht werden. Hierbei stand für uns im Vordergrund, das Eigenkapital, das wir in das Projekt eingebracht haben, zu sichern und wieder herauszulösen - was uns mit viel Einsatz auch gelungen ist. Von den 11 Wohnungen unseres Projekts in Heuweiler/Laube wurden im vergangenen Jahr 6 Wohnungen verkauft und übergeben. Die restlichen 5 Wohnungen sollen in diesem Jahr verkauft werden. Da dieses Projekt in einer separaten Projektgesellschaft realisiert wird, fließt das Ergebnis als Beteiligungsergebnis in die Bilanz ein. In unserem Beteiligungsprojekt Waldkirch/Schänzle (Badische Wohnungsbaugesellschaft) wurde die Schlussverteilung des Gewinns auf Grund verschiedener Mängel zurückgestellt. Bei diesem Projekt erwarten wir für das laufende Jahr noch eine Ausschüttung in Höhe von ca. 200.000 €. Im laufenden Geschäftsjahr werden die Projekte Lörrach III/Angergrundstücke und Sexau/Moos III fertiggestellt und an die Käufer übergeben. Beide Projekte wurden an Globalanleger veräußert. 3.1. Nachstehend ein Überblick zu den aktuellen Projekten: 3.1.1. Bad Krozingen "Neue Mitte", Basler Str. 33 - 36 Die letzte Gewerbeeinheit wird im Juli an die Käuferin übergeben. Damit ist das Projekt abgeschlossen. 3.1.2. Heuweiler/Laube, Dorfstr. 1 Das Projekt ist fertiggestellt. 6 Wohnungen wurden im vergangenen Jahr an die Käufer übergeben. Die restlichen 5 Wohnungen sollen in diesem Jahr verkauft und übergeben werden. Die Kosten liegen innerhalb der Kalkulation, so dass wir bei geplantem Verkauf zu den Listenpreisen auch bei diesem Projekt einen guten Deckungsbeitrag erwarten dürfen. Ziel ist der Verkauf der Einheiten. Eine Übernahme in den Bestand wird nicht angestrebt. 3.1.2 Lörrach III, Angergrundstücke im Baugebiet Belist Das Projekt mit 100 mietpreisgebundenen Wohnungen wird bis im September dieses Jahres fertiggestellt. Der erste Bauabschnitt, bestehend aus 3 Wohngebäuden mit insgesamt 62 Wohnungen wurde bereits übergeben. Das Projekt wurde mit Beginn der Corona-Pandemie gestartet und wird trotz der schwierigeren Rahmenbedingungen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Bauabwicklung erfolgt über die "Sieben Linden GmbH", einem Beteiligungsunternehmen der Wohnbau Baden AG und der TreuBau Freiburg AG. Das Projektvolumen beträgt 36,5 Mio. €. Das Projekt stellt damit das größte bislang von der Wohnbau Baden AG realisierte Bauvorhaben dar. 3.1.3 Bad Bellingen, Ortsteil Bamlach, Alte Weinstr. 12 Im Bad Bellingen, Ortsteil Bamlach werden auf einem zentral gelegenen Baugrundstück mit einer Größe von ca. 2.000 m 2 ein Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohnungen sowie 4 Doppelhaushälften erstellt. 3.1.4 Ihringen, Scherkhofenstr. 25+27 In schöner Lage von Ihringen am Kaiserstuhl haben wir ein ca. 2.800 m 2 großes Baugrundstück zur Bebauung mit Mehrfamilien- und Doppelhäusern erworben. 3.1.5 Bad Krozingen, Herbert-Hellmann-Allee 22 Im Kurgebiet von Bad Krozingen, direkt am Flüsschen "Neumagen" und in unmittelbarer Nähe zur "Vita Classica" und dem im Bau befindlichen neuen 5-Sterne-Hotel gelegen, wurde ein ca. 3.300 m 2 großes Baugrundstück erworben. Entsprechend dem gültigen Bebauungsplan sollen auf diesem Grundstück Ferienwohnungen erstellt werden. Käufer des Grundstücks ist unser Beteiligungsunternehmen Sieben Linden GmbH, ein Unternehmen der Wohnbau Baden AG und der TreuBau Freiburg AG. Es werden ca. 50 Ferien-Appartements im gehobenen Bereich entstehen. Mit der Realisierung des Projektes soll im Jahr 2025 begonnen werden. 3.1.6 Bad Krozingen, St.-Ulrich-Str. 26a/26b Auf einem ca. 2.000 m 2 großen Grundstück haben wir zwischenzeitlich die Baugenehmigung für 2 Mehrfamilien-Wohnhäuser mit insgesamt 22 Wohnungen erhalten. Es werden überwiegend 2- und 3-Zimmer-Wohnungen und wenige 4-Zimmer-Wohnungen gebaut. Die Wohnungen sind kompakt geplant, damit sie nicht zu groß werden und bezahlbar bleiben. Im Schnitt liegt der Verkaufspreis bei 6.500 €/m 2 Wfl. Wir rechnen mit einem zügigen Projektablauf. Mit dem Bau soll in Kürze begonnen werden. Erfreulich ist, dass es für dieses Projekt bereits eine sehr gute Nachfrage gibt. Aktuell werden in Bad Krozingen nur wenige Neubauwohnungen angeboten. 3.1.7 Bad Krozingen-Biengen, Plaulwiese (Alter Sportplatz) Für dieses ca. 8.500 m 2 große Entwicklungsgrundstück beschäftigen wir uns aktuell mit dem Bebauungsplan. In Abstimmung mit der Stadt Bad Krozingen sollen auf diesem Areal am Ortsrand von Biengen überwiegend kleinere Mehrfamilien-Wohnhäuser entstehen. Mit den ersten Bauten wollen wir im kommenden Jahr beginnen. 3.1.8 Freiburg-St. Georgen, Basler Landstr. 72 Im vergangenen Jahr konnten wir ein ca. 1.800 m 2 großes Grundstück in beliebter Wohnlage von Freiburg-St. Georgen zum Bodenrichtwert erwerben. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB, da es keinen Bebauungsplan gibt. Wir haben eine Bauvoranfrage für 3 Mehrfamilienwohnhäuser mit insgesamt 20 Wohnungen bei der Baurechtsbehörde eingereicht. Diese wurde zwischenzeitlich ämterintern abgestimmt und für genehmigungsfähig erachtet. Wir rechnen daher mit einem baldigen positiven Bescheid. Das Vorhaben soll im kommenden Jahr begonnen und im Jahr 2026 fertig gestellt werden. 4. Ausblick auf die Geschäftsjahre 2024 und 2025 Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir auf Grund der zu erwartenden Fertigstellungen unserer Projekte in Lörrach, Am Anger und Sexau, Moos III sowie der restlichen Wohnungen in Heuweiler Laube, Dorfstr. 1 mit einem guten Geschäftsergebnis. Dieses wird ähnlich wie die guten Ergebnisse der Jahre 2021 und 2022 ausfallen. Für das Geschäftsjahr 2025 rechnen wir zumindest mit der Fertigstellung des Projekts in Bad Krozingen, St.-Ulrich-Str. 26a/26b. Sofern es planmäßig und vollständig verkauft werden kann, wird auch das Geschäftsjahr 2025 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden können. Die weiteren Projekte werden sich auf die Folgejahre verteilen. Dabei gehen wir davon aus, dass sich der Wohnungsmarkt in der Region sukzessive verbessern wird. Erste Anzeichen hierfür sind vorhanden. Sollte sich die schwierige Lage jedoch weiter fortsetzen, werden wir nicht darum herumkommen, ggfs. auch personell darauf zu reagieren. Bereits im letzten Jahr haben wir 2 freiwerdende Projektleitungsstellen nicht mehr besetzt. Es bleibt anzumerken, dass die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft beim Vergleich der einzelnen Geschäftsjahre den branchentypischen Schwankungen unterliegt. Maßgebend für den finanziellen Umsatz sind alleine die Projekte, die fertiggestellt und an die Käufer übergeben werden können. 5. Ertragslage Für das Geschäftsjahr 2023 weist die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 1.106 Teuro aus, was zu einem Bilanzverlust von 537 TEuro führt. Der Materialaufwand ist in Relation zur Gesamtleistung auf 98,3 % angestiegen (i.Vj. 71,8 %) mangels Wertschöpfung aus verkauften Einheiten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Personalaufwand leicht verringert. Die Vertriebsausgaben waren vergleichsweise gering. Hier zeigt sich die deutliche Zurückhaltung der Kaufinteressenten. Die Zinsausgaben sind dagegen deutlich angestiegen. Ein wesentlicher Faktor war hierbei unser Projekt Lörrach III, da der Kaufpreis endfällig zu bezahlen ist. Die Zinsen hatten wir vorausschauend bis zum Jahresende mit einem günstigen Zinssatz von 1,6% festgeschrieben. Darüber hinaus liegen die Zinsen für Bauträgerkredite nach dem Ende der Niedrigzinsphase deutlich um ca. 4% höher - ein deutlich gestiegener Kostenfaktor. Die Zinsen für die Zeit der Fertigung fließen als Aufwand in die Jahresrechnungen ein und werden nicht aktiviert. 6. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ist solide und geordnet. Die Liquidität der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet. Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel des geprüften Unternehmens gibt die nachstehende Kapitalflussrechnung, welche die Zahlungsmittelflüsse nach der indirekten Methode darstellt und den Grundsätzen des vom Deutschen Standardisierungsrat DSR erarbeiteten Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) entspricht.
7. Vermögenslage Die Vermögenslage und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Vermögenslage
Entwicklung der Kapitalstruktur
Der unter Aktiva B. ausgewiesene Bestand an Verkaufsgrundstücken beträgt zum Bilanzstichtag35.977 TEuro. Hierfür werden Projektfinanzierungen und angeforderte Kundenanzahlungen eingesetzt, welche unter Passiva C. ausgewiesen werden. 8. Nachtragsbericht Der kriegerische Konflikt zwischen Russland und der Ukraine und dessen Folgen wirken sich nach wie vor stark auf unsere Geschäftstätigkeit aus. Die Baukosten haben sich auf hohem Niveau stabilisiert. Grundstücke sind nach wie vor teuer. Dies wirkt sich entsprechend auf die Kaufpreise für unsere Projekte aus. Mittlerweile wird das höhere Zinsniveau von den Kunden zwar akzeptiert. Es führt aber dazu, dass viele Menschen ihren Traum vom Eigenheim zunächst zurückstellen müssen, weil die finanzielle Belastung nicht zu stemmen ist. Entsprechend ist die Nachfrage nach Neubauimmobilien noch immer verhalten. Dies kann Auswirkungen auf unsere zukünftigen Projekte haben. 9. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden nicht unterhalten. 10. Zweigniederlassungen Es existieren keine Zweigniederlassungen
Freiburg im Breisgau, 11.07.2024 Wohnbau Baden AG gez. Klaus Ruppenthal, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wohnbau Baden AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wohnbau Baden AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnbau Baden AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heidelberg, 18.07.2024 VANSELOW
TREUHAND GMBH
gez. Christoph Vanselow, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Niederschrift über die Hauptversammlung der Wohnbau Baden AktiengesellschaftAm 23.07.2024 fand in den Geschäftsräumen der Wohnbau Baden AG, Gebhard-Kromer-Str. 7, 79111 Freiburg die ordentliche Hauptversammlung der Wohnbau Baden Aktiengesellschaftstatt. Es wurde die folgende Niederschrift aufgenommen. TOP 3 Verwendung des Bilanzgewinns Der Versammlungsleiter schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und schlägt vor, den Bilanzverlust wie folgt zu verwenden:
Dem Vorschlag des Versammlungsleiters und der Verwaltung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2023 wurde einstimmig zugestimmt. Bericht des Aufsichtsratesder Wohnbau Baden AGZusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2023 die Geschäftsführung des Vorstandes kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung und der Risikolage unterrichtet. Sitzungen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2023 in drei Aufsichtsratssitzungen am 02.06.2023, 07.06.2023 und am 20.07.2023 zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich darüber hinaus in Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben vom Vorstand während des Geschäftsjahres regelmäßig über die Führung der Geschäfte und die allgemeine Geschäftsentwicklung, insbesondere über die Rentabilität und Liquidität der Gesellschaft sowie über wichtige Vorgänge in Einzelgesprächen, telefonisch und in schriftlicher Form berichten lassen. Prüfung des Jahresabschlusses Jahresabschluss und Lagebericht wurden unter Einbeziehung der Buchführung durch die zum Abschlussprüfer bestellte VANSELOW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Datum vom 18.07.2024 versehen. Der Abschlussprüfer hat aus unserer Sicht im Einzelabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft aufgezeigt. Nach dem abschließenden Ergebnis ihrer Prüfung und den Erläuterungen der VANSELOW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der am 18.07.2024 stattgefundenen Sitzung zwischen Aufsichtsrat und dem Wirtschaftsprüfer erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Lagebericht des Vorstandes und billigt den Abschluss 2023, welcher damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Jahresfehlbetrags an.
Freiburg, 23.07.2024 gez. Der Aufsichtsratsvorsitzende |
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