Simpert Reiter GmbH
Selbe AdresseHerstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Wörle seit 1.9.2011 | Prokura |
Peter Dr. Rüngeler seit 29.9.2003 | Prokura |
Cornelia Rüngeler seit 20.8.2002 | Geschäftsführer |
Christa Rüngeler seit 20.8.2002 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Simpert Reiter GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2013Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften wurden berücksichtigt. Die sich hieraus ergebenden Abweichungen sind nur von untergeordneter Bedeutung, so dass auf die Erstellung einer gesonderten Steuerbilanz verzichtet wurde. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB. Die Wertansätze in der Bilanz der Simpert Reiter GmbH zum 31.12.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird der von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,04 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 0 % p. a. eingerechnet. Neben den Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und den am Bilanzstichtag bestehenden Anwartschaften sind auch Verpflichtungen für Deputate und Altersübergangsgeld im Ansatz berücksichtigt." Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Sonstige AngabenGeschäftsführer (§285 Nr. 10. HGB) Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt: Cornelia Rüngeler, Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§285 Nr. 9. HGB) Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Hinweis auf §286 Abs. 4 HGB verzichtet. Gewinnvortrag am 01. Januar 2013 (§ 268 I HGB) Der Gewinnvortrag des Vorjahres belief sich auf 577.478,37 Ergebnisverwendungsvorschlag Aufgrund der Schutzvorschrift des § 325 I Satz 3 HGB wird auf eine Angabe verzichtet. Fristigkeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten(§ 268 Abs. 4 und 5 HGB i.V.m. SABI 3/86 und § 285 Nr. 1a HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2014. |
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